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Ausbidungsvergütung
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Jasmina |
Geschrieben am 10 August 2005
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Hi zusammen,
mich würde mal interessieren wie hoch eure Ausbildungsvergütung ist. Bitte schreibt aber auch euer Lehrjahr dazu. Jasi
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CARGOFORUM PARTNER
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Gast |
Geschrieben am 16 August 2005
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also hessen 2. Lehrjahr 578,- im dritten dann grandiose 608,-
alles versteht sich Brutto.
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zaubermaus |
Geschrieben am 17 August 2005
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550,- im zweiten
670,- im dritten
das ganze in nrw
gruss
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weyherguy |
Geschrieben am 19 August 2005
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Dabei seit 05 August 2005 2 Beiträge
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moin.
520 Euros im ersten(Bremen). natürlich brutto.
mfg
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Speditusse2 |
Geschrieben am 23 September 2005
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Dabei seit 23 September 2005 3 Beiträge
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Ich habe im 1. 580 gehabt; im 2. 690 und im dritten wären es dann 770 gewesen..ich glaube das aktueller Hamburger Satz!
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Haukster |
Geschrieben am 17 Oktober 2005
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Dabei seit 27 Januar 2005 28 Beiträge
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bei mir ist bezahlung in hh nach tarif
1. 595
2. 690
3. 760
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janmo |
Geschrieben am 19 Oktober 2005
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Dabei seit 17 Oktober 2005 4 Beiträge
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Köln
1) 560 EUR
2) 664 EUR
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Gast |
Geschrieben am 30 Oktober 2005
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Frankfurt
1. 650
2. 680
3. 710
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Haukster |
Geschrieben am 01 November 2005
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Dabei seit 27 Januar 2005 28 Beiträge
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menno
in kölln lernt man nur 2 jahre
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Michael |
Geschrieben am 02 November 2005
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin Haukster,
mach Dir mal keine Sorgen, die Ausbildungsdauer der einzelnen Berufe ist bundeseinheitlich geregelt und in der jeweiligen "Verordnung über die Berufsausbildung (...)" (Ausbildungsordnung) festgelegt. Den Rahmen dazu legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fest, wonach die Ausbildungsdauer "nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen" soll (§ 25 Abs. 2 BBiG).
Die meisten Ausbildungsberufe sind auf drei Jahre Ausbildungsdauer angelegt. Das BBiG erlaubt aber ausdrücklich die Verkürzung der Ausbildungszeit, nämlich dann, "wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht" (§ 29 Abs. 2 BBiG). Dies ist oft der Fall, wenn der zukünftige Auszubildende einen höheren Schulabschluß mitbringt, z.B. Fachhochschulreife oder Abitur oder wenn vor Beginn der Ausbildung eine weiterführende Schule besucht worden ist, die der Ausbildung dienlich ist (z.B. höhere Handelsschule bei kaufmännischen Ausbildungsberufen).
In so einem Fall kann die Ausbildungsdauer von vornherein auf weniger als die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehene Dauer festgelegt werden, z.B. auf zwei statt drei Jahre. In solch einem Fall entfällt selbstverständlich die Aufnahme der Ausbildungsvergütung für die sonst üblichen drei Lehrjahre im Ausbildungsvertrag, da der Vertrag nur über zwei Jahre abgeschlossen wird. - Möglicherweise ist das oben der Fall. :wink:
Gruß,
Michael
Zuletzt bearbeitet von Michael am 02 Nov 2005 - 18:18, insgesamt einmal bearbeitet |
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Haukster |
Geschrieben am 02 November 2005
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Dabei seit 27 Januar 2005 28 Beiträge
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ne echt jetz :lol:
hab vergessen oben ein :wink: zu malen
danke aber für die antwort,
und zorrie dasse dir so viel Mühe gemacht hast
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Michael |
Geschrieben am 02 November 2005
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Gerne geschehen. - Und vielleicht gibt es ja jemanden, für den die Infos tatsächlich nützlich sind. :)
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Shorty |
Geschrieben am 04 November 2005
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Dabei seit 22 Januar 2005 352 Beiträge
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Hallo Michael,
Es gibt aber auch jede Menge Berufe wo die Ausbildung bis zu 4,5 Jahre dauern kann.
Gruss Shorty
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Gast |
Geschrieben am 09 November 2005
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Hi Shorty,
nach dem Gesetz darf keine Ausbildung in der Regel länger wie 3 Jahre dauern, Ausnahmen bilden hier nur einiege neue Berufe wie Mechatroniker, die ja eigentlich 2 Berufe gleichzeitig lernen.
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Shorty |
Geschrieben am 14 November 2005
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Dabei seit 22 Januar 2005 352 Beiträge
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Hallo Gast,
Es gibt diverse Ausbildungsberufe, gerade im Handwerk, wo die Ausbildung auch laenger als 3 Jahre dauern kann. Und es gibt auch noch Ausbildungsberufe die mit einem Studium verbunden sind.
Gruss Shorty
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