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Frachtführer hilft unaufgefordert beim Verladen-Haftung?
Lilli |
Geschrieben am 23 August 2008
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Dabei seit 23 August 2008 3 Beiträge
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Hallo zusammen :D ,
habe mich schon mit §412 HGB beschäftigt. Hilft der Frachtführer beim Entladen nach Aufforderung mit und beschädigt dabei ein Packstück, ist der Absender dafür verantwortlich. Hilft er jedoch unaufgefordert beim Entladen und verursacht einen Schaden, ist der Frachtführer verantwortlich. Soweit klar! Wie ist es jetzt beim Verladen? Da geht es ja um beförderungssichere und betriebssichere Verladung. Im Lehrbuch steht ein Widerspruch: In LF 8 steht, dass bei freiwilligen Dienstleistungen durch den Fahrer/Frachtführer, egal ob aufgefordert oder unaufgefordert, der Absender haftet, weil Fahrer/Frachtführer zum Erfüllungsgehilfen des Absenders wird. Im LF 9 steht: Hilft der Fahrer/Frachtführer nach Aufforderung beim Be-/Entladen und verursacht einen Schaden, ist er Erfüllungsgehilfe des Absenders/Empfängers und diese sind dann verantwortlich. Hilft der Fahrer/Frachtführer jedoch unaufgefordert beim Be- und Entladen, muss der Frachtführer für den entstandenen Schaden haften.
Was ist denn nun richtig?
Danke für eure Hilfe!
Lilli
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CARGOFORUM PARTNER
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meister69 |
Geschrieben am 25 August 2008
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Dabei seit 05 April 2008 50 Beiträge
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Ich habe es so gerlernt: Hilft der Frachtführer bei Be-Entladen mit , ohne das er von Empfänger / Absender beauftragt worden ist , so haftete er für den entstandenen Schaden.
Wird der Frachtführer aber vom Absender / Empfänger beauftragt mit dem Be-Entladen zu beginnen , so wird er zum Erfüllungsgehilfen , den entstandenen Schaden trägt dann der Auftraggeber.
Zur beförderungssicheren Verladung ist der ABsender verpflichtet. Das heisst das die Ware so zu verpacken , zu ALden und zu sichern ist das von Ihr keine Gefahr gegen dritte ausgeht.
Zur verkehrssicheren Verladung ist der Frachtführer / Fahrer verpflichtet , das heisst er hat dafür Sorge zu tragen , dass die Waren so gelden und gesichert werden , das Sie die Fahrzeug spezifischen EIgenschaften nicht verändern. Sie dürfen auch die physikalischen Eigenschaften dae Fahrzeugs nicht außer Kraft setzen. zB.Achslasten usw.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 26 August 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Lilli,
hast Du hier schon gelesen ?
cargoforum.de/Forums/v...=2454.html
Generell gilt ersteinmal festzustellen, wer verantwortlich ist:
Absender/Empfänger, Frachtführer oder Fahrer
Wenn es dem Fahrer nicht durch den Frachtführer (seinen Chef) ausdrücklich untersagt wurde selbst zu entladen (in diesem Fall wäre der Fahrer verantwortlich wenn er es entgegen der Anweisung trotzdem tut), so ist der Verantwortliche der Frachtführer.
Die Aussage bezieht sich ausschließlich auf Deine Frage, wenn der Fahrer unaufgefordert entlädt oder beim Entladen hilft !
vgl. auch:
Thomas Wieske, Transportrecht schnell erfasst, S. 51 unten
vgl auch:
Neufang/Valder, Transportrecht 2002, S. 325
vgl. auch
Koller Transportrecht 2004, §412, Rz. 11 ff.
Gruss
MagNet-99
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Lilli |
Geschrieben am 28 August 2008
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Dabei seit 23 August 2008 3 Beiträge
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Danke für deine Antwort!
Kann man den Sachverhalt der Verantwortung so auch auf das Verladen beziehen? Denn da ist der Frachtführer ja für das betriebssichere Verladen zuständig. Mischt er sich aber freiwillig ohne Aufforderung in die beförderungssichere Verladung ein, wer hat dann die Verantwortung?
Grüße
Lilli
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MagNet-99 |
Geschrieben am 28 August 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Lilli,
die o.g. Aussage bezieht sich auch auf die Beladung.
Die Gerichte bewerten hier aber je nach Einzelfall und es geht dann zuerst darum, wer die 'Oberaufsicht' für den konkreten Be- oder Entladevorgang hat.
Gruss
MagNet-99
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