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DDU Lieferung / Quarantäne


DanielNoetzel Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

ich habe gerade folgenden Sachverhalt auf dem Tisch liegen den ich klären sollte. Bin mal gespannt wie ihr hier denkt:

Wir (Verkäufer) haben ein Transporter (bestehend aus 23 Flatracks) nach DDU Henderson entladen verkauft. Da die Australische Regierung ihr heimisches Ökosystem schützen will/muss müssen alle Flatracks durch die Quarantäne (Aussage von meinem australischen Partner bestätigt) (bei Boxcontainern wird wohl jeder 5 gecheckt). Leider kann ich die Collis nur auf FR verladen - konventionell bzw. ro/ro Verladung werden zu teuer. Ich habe einen Maßnahmenplan erstellt um den Quarantänevorschriften gerecht zu werden. Jetzt kommt jedoch die Frage nach dem Worstcase auf. Wenn bei einem Flatrack eine kontermination festgestellt wird, wird der komplette Umfang gestopt und komplett geprüft / dekontermieniert, was bei diesem Umfang mehrere Monate dauern kann. (Alle Reifen werden demontiert, von den Felgen genommen - wir haben ca. 520 ...)

Jetzt gibt es bei mir im Unternehmen zwei Ansichten was in diesem Fall passieren würde.

Meine Auffassung:
Wir liefern DDU Henderson entladen. Da wir in dem beschrieben Fall nicht liefern gehen sämtliche Mehrkosten sowie eventuell anfallenden Vertragsstrafen zu unseren Lasten.

Alternative Auffassung:
Gemäß Incoterms 2000 gehen sämtliche zusätzlichen Kosten die beim Import entstehen zu Lasten den Käufers [B6]

Wir werden die Fahrzeuge vor Verschiffung auf alle Fälle entsprechend behandeln (Grundreinigung, Verplompen von offenen Teilen, verplanen und dies alles dokumentieren). Im Vertrag ist nichts weiter definiert.

Was meint ihr?
Danke für eure Meinungen!

Gruß
Daniel

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 22 September 2008



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12 März 2008
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Hallo Daniel,

ich sehe dir Sache so: Wenn eine Kontamination festgestellt wird, ist zunächst der Verkäufer in der Pflicht, da ihm diese angelastet wird - es sei denn, er kann beweisen, dass die Belastung durch einen Dritten verursacht wurde - dürfte alles äußerst schwierig sein.

Ich weiß nicht, um welche Art der Kontamination es hier geht - gibt es da nicht die Möglichkeit einer offiziell zertifizierten/anerkannten Vorbeugungsmaßnahme wie z.B. bei Holzverpackungen der Begasungsnachweis gegen die Sirex-Wespe?

Ob die Incoterms in solch einem Fall überhaupt als Rechtsgrundlage angezogen werden können, wage ich zu bezweifen.

Gruß
Dieter

Dieter2 Geschrieben am 22 September 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Nachtrag:
Habe mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Die Lieferverpflichtung DDU nach Incoterms ist bei Feststellung einer Kontaminierung m.E. nicht erfüllt, wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass die Kontaminierung der Ware einem Dritten anzulasten ist.

betterorange Geschrieben am 22 September 2008



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02 April 2007
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DDU sagt ja schon viel aus.

Ich zitiere hier einmal aus ICC Incoterms 2000
A9: Prüfung Verpackung Kennzeichnung

" Der Verkäufer hat die Kosten für Prüfung (Wie Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen und Zählen) zu Tragen die für die Lieferung der Ware gemäss A4 erforderlich ist.
Der Verkäufer hat auf eigene Kosten für eine Verpackung zu sorgen (sofern nicht handelsüblich ist, die in dem Vertrag beschriebene Ware unverpackt zu liefern) die für die Lieferung der Ware erforderlich ist. Die Verpackung ist in geeigneter Weise zu kennzeichnen."

Ich bin der Meinung:
Die Quarantänevorschriften sind im Voraus bekannt und als Teil der Verpackung einzuhalten. Dies ist Sache des Verkäufers.

DanielNoetzel Geschrieben am 22 September 2008



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Die Kontermination würde sich auf eventuell Verschmutzung bzw. Parasitenbefall an den Maschinen äußern. Verpackung haben wir hier nicht, da die Collis sonst zu groß würden (out of gauge) - wir verladen diese Fahrzeuge regelmäßig gen Fernost, Nahost, etc, jeweils ohne Verpackung und ohne Probleme.

Sehe aber das genauso wie ihr, das die Leistung, DDU im Fall der "Quarantäneisolierung" nicht erfüllt würde. Den Spediteur / Carrier in Haftung zu nehmen halte ich für nicht durchführbar, aufgrund der Tatsache, dass eine ordnungsgemäße Reinigung, Stauung etc vorliegt und es sich hier dann um Force Major handelt.

Muss ich wohl als unternehmerisches Risiko laufen lassen....

betterorange Geschrieben am 22 September 2008



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02 April 2007
1271 Beiträge
Du bist ja niocht der einzige, der Fahrzeuge nach Australien bringt. Wenn Nötig über die Reederei abklopfen lassen, welche besonderen Hindernisse gerade akut sind.

DanielNoetzel Geschrieben am 30 September 2008



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Nochmal diesen Threat aufleben lassen...

Bei der Reederei sowie bei meinem australischen Partner habe ich schon angeklopft - wir haben einen Maßnahmenkatalog zur Vorbeugung erörtert, den wir auch umsetzten werden.

Jedoch dreht sich es hier ja nur um das hätte, wäre, wenn...

z.B. ich verpack ordentlich, dokumentiere alles sauber, etc.
aus irgendeinem Grund wird die Ware jetzt trotzdem verschmutzt (sind ja Flatracks), jedoch nicht durch unser Verschulden. Wär würde in solch einem Fall die Mehrkosten, die bei der Quarantäne entstehen gemäß Incoterm tragen - siehe oben Einfuhr, etc...?

Dieter2 Geschrieben am 30 September 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Daniel,

es kann doch nicht darum gehen, ob ein paar Seewasserspritzer oder Lehmflecken an den Fahrzeugen festzustellen sind, sondern um Kontaminationen, die Umwelt- oder Gesundheitsschäden hervorrufen können. Und dazu muss ja schon einiges geschehen!

Es muss doch irgendwo eine mehr oder weniger klare Vorschrift oder Definition geben? Und in diese Richtung vorzubeugen, ist die einzige Möglichkeit.

Ungeachtet allen Aufwands sehe ich den schwarzen Peter leider prinzipiell bei Dir, wenn eine Kontamination festgestellt wird und Du nicht beweisen kannst, dass diese durch einen Dritten verursacht wurde. Und das losgelöst von den Incoterms, weil die Kontaminationsfreiheit ein Qualitätsmerkmal der Ware ist.

Gruß
Dieter

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