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Hilfe zu Zoll, Abgaben, Steuern


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Zaubermaus1805 Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
22 September 2008
5 Beiträge
Hallo Ihr Lieben,

habe ein großes Problem, könnt ihr mir bei einer Aufgabe helfen? Meine Dozentin hat nicht den Hauch einer Ahnung und stellt folgende Aufgabe:

1.
A, Textilhersteller aus DE, ordert in Australien bei B 400 kg Rohwolle für 1€/kg. Die Ware wird von B ( Australien) nach Hongkong verschifft, wo sie im Werk C (Hongkong) zu industriefertigen Garnen versponnen wird. Pro Kilo erhöht sich der Wert der Wolle um 50 Cent. Von Hongkong aus wird sie nach Frankfurt geflogen, wo A sie in Empfang nimmt.

2.
Die Hälfte der Garne verschickt er per LKW zur Firma D nach Kroatien, wo sie zu 100 Pullovern verstrickt werden- Einzelpreis 20€- die zurück zu A nach Frankfurt gehen. Die andere Hälfte der Garne verarbeitet A in seinem Werk zu 40 Sakkos im Verkaufswert von 100€.

3.
A liefert die Sakkos nach Italien, die Pullover lässt er per Flugzeug zum verkauf nach Reikjavik (Finnland) bringen.

Welche Zollvorschriften müssen A,B,C und D beachten? Wie hoch sind die Zölle/Abgaben und wer hat sie in welchem Land zu zahlen?
Welche Steuern werden wo fällig?
Falls Informationen fehlen, lassen Sie Ihrer Phantasie freien Lauf bzgl. Incoterms etc.

Schließen Sie ihre Arbeit mit genauen Preisangaben ab und fügen Sie die nötigen Zollformulare ausgefüllt bei!

Diese Aufgabe bekam ich nach 6 Unterrichtsstd. Ja hallo gehts denn noch?

Kann mir einer helfen ????

Liebe Grüße

Zaubermaus1805 :(

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Carsten Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Zaubermaus1805 wrote:
Kann mir einer helfen ????(

Hallo Zaubermaus, wo siehst Du den erste Ansätze zur Lösung der dir gestellten Aufgaben, respektive was hast Du bereits selber erarbeitet?

LG

Zaubermaus1805 Geschrieben am 22 September 2008



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22 September 2008
5 Beiträge
Hallo Carsten,

Habe mir erst einmal ein Diagramm erstellt um mir die Transportabläufe verständlich zu sortieren.
Habe mir dann überlegt die Transporte über den Incoterm EXW abzuwickeln.
Australien - Hongkong = freie Handelszone? aktive Veredelung ?
TARIC Nr. lieber als Baumwolle deklarieren, da weniger Zoll?

Fragen über Fragen, mein Kopf ist erstmal zu voll, finde überhaupt gar keinen Ansatz!

Liebe Grüße
Zaubermaus

Der_Staufer Geschrieben am 22 September 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Vergiss (erst mal) dein Diagram. Schau dir besser die Warenbewegungen komplett getrennt an. Die Fragen sind ja auch nicht sehr detailliert gestellt. Incoterms würde ich auch erst mal außer betracht lassen, da sie erst mal Handelsabsprachen sind. Eine kleine Hilfe: In der Praxis ist der Importeur in der Regel dafür verantwortlich, dass die in seinem Land gültigen Bestimmungen erfüllt werden.

Lass deine Gedanken hier im Forum ruhig freien Lauf. Sollst ja denke ich was lernen und keine vorgegebenen Antworten abpinseln ;-)

Der_Staufer Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Noch was:

Reikjavik liegt nicht in Finnland.

Zaubermaus1805 Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
22 September 2008
5 Beiträge
Hallo Staufer,

sorry Island

LG
Zaubermaus

Expediteur Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
25 Juni 2008
130 Beiträge
Hallo Zaubermaus,

da hat deine Dozentin Ihren Gedanken aber freien Lauf gelassen...

Darf man fragen für welche Weiter-/Fortbildung ihr Aufgabe dieser Art bearbeiten müsst?

Nimms mir nicht übel, aber heute schaue ich mir die Einzelfälle nicht mehr an. Werde sehen das ich morgen nochmal nachschaue.

Bis dahin!

Zaubermaus1805 Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
22 September 2008
5 Beiträge
@ Der_Staufer

melde mich für heute erstmal ab. Habe schon den ganzen Tag darüber gebrütet und im Internet beim Auswärtigen Amt etc. recherchiert. Werde jetzt eine nacht darüber schlafen.

Melde mich morgen wieder, werde dann von meinen weiteren Ergebnissen berichten und es wäre super wenn ihr mir dann weiter helft.

@ Exporteur

Bin gelernte Speditionskauffrau, 15 j. nicht mehr in der Sparte gearbeit und absolviere nun eine Weiterbildung u.a. in Aussenhandel/Zölle

Danke

LG
Zaubermaus


Zuletzt bearbeitet von Zaubermaus1805 am 22 Sep 2008 - 19:40, insgesamt einmal bearbeitet

Der_Staufer Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
I.
Die erste Warenbewegung geht von Australien nach Hong Kong. Also muss B die australischen Exportvorschriften und C die HK-Einfuhrvorschriften beachten.

II.
C schickt die Ware dann A, wobei C die HK-Ausfuhrvorschriften beachten muss und A die europäischen.

III.
A muss dann die europäischen Vorschriften beim Export nach HR beachten, D die HR-Exportvorschriften und A wieder die EU-Einfuhrvorschriften.

IV.
A verkauft ja nach Italien dann die gesamte Sendung, d.h., er liefert (ich nehme mal an "liefern" ist ein USt-rechtlicher Begriff), d.h.a muss nicht die EU-Exportvorschriften nach IS beachten.

Nun aber die eigentlichen Fragen:
Wie detailliert soll es denn sein?

Und um welche Ausbildung auf welchem Niveau handelt es sich denn?

Der_Staufer Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Der nächste Schritt ist jetzt zu klären, wo welche Vorschriften gelten, denn nicht jedes Land auf der Erde hat die gleichen Zollverfahren bzw Bestimmungen wie wir hier in der EU.

Es macht also keinen Sinn, für das Spinnen der Garnen in HK dort eine Aktive Veredelung anzunehmen, da wir nicht wissen, ob es in HK dieses Verfahren überhaupt gibt.

Eine recht unnützliche Aussage zur zweiten und dritten Frage, aber eigentlich "die" Lösung: Der jeweilige Abgabenschuldner schuldet die jeweils gesetzlich vorgesehenen Abgaben (die Korruption lassen wir mal au0en vor) in dem jeweiligen beteiligten Land.

Welche Papiere sind denn auszufüllen und der Aufgabe beigelegt?

Dagegen Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
10 September 2008
19 Beiträge
Hallo, bin mir nicht sicher, ob das noch aktuell ist, aber ich habe mir da auch mal ein paar Gedanken dazu gemacht.

Ich habe aber nur aus der Sicht Deutschland Import Export überlegt, da mir die Bestimmungen in den jeweiligen anderen Ländern nicht geläufig sind.

Import ex Hongkong Verzollung von 1,50 Euro per kg
Export Kroatien 300,00 Euro PV Schein Erstellung
Import ex Kroatien Differenzverzollung 2000,00 Euro Pullover
Export Italien - Intrastat Anmeldung
Export Island - kleine AE 2000,00 Euro Warenwert (EFTA)

zusätzlich muss man sich natürlich erkundigen, ob Einfuhrgenehmigung aus HKG benötigt wird. (Habe ich jetzt nicht gecheckt)

So vielleicht hilft das ja.

Der_Staufer Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Das Außwärtige Amt ist eine schlechte Adresse Zaubermaus. Besser weiss es der Zoll. Die Homepage vom Zoll ist recht umfangreich, weil eben auch das Thema Zoll ein sehr sehr weites Feld ist.

Wenn du das ganze nur von dt. Seite beleuchten musst, dann erleichtert es die Sache ungemein. Meine Antworten waren recht nichtssagend, denn selbst erarbeitetes Wissen "hebt" besser als was vorgekautes. Aber da du ja scheinbar wirklich wenig weisst (sry, nicht bös gemeint), antworte ich etwas detaillierter. Dagegen hat ja schon etwas damit angefangen.

Zum allgemeinen Verständnis:
Der Sachverhalt deiner Lehrerin erläutert sehr gut den internationalen Wahrenverkehr. Gerade im Textilsektor geschieht das relativ häufig so oder so ähnlich. Sorry, dass ich jetzt erst zum weiteren beantworten komme.

Der Zoll interessiert sich in erster Linie für den Warenverkehr, aus div. Gründen (z.B.: Wirtschaftsprotektionismus, Sicherheit) für den Warenverkehr. Dabei ist in erster Linie der Handel mit ausländische Ware (Nichtgemeinschaftsware, früher "Zollgut") bestimmten Reglungen unterworfen, die dazu führen können, dass daraus inländische Ware (Gemeinschaftsware, früher "Freigut") wird. Es gibt dabei zahlreiche Bestimmungen, die zu beachten sind, die aber nur aufgrund der Menge schier unbewältigbar, aber eigentlich ganz leicht sind, wenn man diese einzeln betrachtet. Deine Dozentin will mit diesen Fragen sicher nur den Kurs einleiten, um darauf dann aufzubauen und zu Unterrichten.

Ich gehe mal genauer auf die Warenverkehre ein, der besseren Übersicht nach in einzelnen Beiträge je Ziffer.

Der_Staufer Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
An der Art des Sachverhalts lässt sich gut das Produktionsprinzip des Zolltarifs zeigen. Produkte, die weniger verarbeitet sind, stehen dabei weit vorne, je weiter die Ware bearbeitet ist, desto "größer" ist ihre Warennummer. Ein Beispiel ist das Schwein, Pos. 0103, durch Schlachtung weiter bearbeitet, also Schweinefleisch, Pos. 0203, die Haut als Schweinsleder der Pos. 4107, Kleider daraus im Kleidungskapitel usw.

Je weiter eine Ware bearbeitet ist, desto teurer ist sie, da Wertschöpfungsprozesse stattgefunden haben. Hier kann es "Vorzugsbehandlungen" (jetzt nicht im präferenzrechtlichen Sinn) geben, dass z.B. nur die Wertsteigerung verzollt werden muss. Aber dazu später mehr.

I.
Die erste Warenbewegung geht von Australien nach Hong Kong. Also muss B die australischen Exportvorschriften und C die HK-Einfuhrvorschriften beachten.

Die Rohwolle wird in HongKong nur verspinnt. Danach verlässt sie HK wieder. Wenn nun das HK-Zollrecht, dass hier zur Anwendung kommt, unsere aktive Veredlung oder das Zolllagerverfahren, kurz "Vorzugsbehandlungen" kennt, dann ist dort die vorrübergehende Einfuhr zum Verspinnen und danach zur Ausfuhr steuerfrei. Das EU-Zollrecht kennt hier die Aktive Veredelung (aktiv= "wir" machen was, Veredelung = Ware wird "verarbeitet"). Kennt das HK-Recht diese Behandlung nicht, dann müsste die Ware mit ihrem Wert von 1€/kg verzollt und versteuert werden. Es sei denn, HK hat mit Australien irgendwelche Handelsabkommen. Der Ausfuhrwert ist so hoch wie Dagegen schon geschrieben hat,.

Da der Spinner in HK die Bestimmungen dort unten kennt, lässt man ihn oder die dort ansässige Spedition/Partner von A die Zollabfertigung übernehmen.

Der_Staufer Geschrieben am 25 September 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
II.
C schickt die Ware dann A, wobei C die HK-Ausfuhrvorschriften beachten muss und A die europäischen.

Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft

Die Ware wird in die EG eingeführt. Sie hat dabei Australischen oder HK-Ursprung (da sie dort gewonnen bzw. ver- oder beareitet wurde, grob gesagt), kurz, Ursprung in einem sog. Drittland (Länder außerhalb der EG).

Die Ware wird also hier her gebracht (verbracht, Verbringen) und liegt von diese Zeitpunkt unter zollamtlicher Überwachung. Die Nichtgemeinschaftsware ist also da und wird dem Zoll gezeigt (gestellt), der schaut sie sich an (oder nicht). Der Empfänger der Ware hat die Pflicht, die Ware einer neuen Zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen. Und ab hier wird es komplex.

Es mehrere davon:
- Überführung in ein Zollverfahren (später mehr dazu)
- Verbringen in eine Freizone oder Freilager (Freihafen HH z.B., ohne Zollerhebung, also Nichtgemeinschaftsware)
- Wiederausfuhr (Ware wird als Nichtgemeinschaftsware wieder ausgeführt)
- Vernichtung oder Zerstörung
- Aufgabe zu gunsten der Staatskasse

Zollverfahren sind:
- zollrechtlich freier Verkehr (Ware wird verzollt, danach wird sie Gemeinschaftsware und kann frei verwendet werden)
- Ausfuhrverfahren (kommt nur für Gemeinschaftswaren vor)

- Versandverfahren (Transport unter Zollaussetzung)
- Zolllagerverfahren (Lagerung unter Zollaussetzung)
- aktive Veredelung (Ware wird hier bearbeitet und wieder ausgeführt)
- Umwandlungsverfahren (Waren werden als NGW umgewandelt, umgewandelte Waren werden verzollt)
- vorrübergehende Verwendung (Ware geht als NGW z.B. auf Messe oder ausländische PKW im Reiseverkehr)
- passive Veredelung (Gemeinschaftswaren, die im Ausland bearbeitet werden und wieder eingeführt werden. Nur die ausl. Wertschöpfung wird verzollt)
Diese Zollverfahren nennt man auch Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, und zwar deshalb, weil sie ohne oder nur mit teilweiser Abgabgenbelastung zu tun haben, also eine "Bedeutung" für die Wirtschaft haben. Für diese Verfahren bestehen besondere Reglungen, da die Waren weiter unter zollamtlicher Überwachung stehen.

Deine Aufgabe ist es, grob gesagt, für deinen Sachverhalt die richtigen Zollverfahren clever zu kombinieren (gibt mehrere Möglichkeiten), die unterschiedlichen Pflichten zu beachten, das papiermäßige oder Atlas-gestütze Zollanmeldeverfahren zu bearbeiten, mit dem Zoll sich zu beschäftigen, und das zusätzlich zu den anderen Aufgaben. Durch die richtige Kombination kann es durchaus Sparmöglichkeiten geben, die gegenüber der "dummen" Konkurenz zu Wettbewerbsvorteilen führen kann. Deswegen werde ich im/in den/dem nächsten Beitrag viele Kombinationen von Zollrechtlichen Bestimmungen und Zollverfahren aufführen, auch wenn einige wirtschaftlicher Nonsens sind.

Insesondere hier, da in der Aufgabenstellung auch ein gehöriges Maß an Präferenzrecht abverlangt wird.

Der_Staufer Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Erst mal klären wir hier nun ein paar Begrifflichkeiten ab, die notwendig sind.

Einführer ist die Person, die die Ware haben möchte, sie im Ausland bestellt hat. Bei uns ist das A. Der Einführer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der nachfolgenden Verfahren verpflichtet. Er kann auch Versender und Ausführer werden, je nach weiterer Zollrechtlicher Bestimmung der Waren.

Zollwert ist der Warenwert, der die Ware am Ort des Verbringens (grob: dort wo die Ware in der EU ankommt, z.B. Seehafen oder Grenze) hat. In unserem Fall ist der Preis von 1,50 €/kg, die das Garn frei Werk (exw) HK hat zuzüglich der Transportkosten bis zum Ort des Verbringens (OdV). Nehmen wir an, der Transport würde bis HH 0,10€/kg kosten. Der Zollwert beträgt dann 1,60 €/kg. Ein eigener Bereich des Zollrechts, das Zollwertrecht, befasst sich mit der Zollwertfindung. Irgendwann kommen wir mal darauf zurück. Der Zollwert ist in der Regel die Basis, von der der zu zahlende Zoll berechnet wird, deswegen ist er so wichtig.

Zollsatz ist der Steuersatz, der der Zoll vom Zollwert erheben wird. Er richtet sich nach dem EZT (elektronischer Zolltarif), der EU-weit der gleiche ist. Der EZT ist grob gesagt ein Katalog, in dem jede Ware und jeder Steuersatz verzeichnet ist. Da unterschiedliche Waren unterschiedliche Zollsätze haben, er unter Lobbyeinflüssen steht, geringste unterschiedliche Warenmerkmale zu unterschiedlichen Warennummern führen können, war der Zolltarif in der Vergangenheit eine Werk aus 3 Bänden, dass 4 Erläuterungsbände hat. Auch hier wieder ist Zolltarifrecht ein eigenes Rechtsgebiet, ein weites Feld und damals 7 Bücher, wovon jedes Buch 7 Siegel hat (keine Angst, nur Spaß)

Präferenzabkommen hat die Europäische Gemeinschaft mit zahlreichen anderen Staaten abgeschlossen. Entweder sind diese gegenüber Entwicklungsländern einseitig (Wir zahlen keinen Zoll für deren Waren, die kassieren aber für unsere) oder gegenüber anderen Ländern beidseitig abgeschlossen (wir zahlen nichts für deren Waren und sie nichts für unsere). Präferenzen sind Bevorzugungen für Ursprungswaren, d.h., Waren die in dem jeweiligen Land gewonnen oder hergestellt oder ausreichend Be- oder Verarbeitet worden sind, genießen den Vorteil, keinen oder verringerten Zoll zu zahlen als Waren, die anderswo her kommen. Warenursprung- und Präferenzrecht ist auch wieder ein eigener Zollrechtsbereich und wenn man es mal verstanden hat total leicht.


Zuletzt bearbeitet von Der_Staufer am 26 Sep 2008 - 06:51, insgesamt einmal bearbeitet

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