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Verdeckter Schaden


Porsche Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
16 November 2007
10 Beiträge
Hallo,

wir haben ein Paket mit einem Paketdienst versendet, dies nun beschädigt beim Empfänger angekommen ist.
Von außen war so gut wie nichts zu sehen, lediglich ein Riss im Karton.
Kann man hier von einem verdeckten Schaden sprechen?

Weiter wurde dieses Paket mit "Frei Frachtführer" versendet.

Wie sieht in diesem Fall die Haftungsfrage aus?

Wir haben Fotos dazu bekommen. Es war ein Ventil im Karton, das wohl durch werfen beschädigt wurde. Wie sieht es mit der Innenverpackung aus. In diesem Fall war es mit "Padpack"-Papier gefüllt.


Grüßle
Porsche

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MagNet-99 Geschrieben am 28 August 2008



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Hallo Porsche,

unabhängig vom Thema 'Was ist ein verdeckter Schaden' solltest Du Dir ersteinmal die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen' auf der Webseite des Paketdienstleisters durchlesen. Da wird wahrscheinlich schon einiges klarer....

Gruss
MagNet-99

Cargomike Geschrieben am 01 September 2008



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28 Beiträge
Hallo Porsche,

wenn ein Riss in der Kartonage ist, können wir nicht von einem verdeckten Schaden, sondern von einem "äußerlich erkennbaren" Mangel. Schreibt der Empfänger einen offensichtlichen Schaden bei der Anlieferung nicht an, ist er selbser Schuld, da helfen auch die AGB des Paketdienstleisters nicht.

gruss
Michael

MagNet-99 Geschrieben am 01 September 2008



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Cargomike,

warum so vorschnell.
Porsche schreibt: Von außen fast nichts zu sehen...und....kleiner Riss. Da ist es Definitionssache ob von einem offenen Schaden ausgegangen werden konnte oder nicht. In den AGB sollte zumindest zum erwähnten Thema Innenverpackung etwas stehen.
Wie war denn der Warenwert und der Schadenwert Porsche ?

Gruss
MagNet-99

Porsche Geschrieben am 03 September 2008



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16 November 2007
10 Beiträge
Es handelt sich um ein hydraulisches Stromregelventil. Den Preis kenne ich im Moment nicht. Vielleicht 200 Euro???

Nach den Bildern nach mit dem Riss im Karton hätte der Empfänger misstrauisch werden müssen.
Aber wie es halt so ist. Der Paketdiesnt kommt mit einer Anzahl an Paketen und das beschädigte liegt irgendwo zwischendrin.
Das schaut doch keiner wirklich an bei der Warenannahme.

Aber wie sieht es mit "Frei Frachtführer" aus.
Wie ist die Haftung bei FCA?

Wir sind selbst versichert. Bei Schäden mit geringem Wert lohnt sich die Anzeige wohl nicht, oder?


Grüßle

Dieter2 Geschrieben am 03 September 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Porsche,

die Haftung des Verkäufers endet bei FCA, wenn die Ware am vereinbarten (FCA-)Bestimmungsort zur Entladung (Umladung) bereitgestellt wird.
Ist FCA Werk/Lager des Verkäufers vereinbart, endet die Haftung mit abgeschlossener Beladung des Fahrzeugs.

Grüße
Dieter

Porsche Geschrieben am 05 September 2008



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16 November 2007
10 Beiträge
Das heißt also, dass wir doppelt aus der Sache draussen wären.
Zum einen wegen FCA und zum anderen da bei Anlieferung keine Beschädigung vermerkt also mit reiner Quittung zugestellt wurde.

Die andere Sache ist, dass wir in dieser Zeit eine Ferienarbeiterin hatten und der eigentliche Verpacker dieses Ventil in den nächst größeren Karton verpackt hätte und somit dieser Schaden wohl vermieden hätte können den Bildern nach.

Wir wollen es auf die kulante Art und Weise machen und haben uns das Ventil zurück senden lassen und werden sehen ob wir das Drehrad aus Kunststoff nur ersetzen müssen.
Somit hält sich der Schaden in Grenzen.

Danke für die Infos...


Porsche

ChristinaB Geschrieben am 20 August 2009



Dabei seit
06 August 2009
5 Beiträge
Hallo,

da es dieses Thema bereits gibt und ich kein neues erstellen will, stelle ich meine Frage hier herein:

Wir haben eine Sendung zugestellt, wo es folgende Abschreibung auf dem Ablieferbeleg gab: Packstück ok, Inhalt beschädigt - verdeckter Schaden.

Ich wollte die Schadenrechnung gerade aufgrund des verdeckten Schadens ablehnen, bin aber grad etwas unsicher geworden, nachdem ich §438 HGB noch mal genau studiert habe: Immerhin wurde der Schaden direkt bei Ablieferung angezeigt, also innerhalb von 7 Tagen. Muss der Empfänger jetzt beweisen, dass der Schaden beim Transport und nicht schonvielleicht beim Absender vor dem Verpacken eingetroffen ist?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

fragile Geschrieben am 21 August 2009



Dabei seit
20 September 2006
169 Beiträge
Da auf dem Ablieferbeleg der Schaden notiert wurde, gehe ich davon aus, dass ihr ausgepackt habt... oder der Kunde direkt bei Anlieferung? Habt ihr auch verpackt? Welche Vertragsbedingungen sind Grundlage?

ChristinaB Geschrieben am 25 August 2009



Dabei seit
06 August 2009
5 Beiträge
Ja, der Fahrer war anwesend, als die Ware ausgepackt wurde. Wir haben nicht verpackt, sondern der Absender. Ich würde jetzt zunächst darauf verweisen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Schaden auf dem transportweg passiert ist, sondern dass entweder
a) die Verpackung mangelhaft war
b) Die Ware schon vorher beschädigt war.

Grundlage sind die ADSp. Und in Verbindung damit §438 HGB.

CAORFL Geschrieben am 26 August 2009



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
Äußerlich unversehrtes collo in Anwesenheit des Fahrers ausgepackt ?!

Ist der Empfänger bekannt dafür, daß er jede Sendung ungeachtet des äußeren Zustandes im Beisein das Anlieferers öffnet und prüft ?

Warum hab' ich diesen leicht faulen Geruch in der Nase...

DeadPan Geschrieben am 01 September 2009



Dabei seit
18 Mai 2009
55 Beiträge
Allerdings ungewöhnlich dass das Kolli gleich geöffnet wurde.

Wenn die Verpackung wirklich unbeschädigt war dann könnte es klappen auf ungenügende Verpackung bzw. Sicherung der Ware zu plädieren (und zwar durch den Absender).

ChristinaB Geschrieben am 03 September 2009



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06 August 2009
5 Beiträge
Nee, der Empfänger ist nicht bekannt dafür. Es gibt solche und solche, da hab ich noch kein bestimmtes Muster erkennen können. Manche sind total penibel, andere unterschreiben dann sogar bei offenen Schäden eine reine Quittung!

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