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CMR


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Cargofan80 Geschrieben am 26 September 2008



Dabei seit
25 September 2008
41 Beiträge
Hallo werte Forumsmitglieder,

ausgefüllte CMR dienen auch unter anderem als Ausfuhrnachweis.

Liegt es im ermessen des Zollprüfers dieses als Nachweis anzuerkennen?
Nehmen wir an unleserlich ausgefüllt vom Fahrer ... Rahmenbedingungen
wie Warenbeschreibung, Adressen etc. i.O. außer das LKW KZ Namen der Spedition ....

Danke schonmal für Anregungen

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MagNet-99 Geschrieben am 26 September 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Cargofan80,

nein, es liegt nicht im Ermessen des Prüfers, und da kommt auch nicht der Zollprüfer, sondern der Steuerprüfer ;-)

Für den CMR als Beleg im Versendungsfall gilt:

1. Name und Anschrift des Ausstellers sowie den Tag der Ausstellung
2. Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist
3. Handelsübliche Bezeichnung und Menge des ausgeführten Gegenstands
4. Ort und Tag der Ausfuhr oder Ort und Tag der Versendung ins Drittlandsgebiet
5. Empfänger und Bestimmungsort im Drittlandsgebiet
6. Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind (s. dazu auch Punkt 3)
7. Unterschrift des Ausstellers.

Gruss
MagNet-99

Cargofan80 Geschrieben am 26 September 2008



Dabei seit
25 September 2008
41 Beiträge
sry natürlich der Steuerprüfer -.-

Der_Staufer Geschrieben am 28 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Hmm, das ist immer so ne Sache.

Die CMR ist ein Papier, dass in einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Spedition und Versender ausgestellt wird. Es dient zwar als alternativer Nachweis, sollte aber das CMR nicht entsprechend ausgefüllt sein u.ä., dann dient die von der Grenzzollstelle abgestempelte Ausfuhranmeldung als Ausfuhrnachweis, auch im Versendungsfall.

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