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Ausfuhrerklärung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Dieter2 |
Geschrieben am 12 September 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Mockel,
Vorausgesetzt, die Papierform AM wird verwendet:
bis € 1000,- und nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig - keine AM
bis € 1000,- und ausfuhrgenehmigungspflichtig - AM beim Zoll vorabfertigen (stempeln) und Gestellung (beim Deinem Zollamt oder an einem anderen Ort auf Antrag)
über € 1000,- bis € 3000,- und nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig - AM, muss vom Binnenzollamt nicht vorabgefertigt (also gestempelt) werden, Abfertigung erfolgt an der EU-Grenze
über € 1000, bis € 3000,- und ausfuhrgenehmigungspflichtig - AM beim Zoll vorabfertigen (stempeln) und Gestellung (beim Deinem Zollamt oder an einem anderen Ort auf Antrag)
über € 3000,- immer AM beim Zoll vorabfertigen (stempeln) und Gestellung (beim Deinem Zollamt oder an einem anderen Ort auf Antrag)
Gruß
Dieter
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CARGOFORUM PARTNER
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TRID |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
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Hallo, aber was ist richtig? ab 1000,00 EUR Warenwert oder Rechnungsbetrag?
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Der_Staufer |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Die Wertgrenzen beziehen sich allesamt auf den statistischen Wert.
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TRID |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
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D.h. wenn der Rechnungsbetrag 2900,00 EUR ist und der statt. Warenwert 820,00 EUR beträgt benötige ich keine EXA?
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Dieter2 |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Was verstehst Du unter Warenwert? Deine Herstellkosten?
Der Warenwert im zollrechtl. Sinn ist mal grob formuliert der Verkaufswert, den die Ware zum Zeitpunkt des Grenzüberstritts hat (statistische Wertschwelle der EG, Verordnung [EG] Nr. 1669/2001 vom 20.8.2001, ABI. EG Nr. L 224 S. 3).
Und der ist maßgeblich dafür, ob Du eine AM brauchst oder nicht bzw. vorabfertigen musst oder nicht.
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TRID |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
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Ja also Rechnungsbetrag der Handelsrechnung ist 2900 EUR und statt. Warenwert in der EXA muss sein 820,00 EUR. Muss eine EXA gemacht werden`? Also Warenwert für Zollzwecke = 820,00 EUR????
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Dieter2 |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Mag sein dass ich da irgendwo auf der Leitung stehe, aber verstanden hab' ich es immer noch nicht.
Wieso ist Dein Rechnungsbetrag x-fach höher als der Warenwert? Wäre nur nachvollziehbar, wenn Du "DDU Ganzweitweg"verkaufst.
Wie erklärt sich die Differenz Deines Rechnungswertes zum Grenzübergangswert? Ingenieurleistungen? Werkzeugkosten?
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fragile |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
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Dabei seit 20 September 2006 169 Beiträge
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TRID wrote: |
Ja also Rechnungsbetrag der Handelsrechnung ist 2900 EUR und statt. Warenwert in der EXA muss sein 820,00 EUR. Muss eine EXA gemacht werden`? Also Warenwert für Zollzwecke = 820,00 EUR???? |
In diesem Fall stehst du mit einer Rechnung über 2900,- EUR beim Zoll und dieser sagt dir, dass das aber mehr als 1000,- EUR sind. Womit er nicht ganz unrecht hat.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Dieter2 wrote: |
Mag sein dass ich da irgendwo auf der Leitung stehe, aber verstanden hab' ich es immer noch nicht.
Wieso ist Dein Rechnungsbetrag x-fach höher als der Warenwert? Wäre nur nachvollziehbar, wenn Du "DDU Ganzweitweg"verkaufst.
Wie erklärt sich die Differenz Deines Rechnungswertes zum Grenzübergangswert? Ingenieurleistungen? Werkzeugkosten? |
Könnte ne Rücksendung aus einer aktiven Veredelung sein, bei der nur die Veredelung in Rechnung gestellt wird, aber die Ausfuhr auch die eingeführten Waren umfasst. Hier kommt der Warenwert der Einfuhrwaren auch mit in den statistischen Wert, während der in Rechnung gestellte Betrag durchaus geringer sein kann.
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Dieter2 |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Staufer,
da hast Du recht, daran habe ich noch nicht gedacht. Wirft für mich die interessante Frage auf, ob hier trotzdem der Warenwert als Maßstab für die AM gilt, zumal der Veredler ja nicht zwangsläufig den Wert des im beigestellten Produkt kennen muss.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Zwangsläufig nicht, aber die Ware muss doch auch eingeführt worden sein, Waren haben immer einen Wert, auch wenn dieser nicht berechnet wird.
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Dieter2 |
Geschrieben am 09 Oktober 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo TRID,
erläuterst Du trotzdem mal kurz Deine Differenz zwischen Rechnungs- und stat. Wert? Eine konkrete Antwort hast Du ja immer noch nicht!
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