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Lieferfrist Überschreitung durch Lkw - Ausfall


miwa19 Geschrieben am 08 September 2008



Dabei seit
08 September 2008
2 Beiträge
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich folgenden Falls:

- innerdeutscher Transport
- rechtliche Grundlage lt. Auftrag: VBGL; keine weiteren Abmachungen
- Spediteur setzt Frachtführer für den Transport ein
- Frachtführer kann nicht laden, weil sein LKW (nachweislich) wegen eines Getriebeschadens in die Werkstatt zur Reparatur muss
- Spediteur versorgt ein Ersatzfahrzeug um die Tour zu erledigen

Welche Ansprüche kann der Spediteur gegenüber dem Frachtführer geltend machen, bezüglich Lieferfristüberschreitung, Güterfolgeschäden.

Zählt der Lkw-Ausfall als unabwendbares Ereignis?

danke schon mal für eure antworten

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michaelm Geschrieben am 08 September 2008



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904 Beiträge
Das ist die Frage, ob denn der Getriebeschaden hätte verhindert werden können, sprich dem Fahrer oder Halter bekannt war. Nur ist das natürlich eine Sache mit den Beweisen :D

In Deinem Fall ist die Frage offen, inwieweit denn der Ersatz-LKW den ganzen Auftrag noch retten konnte. Der Spediteur wird dem ausgefallenen Frachtführer Mehrkosten in Rechnung stellen können.

miwa19 Geschrieben am 09 September 2008



Dabei seit
08 September 2008
2 Beiträge
Danke für die Antwort, also gehen wir davon aus der Getriebeschaden hätte nicht verhindert oder vorhergesehen werden können. - unabwendbares Ereignis
Der Ersatz-Lkw konnte nicht pünktlich anliefern, da alles in einem engen Zeitraum umdisponiert werde musste. Konnte aber letztendlich seine Ware ordnungsgemäß am nächsten Tag anliefern.

Welche Ansprüche kann der Spediteur gegenüber dem Frachtführer geltend machen, bezüglich Lieferfristüberschreitung, Güterfolgeschäden? Wie regelt das VBGL? Wie hoch sind die Haftungsgrenzen?

michaelm Geschrieben am 15 September 2008



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Da der Ersatz-LKW ja rechtzeitig anliefern konnte, ist eben vom Fall abhängig inwieweit er die Aufwendungen für den zweiten LKW in Rechnung stellen kann. Oder hast Du Dich verschrieben?

Onasis Geschrieben am 17 September 2008



Dabei seit
20 Februar 2008
60 Beiträge
von Lieferfristüberschreitung kann bei einem normalen Transport ohne Fixtermin doch nicht die Rede sein, oder?

MagNet-99 Geschrieben am 17 September 2008



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Onasis wrote:
von Lieferfristüberschreitung kann bei einem normalen Transport ohne Fixtermin doch nicht die Rede sein, oder?

Wieso nicht ?

In Ermangelung eines Liefertermins gilt die normal übliche Lieferfrist....
Nur weil beispielsweise für einen Transport von Hamburg nach Bremen kein Fixtermin erfasst ist, darf der noch lange nicht 4 Tage dauern ;-)

Gruss
MagNet-99

Onasis Geschrieben am 17 September 2008



Dabei seit
20 Februar 2008
60 Beiträge
eben.. 4 tage ist ja unüblich.

im stückgutbereich sind es eben 48h zustellung als regelzustellzeit national.

daher der gedanke das 48h bzw vllt nur 36h für nen lkw transport auch nch okay ist..

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