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Lieferfristüberschreitung (Spezialfall!)
TenshiX |
Geschrieben am 28 August 2008
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Dabei seit 09 Oktober 2007 62 Beiträge
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Tag zusammen,
ich versuche momentan wirklich schwerwiegend herauszufinden, wie die Haftung für den folgenden Fall aussieht.
Wir gehen von einen innerdeutschen Transport aus, an dem eine angemessene Lieferfristüberschreitung aufgetreten ist, die auch einen Vermögensschaden hervorgerufen hat.
In der Regel haften wir nun mit dem dreifachen der Fracht.(ADSP)
Nun wurde jedoch etwa 1000 Euro vom Kunden bezahlt, die die Ankunft hätte versichern sollen. Es wurde also für dieses Geld genau einen festen Zeitpunkt ausgemacht wo die Ware hätte dort sein sollen.
Wir gehen von einem Warenwert von 100000 Euro aus.
Ich möchte mich vorab für die unzureichenden Informationen entschuldigen, da dies ein Fall ist, den ich durch das Hören aufgenommen habe. Dessen Lösung mich jedoch so sehr interessiert, dass ich dies einfach posten musste.
Ich bedanke mich für jegliche Art von Hilfe in Form von Lösungen.
Vielen Dank.
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 28 August 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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TenshiX wrote: |
Nun wurde jedoch etwa 1000 Euro vom Kunden bezahlt, die die Ankunft hätte versichern sollen. Es wurde also für dieses Geld genau einen festen Zeitpunkt ausgemacht wo die Ware hätte dort sein sollen. |
Das verstehe ich nicht, formulier bitte nochmal anders !
Danke
Gruss
MagNet-99
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Cargomike |
Geschrieben am 01 September 2008
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Dabei seit 15 Februar 2008 28 Beiträge
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Der Kunde hat also ohne Auftrag einfach eine Versicherungsprämie bezahlt, die für die Versicherung der Laufzeit bestimmt sein soll?
So etwas habe ich noch nie gehört und steht in den Gesetzestexten bestimmt unter Punkt "Kuriosum"
Die Haftungshöchstgrenze bleibt nach ADSp bestehen.
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TenshiX |
Geschrieben am 01 September 2008
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Dabei seit 09 Oktober 2007 62 Beiträge
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Mir ist diese Möglichkeit der Zahlung ebenso unbekannt.
Wie gesagt, konnte ich das leider nur aus einen Gespräch heraus hören.
Und genau diese Art von Lage, sei doch so löchrig in punkto Haftung. So sagte mir man.
Wie gesagt, hätte mich das ganze einfach nur wirklich interessiert. Ich hörte dies zum allerersten Mal, zumal es sich hierbei um einen Fall aus der Praxis handeln soll.
Genau, die 1000 Euro galten als Prämie für die Versicherung, sodass die Lieferfristüberschreitung versichert wurde. So habe ich das zu 99% verstanden.
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Log2002 |
Geschrieben am 02 September 2008
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Dabei seit 02 Oktober 2007 239 Beiträge
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Ich weiss nicht ob ich den Fall ganz richtig verstanden habe. Ich denke zu zielst auf das "besondere Interesse an der Lieferung" ab. Lies dir dazu doch bitte mal das hier kurz durch:
Auszug aus der CMR:
1. Hat der Frachtführer auf Grund der Bestimmungen dieses Übereinkommens für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so wird die Entschädigung nach dem Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung berechnet.
5. Wenn die Lieferfrist überschritten ist und der Verfügungsberechtigte beweist, dass daraus ein Schaden entstanden ist, hat der Frachtführer dafür eine Entschädigung nur bis zur Höhe der Fracht zu leisten.
Als Einleitung soweit klar, jetzt kommt der interessante Punkt:
6. Höhere Entschädigungen können nur dann beansprucht werden, wenn der Wert des Gutes oder ein besonderes Interesse an der Lieferung nach den Artikeln 24 und 26 angegeben worden ist.
Artikel 26
l.: Der Absender kann gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Zuschlages zur Fracht für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung und für den Fall der Überschreitung der Lieferfrist durch Eintragung in den Frachtbrief den Betrag eines besonderen Interesse an der Lieferung festlegen.
2. Ist ein besonderes Interesse an der Lieferung angegeben worden, so kann unabhängig von der Entschädigung nach den Artikeln 23, 24 und 25 der Ersatz des weiteren bewiesenen bis zur Höhe des als Interesse angegebenen Betrages beansprucht werden.
Ich denke dass ist das was du wissen wolltest, oder?!
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Cargomike |
Geschrieben am 02 September 2008
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Dabei seit 15 Februar 2008 28 Beiträge
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Hallo,
es geht doch anscheinend um einen nationalen Transport, also gelten die Regelungen mit der "besonderen Interesse" nicht.
Nach meinem Empfinden verwechselt der Auftraggeber da vielleicht ADSp/HGB und CMR.
Bei einem internationalen Transport sehe ich das auch so, aber doch nicht nachträglich.
Gruss
Michael
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TenshiX |
Geschrieben am 02 September 2008
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Dabei seit 09 Oktober 2007 62 Beiträge
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Das ist wohl genau der Punkt.
@log2002 Danke, allein das hat mir immens geholfen. Diese Regelung war mir bislang gänzlich unbekannt. (<-- hab erst ausgelernt)
Glaube auch, das hier wohl derjenige schlicht und ergreifend einfach HGB und CMR verwechselt hat bzw. genau dieses Recht im CMR zumindest meinte.
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