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Ausfuhrerklärung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Hoss Geschrieben am 03 Juli 2008



Dabei seit
02 Juli 2008
7 Beiträge
Hallo,

Ab wann brauche ich eine Ausfuhrerklärung

In Punkto Zoll bin ich blond

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DanielNoetzel Geschrieben am 03 Juli 2008



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
ab 1.000,- € Warenwert, ab 3.000,- € muss diese beim Zoll gestellt werden.

Zeemo Geschrieben am 03 Juli 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi Hoss (Cartwright? *g*),

ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber falls Du in einem Unternehmen "hauptamtlich" mit dem Zollwesen betraut sein solltest, rate ich Dir DRINGEND, Dich mit Deiner zuständigen IHK in Verbindung zu setzen. Die bieten i.d.R. Seminare zum Thema Zollrecht an, die recht gut eine Menge Teilbereiche abdecken und einen guten Einblick gewähren.

Natürlich helfen wir Dir hier gerne zu Einzelfragen, aber Du solltest Deine tägliche Arbeit nicht ausschließlich auf dieses Forum hier stützen! ;-)

Gruß aus Rhein-Main,
Zeemo

Dieter2 Geschrieben am 03 Juli 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Da kann ich mich Zeemo aber nur anschließen. Zoll- und Präferenzverkehr abzuwickeln, heißt nicht nur „mal eben ein Papier ausfüllen“. Es sei denn, der Vorgang ist ein Einzelfall - dann such Dir besser einen Anmelder, der sich auskennt oder setz Dich mal direkt mit Deinem zuständigen Zollamt in Verbindung.

Ergänzung zum Beitrag von Daniel: Eine Ausfuhranmeldung ist u.U. auch für Sendungen unter € 1000,- Warenwert erforderlich (z.B. wenn eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist).

DanielNoetzel Geschrieben am 03 Juli 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
@Dieter2: 1:0 für dich, kommt bei uns i.d.R. nicht vor, deshalb hab ich das wohl "unterschlagen" ;-)

Mockel Geschrieben am 10 September 2008



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Moin

es gibt ja auch Firmen, die vorabgestempelte Ausfuhranmeldungen haben!

Wie ist es in dem Fall?

Gelten diese nur für Sendungen bis 3.000 EUR Warenwert oder auch darüber hinaus!

Wie ist das mit dem Stempel? Müssen alle durch die Bank weg abgestempelt sein oder gibt es da auch Ausnahmen?

Danke und Gruß
Mockel

xpress Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
16 August 2007
76 Beiträge
Hallo Mockel,

Firmen haben auch nur dann vorabgestempelte AE's wenn Sie damit beim Zoll waren und diese vorabgertigt haben. Dies muss ab einem Warenwert von 3000,00 € gemacht werden (siehe auch zweites Posting von Daniel).

Es gibt aber keine "blanko" abstempelungen. Wenn ein Stempel vom Zoll auf einer AE ist war irgendjemand mit geschriebener AE + Ware beim zuständigem Zollamt (oder das Zollamt bei Ihm).

Dieter2 Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Geht schon (im Anschreibeverfahren). Voraussetzung ist u.a. die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer vom HZA.

Deiner Fragestellung nach zu urteilen, habt ihr nicht viele Ausfuhren. Damit würde euch ohnehin die Voraussetzung für diese Bewilligung fehlen.

Übrigens fällt das Formular Ausfuhranmeldung Mitte 2009 der elektronischen Abfertigung zum Opfer.

Grüße
Dieter

xpress Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
16 August 2007
76 Beiträge
Zitieren::
Geht schon (im Anschreibeverfahren). Voraussetzung ist u.a. die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer vom HZA.

Sind das dann diese schönen Ausfuhrkontrollanmeldungen?

Zitieren::
Geht schon (im Anschreibeverfahren). Voraussetzung ist u.a. die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer vom HZA.

Deiner Fragestellung nach zu urteilen, habt ihr nicht viele Ausfuhren. Damit würde euch ohnehin die Voraussetzung für diese Bewilligung fehlen.

Du scheinst Dich damit auszukennen: Kannst Du mir sagen welche Voraussetzungen es gibt diesen Status zu erlangen?

Dieter2 Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Ich such mal nach einem Link - wäre etwas aufwändig, das im Detail zu schreiben

Gruß
Dieter

Dieter2 Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hier ist er schon :
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html

Setz' Dich mal mit Deinerm HZA in Verbindung und frage nach, ob die Anzahl Deiner Vorgänge ausreicht, das Prüfverfahren für die Zulassung überhaupt einzuleiten. Der Zoll hat da einen gewissen Ermessensspielraum, der von Ort zu Ort unterschiedlich ausgeschöpft wird.

Hängt auch davon ab, ob der Zoll sich davon Vorteile verpricht und Du keine genehmigungspflichtigen Waren hast.

Grüße
Dieter

xpress Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
16 August 2007
76 Beiträge
Vielen Dank.

Mockel Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
also muss man ein zugelassener Ausführer sein!

Soweit war mir das auch schon klar, nur sind meine Fragen noch nicht wirklich aus der Welt!

Wie ist das denn nun? Müssen alle AE abgestempelt sein oder gibt es da Ausnahmen und wie verhält es sich da mit dem Wert der Ware?

Danke
Mockel

konitime Geschrieben am 11 September 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Es gibt wie in den ersten Posting genannt Ausnahmen. Ich würde für jede Sendung über 1000,00 Euro eine Ausfuhrerklärung erstellen. In anderen Ländern wie in den Niederlanden die die Ausfuhrerklärungen per Sagitta System (elektronisch) seit über 10 Jahren erstellen gibt es kaum Ausnahmen. Da habe ich selbst für Kleinstsendungen von 10,00 Euro Ausfuhren erstellt.
Ausfuhrerklärungen in Papierform müssen noch abgestempelt werden und damit auch vorgeführt. Elektronische Ausfuhranmeldungen werden mit einem elektronischen Stempel versehen der einem BAR Code gleicht.
Warum fragst du explizit nach dem abstempeln? Vergesst nicht, Ware muss immer vorgeführt werden oder bereit stehen zur Kontrolle. Ausnahme man hat eine Gestellungsbefreiung.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried

xpress Geschrieben am 12 September 2008



Dabei seit
16 August 2007
76 Beiträge
Jetzt geht es etwas drunter und drüber hab ich das Gefühl.

Zitieren::
also muss man ein zugelassener Ausführer sein!

Nein das musst Du nicht Mockel. Das war nur für mich interessant da es eine Möglichkeit ist Sendung mit einem Warenwert über 3000,00 € bei meinem Zollamt nicht gestellen zu müssen.

Zitieren::
Ich würde für jede Sendung über 1000,00 Euro eine Ausfuhrerklärung erstellen.

Nicht "würde" sondern musst! (wenige Ausnahmen für irgendwelche Sonderfälle gibt es bestimmt sind mir aber nicht bekannt).

Zitieren::
Ausfuhrerklärungen in Papierform müssen noch abgestempelt werden und damit auch vorgeführt.

Nicht ganz richtig. Wenn ich eine AE in Papierform schreibe (was bis mitte 2009 ja noch geht) mit einem Warenwert von beispielsweise 2100€ so muss ich die nicht vorabfertigen und benötige somit auch keinen Stempel.

Zitieren::
Vergesst nicht, Ware muss immer vorgeführt werden oder bereit stehen zur Kontrolle. Ausnahme man hat eine Gestellungsbefreiung.

Auch hier kommt es auf den Warenwert der Sendungen an. Also ich kenne keinen in Deutschland der für eine Sendung von 10€ eine AE schreibt. Natürlich kann man das tun aber der Grund wäre mir nicht klar.

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