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Ware zum Zollamt


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Vanan198 Geschrieben am 03 September 2008



Dabei seit
29 August 2008
3 Beiträge
Ich muss eine Warensendung in die Schweiz schicken.
Die Ware ist über 3000 € wert, deswegen muss ich beim hiesigen Zollamt eine Ausfuhranmeldung abgeben.

Jetzt sind meine Fragen:

- Muss die Ware bei uns in der Firma, schon bevor ich sie zum Zollamt bringe, so verpackt werden wie wir sie per Spedition in die Schweiz versenden werden?(Palette, schrumpfverpackt)

Wird die Ware beim Zollamt gelagert bis die Spedition sie dort abholt oder bekommt man die Ware nach Überprüfung der Waren und Papiere wieder mit?

Vielen Dank im Voraus!

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Der_Staufer Geschrieben am 03 September 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
zu 1.)
Wenn die Ware zum Zollamt kommt, sollte sie natürlich verpackt sein, denn in der Regel wird die Ware danach direkt ausgeführt.

zu 2.)
Natürlich bekommt man die dann direkt wieder mit. Warum sollte die beim Zoll liegen bis St. Nimmerlein, bis die Spedition sie abholt?

Schon mal darüber nachgedacht, einen Antrag nach § 9 (2) AWV zu stellen? Dann melden sie dem Zoll 1 Tag vor Verladen/Verpacken an, dass er die Sendung in ihrer Firma beschauen kann.

Dieter2 Geschrieben am 03 September 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo,

einschrumpfen solltest Du die Palette noch nicht, da es möglich ist, dass der Zoll einen Blick in die Packstücke werfen will – dann müsstest Du alles aufschneiden (es sei denn, es ist ein unverpackter Gegenstand, der durch die Folie gut sichtbar ist).

Die Ware erhältst Du nach Gestellung auf jeden Fall zusammen mit einer abgestempelten Ausfertigung der Ausfuhranmeldung zurück.

Möglich ist auch, nur die AM abzufertigen. Dazu musst Du zusätzlich einen „Antrag auf Gestellung einer Ausfuhrsendung außerhalb des Amtsplatzes“ beifügen. Das Formular kannst Du unter www.zoll.de/e0_downloa...ellung.pdf direkt ausfüllen und ausdrucken. Die Vorabfertigung muss dann i.d.R. 24 Stunden vor Versand erfolgen, damit der Zoll die Möglichkeit hat, die Sendung doch noch zu beschauen.
Falls der Zoll eine Beschau durchführt, kostet das dann allerdings eine Gebühr.

Grüße
Dieter

konitime Geschrieben am 04 September 2008



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29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

ich melde die Waren im Ausfuhrsystem im geladenen Zustand. Während der Verladung erstelle ich die AES und verschicke diese dann zum Zoll.

Dann rufe ich an, gebe die MRN nummer durch, der Zollbeamte prüft die Anmeldung. Anschließend frage ich den Beamten ob die Ware vorgeführt werden soll oder ob er mit der Freigabe der Anmeldung direkt fahren.

Selten wollen die Beamten die Ware sehen.

Grüße

Wilfried

Dieter2 Geschrieben am 04 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
@wilfried

Schon alles richtig, nur ließ die Fragestellung des TE darauf schliessen, dass er sehr selten mit Ausfuhren zu tun hat. Dann dürfte der atlhergebrachte Weg wohl der einfachste sein.

Gruß
Dieter

Der_Staufer Geschrieben am 04 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
@wilfried

Das ist so überhaupt nicht vorgesehen. Die Ware ist, sowie ich das rauslese,die ganze Zeit über in ihrem Betrieb. Deswegen ist eigentlich ein Tag vorher der Antrag auf Gestellung nötig, welche ja auch über Atlas als Teilnehmer gestellt werden kann. Der Antrag wird mit der AM übermittelt. Der Zollbeamte muss überhaupt nichts tun, die AM überlässt das Zollsystem genau dann, wenn der Ladezeitraum abgelaufen ist. Es ist gar nicht nötig, den Zoll dann noch anzurufen.

Meiner Meinung nach macht das unnötig angreifbar.

@ Dieter
Eine Beschau im Rahmen des Antrags nach § 9 (2) AWV kann Gebühren kosten, muss es aber nicht. Es gibt zahlreiche Ausnahmen.

Grüße
Flo

smitty Geschrieben am 05 September 2008



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04 September 2008
5 Beiträge
Meine Empfehlung für Nicht-"Zuglelassene Asführer"

Internetzollanmeldung erstellen und Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplates ausstellen.

Damit zum Zoll und ABD aholen

Der Zoll kommt nur in Problemfällen bzw. bei besonderen Waren zur Beschau.

Die Kosten für eine Beschau unseres Zollamts würden sich auf mind. 78 EUR belaufen

Schönes Wochenende
Gruß Peter

konitime Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
78,0 Euro = 1/2 Stunde

Meines Wissens nach.

Grüße

Wilfried

Der_Staufer Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Grundgebühr entspricht einer Stundengebühr, 45 €
Wenn dann nur ne halbe Stunde beschaut wird: 22,50 €

Sind 67,50 Euro.

Aber nicht jede Beschau ist gebührenpflichtig.

konitime Geschrieben am 06 September 2008



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29 Juni 2008
121 Beiträge
Nicht Jede?

Welche Ausnahmen haben wir?

Danke vorab für die Antwort.

Grüße

Wilfried

Der_Staufer Geschrieben am 08 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Kosten werden nicht erhoben, wenn aus vom Beteiligten nicht zu vertretenden Gründen die Abfertigung nicht am Amtsplatz vorgenommen werden kann. Das ist z.B. dann, wenn kein geeigneter Amtsplatz zur Verfügung steht oder der Amtsplatz anderweit belegt ist oder und jetzt kommts weil für die Abfertigung oder erneute Verpackung erforderliche Hilfsmittel fehlen. (A 0610-3 (2))

Wie das jetzt bei den verschiedenen Zollämter ausgelegt wird, keine Ahnung. Interessant ist, die Floskel "vom Beteiligten nicht zu vertretenden Gründen" und "erforderliche Hilfsmitttel für die erneute Verpackung fehlen". Wer wenn nicht der Beteiligte, wer hat sonst für die erforderlichen Hilfsmittel zu sorgen?

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