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Ausfuhrerklärung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Dieter2 Geschrieben am 12 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Mockel,

Vorausgesetzt, die Papierform AM wird verwendet:

bis € 1000,- und nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig - keine AM

bis € 1000,- und ausfuhrgenehmigungspflichtig - AM beim Zoll vorabfertigen (stempeln) und Gestellung (beim Deinem Zollamt oder an einem anderen Ort auf Antrag)

über € 1000,- bis € 3000,- und nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig - AM, muss vom Binnenzollamt nicht vorabgefertigt (also gestempelt) werden, Abfertigung erfolgt an der EU-Grenze

über € 1000, bis € 3000,- und ausfuhrgenehmigungspflichtig - AM beim Zoll vorabfertigen (stempeln) und Gestellung (beim Deinem Zollamt oder an einem anderen Ort auf Antrag)

über € 3000,- immer AM beim Zoll vorabfertigen (stempeln) und Gestellung (beim Deinem Zollamt oder an einem anderen Ort auf Antrag)

Gruß
Dieter

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TRID Geschrieben am 07 Oktober 2008



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07 Oktober 2008
90 Beiträge
Hallo, aber was ist richtig? ab 1000,00 EUR Warenwert oder Rechnungsbetrag?

Der_Staufer Geschrieben am 07 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Die Wertgrenzen beziehen sich allesamt auf den statistischen Wert.

TRID Geschrieben am 07 Oktober 2008



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07 Oktober 2008
90 Beiträge
D.h. wenn der Rechnungsbetrag 2900,00 EUR ist und der statt. Warenwert 820,00 EUR beträgt benötige ich keine EXA?

Dieter2 Geschrieben am 07 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Was verstehst Du unter Warenwert? Deine Herstellkosten?
Der Warenwert im zollrechtl. Sinn ist mal grob formuliert der Verkaufswert, den die Ware zum Zeitpunkt des Grenzüberstritts hat (statistische Wertschwelle der EG, Verordnung [EG] Nr. 1669/2001 vom 20.8.2001, ABI. EG Nr. L 224 S. 3).
Und der ist maßgeblich dafür, ob Du eine AM brauchst oder nicht bzw. vorabfertigen musst oder nicht.

TRID Geschrieben am 07 Oktober 2008



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07 Oktober 2008
90 Beiträge
Ja also Rechnungsbetrag der Handelsrechnung ist 2900 EUR und statt. Warenwert in der EXA muss sein 820,00 EUR. Muss eine EXA gemacht werden`? Also Warenwert für Zollzwecke = 820,00 EUR????

Dieter2 Geschrieben am 07 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Mag sein dass ich da irgendwo auf der Leitung stehe, aber verstanden hab' ich es immer noch nicht.

Wieso ist Dein Rechnungsbetrag x-fach höher als der Warenwert? Wäre nur nachvollziehbar, wenn Du "DDU Ganzweitweg"verkaufst.

Wie erklärt sich die Differenz Deines Rechnungswertes zum Grenzübergangswert? Ingenieurleistungen? Werkzeugkosten?

fragile Geschrieben am 07 Oktober 2008



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20 September 2006
169 Beiträge
TRID wrote:
Ja also Rechnungsbetrag der Handelsrechnung ist 2900 EUR und statt. Warenwert in der EXA muss sein 820,00 EUR. Muss eine EXA gemacht werden`? Also Warenwert für Zollzwecke = 820,00 EUR????

In diesem Fall stehst du mit einer Rechnung über 2900,- EUR beim Zoll und dieser sagt dir, dass das aber mehr als 1000,- EUR sind. Womit er nicht ganz unrecht hat.

Der_Staufer Geschrieben am 08 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Dieter2 wrote:
Mag sein dass ich da irgendwo auf der Leitung stehe, aber verstanden hab' ich es immer noch nicht.

Wieso ist Dein Rechnungsbetrag x-fach höher als der Warenwert? Wäre nur nachvollziehbar, wenn Du "DDU Ganzweitweg"verkaufst.

Wie erklärt sich die Differenz Deines Rechnungswertes zum Grenzübergangswert? Ingenieurleistungen? Werkzeugkosten?

Könnte ne Rücksendung aus einer aktiven Veredelung sein, bei der nur die Veredelung in Rechnung gestellt wird, aber die Ausfuhr auch die eingeführten Waren umfasst. Hier kommt der Warenwert der Einfuhrwaren auch mit in den statistischen Wert, während der in Rechnung gestellte Betrag durchaus geringer sein kann.

Dieter2 Geschrieben am 08 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Staufer,

da hast Du recht, daran habe ich noch nicht gedacht. Wirft für mich die interessante Frage auf, ob hier trotzdem der Warenwert als Maßstab für die AM gilt, zumal der Veredler ja nicht zwangsläufig den Wert des im beigestellten Produkt kennen muss.

Der_Staufer Geschrieben am 08 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Zwangsläufig nicht, aber die Ware muss doch auch eingeführt worden sein, Waren haben immer einen Wert, auch wenn dieser nicht berechnet wird.

Dieter2 Geschrieben am 09 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo TRID,

erläuterst Du trotzdem mal kurz Deine Differenz zwischen Rechnungs- und stat. Wert? Eine konkrete Antwort hast Du ja immer noch nicht!

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