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Transporte / Verlader / Dokumentation


KallfassGmbH Geschrieben am 23 September 2008



Dabei seit
23 September 2008
1 Beiträge
Gibt es irgendwelche Tipps oder hat jemand Erfahrung damit Transporte von Stückgut bzw. auch von Maschinenteilen oder Maschinen als ganzes zu Dokumentieren.
D.h. eine Möglichkeit zu finden gerade bei Stückgut wie Paletten oder grösseren Teilen dies so zu vermerken das es z.B. bei einer verkehrskontrolle nicht zu Anzeigen gegen den Verlader (Absender, d.h. direkt die Person die verladen hat) kommt.

Wie ich hier gelesen haben laut HGB
Zitieren::
§ 412 Verladen und Entladen
(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

Nur wie handhaben das andere ?

Beispiel 1: Stückgut auf Europalette.
Sped. kommt an, bekommt den Frachtbrief (innerdeutsch), Lieferschein is auf dem Stückgut angebracht, er läd selber auf, handelt also als Gehilfe des Absenders.
So nur jetzt kommt es, er wird angehalten, das Stückgut wurde nicht auf dem LKW mit Spanngurten gesichert und die Anzeige flattert ins Haus, allerdings hatte er ja selber verladen !
Oder kann in diesem Zug wenn er selber lädt nicht der Absender haftbar gemacht werden !?

Beispiel 2: Stückgut auf LKW
LKW wird von einem Angestellter der Firma beladen und dieser "Verlader" weisst noch den LKW-Fahrer daraufhin diese Ladung mit Gurten zu sichern. Gleicher Fall, LKW wird angehalten und Anzeige liegt vor, sprich 180 Euro und 3 Punkte !!! für den Angestellter.

Wie handhaben das andere, klar kann man jedem Stückgut Gurte zur Verfügung stellen, aber Stückgut wird auch nochmals umgeladen, teilweise zwischengelagert bzw. bei Aufnahme weiterer Güter umgesetzt.

Diese Rechtssprechung ist für mich nicht wirklich logisch, gerade was Stückgüter angeht !

Wie macht Ihr das ?

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msniehotta Geschrieben am 23 September 2008



Dabei seit
21 Juli 2008
78 Beiträge
Einfach Fotos von der gesicherten Ladung machen und vom Fahrer ein Protokoll abzeichnen lassen das die Ladungssicherung durchgeführt wurde.

Immer getreu dem Motto "Ereigniskarte - Du kommst aus dem Gefängnis frei"

In diesem Sinne - diese ist keine rechtsverbindliche Auskunft

MagNet-99 Geschrieben am 23 September 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Halte ich für äußerst gewagt, die Sache mit der Unterschrift des Fahrers. Der unterschreibt doch i.d.R. alles, was man ihm hinhält. Kommst Du vor keinem Gericht mit durch.

Die Sache mit dem Foto ist astrein, hat nur einen Haken: Die beförderungssichere Ladungssicherung liegt in der Verantwortung des Verladers, der hat aber den Fahrer für sich buckeln lassen......

Delegieren an den Fahrer kann man solche Themen nur wenn es einen Werkvertrag für die Erbringung der Verladeleistung zwischen Verlader und Firma des Frachtführers gibt, in dem die Ladungssicherung klar in den Verantwortungsbereich des Frachtführers gegeben wird und dieser dafür ein Entgelt erhält.

Gruss
MagNet-99

PS: Meine Aussagen sind nie rechtsverbindlich ;-)

Gruss
MagNet-99

petlogic Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
21 Juni 2007
26 Beiträge
Hallo MagNet-99

vielleicht hift Dir dieser Link weiter:

www.bgdp.de/pages/serv...03-S20.pdf


gruß
petlogic

michaelm Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Hallo petlogic,

Dein Bericht zeigt genau das Bild, was wir schon oft im Forum diskutiert haben.
Aber wie da eben auch steht, kommt immer auf den Fall drauf an...

Und somit schließt sich das schon wieder aus wass die Kallfass GmbH geschrieben hat. Eben auf der ersten Teilstrecke greift noch die Art der Verladung beim Absender.

Cargomike Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
15 Februar 2008
28 Beiträge
Hallo,

der Gesetzgeber unterscheidet ja nicht nach Ladungen oder Stückgut, sondern formuliert absolut wertfrei, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind.
Interessant wäre in der Beurteilung der beiden Fälle, auf welcher Teilstrecke die Kontrolle stattgefunden hat - im Vorlauf, im Hauptlauf, im Nachlauf.
Gerichte orientiren sich gerne an der üblichen Verkehrssitte und werten daher teilweise unterschiedlich.
Vielleicht gibt uns Kallfass dazu noch eine Information.
Gruss
Michael

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