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Gbv - Fortbildung


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


frankenstein Geschrieben am 11 August 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Noch nicht viel los hier!

Versuche mal Bewegung reinzubringen!

Seit dem 01.07.2005 ist eine Fortbildungsprüfung zwingend erforderlich!

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Rolf Geschrieben am 12 August 2005





Was heisst denn Fortbildung? So eine Art Refresher mit Prüfung? Wie schaut das genau aus? Ist man ohne Fortbildung raus aus dem Job?

Shorty Geschrieben am 12 August 2005



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Frankenstein,

Wer hat denn diese Verordnung erlassen? Gilt dass nur fuer den Gefahrgutbeauftrageten einer Firma oder jeden, der Gefahrgut haendelt ?

Gruss Shorty

Kayschmauder Geschrieben am 12 August 2005



Dabei seit
17 Mai 2005
20 Beiträge
8) Hallo Ihr da drausen,

@Rolf Seit dem 01.07. muss der Gefahrgutbeauftragte seinen Wissens- und Kenntnisstand innerhalb (alle) 5 Jahren mit einer Schulung und Prüfung (IHK) auffrischen (wie vorher auch), bis zu diesem Datum war nur eine Erstschulung Pflicht (bestanden bei 50% Wissenstand) und dann nur eine reduzierte Schulung und Prüfung (bestanden bei 25% Wissenstand), Das Problem dabei war, dass ein Gb einen guten Start hatte und dann der Wissensstand stetig in den Keller ging (Wenn der Name richtig geschrieben wurde waren schon gute 15% geschafft) :twisted: . Das soll sich nun ändern, da eine umfangreichere Schulung und Prüfung jetzt Pflicht ist (Nicht nur allgemeiner Teil sondern auch Verkehrsträger). Und wer nicht will, ist raus (sobald er erwischt wird)

@Shorty Diese Verordnung wurde vom BMVBW verbrochen und im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht.
Ich hoffe doch, dass Ihr bei Euch einen Gb habt, der Euch gem. §6 GbV alle Jahre wieder eine Geschichte über das Zeug erzählt das Ihr Tag ein Tag aus im Ring rum fahrt. Oder wenn Ihr Luftfracht macht min. alle 24 Monate Refreshen.

Ich persönlich finde es nicht schlecht, dass die Anforderungen an den Gb etwas nach oben geschraubt wurden, bzw. aus gesetzlicher Sicht etwas verschärft wurden, dann hat man bei einem Chef, der den Gb nur als Alibi besitzt bessere Chancen sich durch zu setzen.

Ach ja, ausserdem bekomme ich dadurch etwas mehr Kunden :D

frankenstein Geschrieben am 12 August 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Kayschmauder wrote:
8) Hallo Ihr da drausen,

@Rolf Seit dem 01.07. muss der Gefahrgutbeauftragte seinen Wissens- und Kenntnisstand innerhalb (alle) 5 Jahren mit einer Schulung und Prüfung (IHK) auffrischen (wie vorher auch), bis zu diesem Datum war nur eine Erstschulung Pflicht (bestanden bei 50% Wissenstand) und dann nur eine reduzierte Schulung und Prüfung (bestanden bei 25% Wissenstand),

Das stimmt so nicht ganz.

Bis 01.07.2005: Erstschulung und Prüfung, zum Bestehen der Prüfung 50%
Das bleibt auch erst mal so, dürfte sich aber bald nach oben ändern.

Fortbildung: Bis 01.07.2005
Teilnahme an einer Fortbildung oder Prüfung oder beides zusammen. Die Regel war aber bur die Teilnahme an einer Schulung, denn wer nimmt freiwillig an einer Prüfung teil, die er nicht absolvieren muss! Seit dem 01.07.2005 ist die Prüfung Pflicht.
Auch bei der Fortbildungsprüfung werden 50 % zun Bestehen der Prüfung gefordert. Allerdings mit weniger Fragen.

Kayschmauder Geschrieben am 12 August 2005



Dabei seit
17 Mai 2005
20 Beiträge
Moin Moin,

okay, ich hatte es zwar so gemeint, wie "du" mich richtigerweise korrigiert hast, aber wohl wieder zu verdreht hingeschrieben <---- sorry.

:oops:

Werde versuchen mich zu bessern :D

Ich denke trotzdem, das diese Neuerung zur Sicherheit auf den Verkehrswegen (Land Luft See..etc.) beiträgt, denn wenn der Gb eine hohe Qualifikation aufweist wird es (im günstigstem Fall) weniger Owis geben, da er sein Personal besser Schulen kann (wenn Sie zuhören).

frankenstein Geschrieben am 12 August 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Kein Problem! Ich dachte mir das so in etwa, wollte nur, das die damit weniger zu tun haben hier nichts in den falschen Hals bekommen. :wink:

Vielleicht noch zur Ergänzung:

Die Fortbildungsprüfung gilt nur für die Träger Straße, Eisenbahn und BiSchi!

Gb-Bescheinigungen See und Luft können bis zum Verkünden der neuen Gbv weiterhin nach erfolgter Teilnahme an einer FB-Schulung erstellt werden.

Die neue Gbv wird vermutlich aber erst im nächsten Jahr kommen.

Shorty Geschrieben am 16 August 2005



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22 Januar 2005
352 Beiträge
Natuerlich haben wir einen Gefahrgutbeauftrageten. Der prueft auch jede Gefahrgutsendung.

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