Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Indien -> DE - Zollbefreiung d. Luftfahrttauglichkeitsb. ?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Judy Geschrieben am 05 Juli 2008



Dabei seit
05 Juli 2008
3 Beiträge
Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und im Geschaeft und hoffe viele Fragen zum Export/Import beantwortet zu bekommen. Ich lebe seit einem Jahr in Indien und habe eine kleine Schneiderei aufgebaut, mit dem Ziel die Waren nach Deutschland zu exportieren. Dazu habe ich auch in Deutschland ein Einzelunternehmen gegruendet (habe bereits Steuernummer, Zollnummer in Deutschland). Es ist soweit alles geregelt fuer die Produktion als auch den Handel in Deutschland, aber leider fehlt mir noch die Logistik. Und da habe ich einige Fragen.
Ich habe in denTaric Tabellen entdeckt, dass eine Zollbefreiung erfolgt, wenn die Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung vorliegt. Leider konnte ich keine konkreten Infos im Netz finden, um was es sich dabei handelt und wer diese ausstellt. kann mir da jemand Auskunft darueber geben?
herzlichen Dank

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konitime Geschrieben am 05 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo

herzlich willkommen in diesem Forum. Fragen solltest du aber in den entsprechenden Foren-teilen stellen. In diesem Fall Zollwesen.

Was deine Frage betrifft: Luftfahrtauglichkeitsbescheinigung ist nur gedacht wenn Güter und Produkte in Luftfahrzeugen verbaut werden. Da du wahrscheinlich Gewebe einführst wird deine deutsche Firma bei Einfuhr ein begünstigten Zollsatz bei Vorlage einer Präferenzbescheinigung (Form A) bezahlen müssen. Die Form A musst du über deine indische Firma beantragen und zwar bei der hiesigen IHK (chamber of commerce). Was die Logistik betrifft kommt es auf die Menge an. Wenige Kilo = Kurierdienstleiter (KEP). Tonnenweise würde ich einen großen Dienstleister im Containerverkehr empfehlen. Beide werden/können auch die Zollsachen regeln.

lg.

Wilfried

MagNet-99 Geschrieben am 05 Juli 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Judy,

willkommen im cargoforum.
Ich habe Deinen Beitrag in das Zoll-Unterforum verschoben und den Titel geändert.

Gruss
MagNet-99

Judy Geschrieben am 05 Juli 2008



Dabei seit
05 Juli 2008
3 Beiträge
Hallo Wilfried,
herzlichen Dank fuer deine Info, aber dann werde ich aus den Angaben im taric code nicht schlau, wenn ich unter Bluesen fuer Damen oder Maedchen (6206300090) nachschaue, bekomm ich die Info, dass der Drittlandzollsatz 12 % betraegt, wenn die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung anhand der Vorlage A119 nachgewiesen wird, der Zoll 0 % betraegt. Wie muss ich das dann verstehen? Blusen koennen ja nicht eingebaut werden.
Beim Transport wollte ich mit kleineren Mengen anfangen, so dass ich diese per Luftfracht erst einmal versenden moechte.
LG Judy

konitime Geschrieben am 06 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo Judy,

nimm besser den ezt vom deutschen Zoll:

auskunft.ezt-online.de...Welcome.do

da gibts du die Warennummer ein 62063000900 mit Ländercode IN für Indien.

Egal welche Ware man sucht und Warennummern eingibt Kapitel 25-97 wird mann immer auf diesen Zollsatz stoßen.

Sie genaueres hier:

eur-lex.europa.eu/LexU...080010.pdf

Nochmal zurück zum EZT:
Zolltarifnummer eingeben und Ländercode.

Pfad einblenden drücken um festzustellen ob Warenumschreibung auch zutrifft.

In der ersten Tabelle findest du den Gebietscode. Hier: 2020 worunter auch Indien fällt. Demnach kann Zollpräferenz gewährt werden wenn eine Präferenzbescheinigung vorgelegt wirdt. Für Indien ist dies eine Form A in Verbindung einer Bill of Lading (Seefrachtbrief) oder Awb. (Luftfrachtbrief). Kannst du die Form A vorlegen fällt 9,6 % Zoll an. Wenn nicht der komplette Drittlandzollsatz von 12,0 %.
Ausserdem musst Du noch beim Zoll ein Ursprungszeugnis vorlegen (ist meistens so bei Kleidung). Hast du keins oder kriegst du keins reicht auch die Form A als Ursprungszeugnis. Eine Einfuhrgenehmigung ist meistens nur für Nordkorea und China als Ursprungsländer nötig, nicht für Indien.

Bei weiteren Fragen bitte melden

Lg.

Wilfried

Judy Geschrieben am 06 Juli 2008



Dabei seit
05 Juli 2008
3 Beiträge
Hallo Wilfried,
vielen Dank fuer die Info, dann schau ich mal da nach. Das Ursprungszeugnis muss ich auch bei der Handelskammer(chamber of Commerce) beantragen. Eine Einfuhrgenehmigung brauch nach Info des BAFA nicht, aber eben das Ursprungszeugnis. Da hab ich schon mal nachgefragt.
Muss ich die Taric codes wissen oder uebernimmt diese Aufgabe das Cargounternehmen?
Ich wuerde im Prinzip gerne meine Waren hier in Indien einem Unternehmen uebergeben und in Deutschland dann direkt angeliefert bekommen. Welches Wissen muss ich dann als Auftraggeber haben, um mir Angebote von den verschiedenen Dienstleistern einzuholen? Und muss ich dann den Auftrag durch das indische Unternehmen oder durch das deutsche veranlassen?
Liebe Gruesse
Judy

Somo Geschrieben am 06 Juli 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo Wilfired,
ob indische oder deutsche Spedition kannst du dir aussuchen, prüf mal die Angebote. Wichtig ist was du beim Preis auf die Rechnung schreibst (siehe Incoterms, schreib auf jeden Fall den Preis CIF Flughafen DE drauf, denn das ist in der Praxis die Basis für die Bemessung von Zoll und Eust.), und ich würde auch gleich die ZolltarifNr. auf die Rechnung schreiben, damit erleichterst du Aus- und Einfuhr. Wichtig für das Ursprungszeugnis ist, ob alle Vormaterialien aus Indien sind, falls nicht klär das mit der Handelskammer. Es gibt eine kleine Übersicht, zwar für Exporteure, unter www.export1x1.at.tf, aber vielleicht findest du dort auch ein paar nützliche Infos. Und denk bitte an eine Transportversicherung Haus-Haus !
LG
Marisa

Zeemo Geschrieben am 06 Juli 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hallo Judy,

die Form A "erschlägt" das Ursprungszeugnis (UZ) mit, d.h. wenn Du eine gültige Form A hast, brauchst Du auch kein UZ mehr, denn der präferenzielle Ursprung hat immer schärfere Kriterien als der nicht-präferenzielle, und die Form A ist ja auch ein Ursprungszeugnis.

Es ist immer absolut empfehlenswert, sich über alle seine Produkte, mit denen man handelt, im Klaren über die Tarifierung zu sein, schon wegen der Rechtssicherheit und wegen der Kalkulation. Es reicht allerdings nicht, auf die Rechnung nur die Zolltarifnr. zu notieren, sondern immer auch die komplette und detaillierte Warenbeschreibung, etwa "300 Stück Damenblusen aus Polyestergewebe". Bei Kleidung immer das Geschlecht, das Material (ggf. mit Prozentangaben, falls Mischung) und Art der Verarbeitung (gewirkt, gewebt, gestrickt, mundgeklöppelt...).

Um die Zollabfertigung zu beschleunigen, ist es ratsam, Produktlisten und eine Abfertigungsvollmacht beim KEP-Dienstleister oder Spediteur zu hinterlegen, damit es keine zeitraubenden Rückfragen gibt.

Hoffe, geholfen zu haben!

Gruß,
Zeemo

konitime Geschrieben am 06 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
@ Zeemo
die Form A "erschlägt" das Ursprungszeugnis (UZ) mit, d.h. wenn Du eine gültige Form A hast, brauchst Du auch kein UZ mehr, denn der präferenzielle Ursprung hat immer schärfere Kriterien als der nicht-präferenzielle, und die Form A ist ja auch ein Ursprungszeugnis.

siehe auch meine Ausführung:
Ausserdem musst Du noch beim Zoll ein Ursprungszeugnis vorlegen (ist meistens so bei Kleidung). Hast du keins oder kriegst du keins reicht auch die Form A als Ursprungszeugnis.

@ Somo:

Bin nicht der Threadsteller (nur ein kleiner Zollagent).
Was Incoterms usw. betrifft ist das Judy's Überlegung. Síe ist Absender und Empfänger zu gleich.

Üüübrigens Judy denk daran das man dich nach der Verbundenheit fragen wird, zwischen den beiden Firmen und ob dies de Preis beeinflusst. Also den Verkaufspreis nicht zu niedrig ansetzen.

Was Transport und Zollabfertigung betrifft: ich würde mir einen großen oder bekannten Namen heraussuchen. Da läufts auf Erfahrungswerte hinaus. Ich kenn einige die den Transport und Anlieferung incl. Zollabfertigung alles in einer Hand nehmen.

lg.

Wilfried

Importhexe Geschrieben am 08 Juli 2008



Dabei seit
04 Juli 2008
18 Beiträge
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ich würde mir einen großen oder bekannten Namen heraussuchen

Dem kann ich so nicht zustimmen. Gerade bei den "Großen" wird Service doch eher kleingeschrieben. Oft genug von unserer Kundschaft erzählt bekommen. Teilweise setzten die "namhaften" Unternehmen sogar ihre Auszubildenden an die Abfertigungen und die wiederum müssen den Auftraggeber mit ihren Fragen nerven, statt daß sich ein ausgelernter Sachbearbeiter mit der Verzollung beschäftigt.
Der Preis ist nicht immer alles.
Unsere Kunden verwöhnen wir mit einem Rundum-Sorglos-Paket :D

Zeemo Geschrieben am 08 Juli 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
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Gerade bei den "Großen" wird Service doch eher kleingeschrieben.

Na, das klingt mir doch sehr nach einer groben Verallgemeinerung. Einmal eine miese Erfahrung gehabt, und schon ist die ganze Branche diskreditiert. Nur gut, dass das ALLEN Unternehmen passiert, und so gleicht es sich wieder aus! ;-) Wir kochen ja alle nur mit Wasser.

Was vielleicht gemeint war - von Eurem Kunden - ist die unbestreitbare Tatsache, dass, je größer ein Unternehmen ist, es immer schwieriger, bis ganz unmöglich, wird, einen einzigen Ansprechpartner (womöglich über mehrere Jahre hinweg!) zu haben, mit dem ich alles von A - Z, sprich: Beauftragung, Abwicklung, Zollproblematik, Gefahrgut, Abrechnung, Schaden/Reklamation usw., besprechen kann. Das können die Großen nicht (mal ganz abgesehen von sogenannten "Key Account Agents" für Großkunden, die aber auch nur eine Mittlerfunktion haben und selber gar nicht am Ablauf mitwirken).

Zitieren::
Teilweise setzten die "namhaften" Unternehmen sogar ihre Auszubildenden an die Abfertigungen und die wiederum müssen den Auftraggeber mit ihren Fragen nerven, statt daß sich ein ausgelernter Sachbearbeiter mit der Verzollung beschäftigt.

Die Sichtweise, die hier hindurchscheint, irritiert mich doch sehr: wie sollen die Unternehmen denn bitte sonst ihren Nachwuchs ausbilden? Das geht nicht nur in der Theorie! Selbst ein angehender Arzt muss irgendwann mal die erste Operation alleine durchführen. Und zu den Fragen: es wird immer über mangelnde Qualität der Zollabfertigung gesprochen. Das ist die Folge von zu wenigen Fragen: je mehr ich frage, um so besser weiß ich über die Ware (zwecks Eintarifierung) Bescheid, und dann steigt die Qualität!

Natürlich ist der Preis nicht allesentscheidend, und oft ist der Preisunterschied zwischen groß und klein auch gar nicht so riesig. Man muss halt wissen, was man will: wenn ich mal durch die Abläufe bei einem der Großen durchgeblickt habe und weiß, an welchen "Rädchen" ich drehen muss, geht das genauso gut wie wenn ich das "Rundum-Sorglos-Paket" beim "Apotheker" bestelle! ;-))

Importhexe Geschrieben am 11 Juli 2008



Dabei seit
04 Juli 2008
18 Beiträge
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wie sollen die Unternehmen denn bitte sonst ihren Nachwuchs ausbilden?
Ich erwarte von Ausbildern, daß die sich neben den Auszubildenden setzen und diese nicht einfach drauf verweisen, bei Fragen den Kunden anzurufen (teilweise sollte dieser dann die ZTN raussuchen, weil der Azubi damit leider überfordert war), damit man selber seine Ruhe hat...
Natürlich lernen die Azubis durch Praxis, aber bitte mit der notwendigen Unterstützung.

konitime Geschrieben am 11 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Die Importeure sind immer zur Mithilfe verpflichtet betreffend der Ztn. Vielleicht können Sie seltens eine ZTN nennen, sollten sich aber bereitwillig erklären Details zu nennen damit wir die richtige ZTN raussuchen können. Schließlich liegt es in Ihrem Interesse das die richtigen Zollsätze oder Präferenzen gewährt werden.
Selbst Erfahrene Zolldeklaranten hatten Probleme. Beispiel: MP3 Player mit mehreren Funktionen und LCD Monitore w/o widescreen usw.

Lg.

Wilfried

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