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Zollprobleme bei Gründung einer neuen Firma


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 30 September 2008



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo, ich habe ein Problem wie folgt dargestellt:

Unsere Firma hatte Insolvenz angemeldet. Betroffen war der Firmenhauptsitz(Ort A) und die Produktionsstätte(Ort B). Firmenhauptsitz und Produktionsstätte waren jeweils eine extra Firma.Die Ausfuhr haben wir (Prod.Stätte) erledigt. Habe also auch die üblichen Zollunterlagen beantragt(ZA/EA).


Im Zuge der Insolvenz wurden wir von einer anderen Firma gekauft. Es besteht weiterhin der so genannte Firmenhauptsitz(Ort A) und die Prod.-Stätte(Ort B). Nur ist nun der Hauptsitz und Prod.-Stätte eine Firma.
Eingetragen im Handelsregister ist der Hauptsitz(Ort A).

Wer muss/kann nun die Zollformalitäten(z.B EA/ZA) beantragen?
Wie kann von der Prod.Stätte(Ort B) exportiert werden?
Wie läuft das mit den Langzeit-Lieferantenerklärungen, wenn Waren vom Hauptsitz und von der Prod.Stätte eingekauft werden?Wie müssen die LL'en ausgestellt sein(auf Hauptsitz oder Prod.Stätte).

Ist etwas verwirrend, ich weiß, ist aber etwas schwierig darzustellen.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
mawoso

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 01 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo mawoso,

hat die Betriebsstätte eine eigene Zollnummer? Wenn nicht, können Bewilligungsverfahren ZE / EA nur vom Hauptsitz beantragt werden. Die Betriebsstätte(n) können ja im Antrag angegeben werden.

Die Betriebsstätte kann ihre Ausfuhranmeldungen nach wie vor beim örtlichen Zollamt präsentieren (muss sie ja auch wegen evtl. Gestellung). Welche Firmenbezeichnung (z.B. Fa. XYZ, Betriebsstätte A) im Feld Ausführer der AM stehen soll, würde ich direkt mit dem örtlichen Zollamt abklären. Ich habe selbst erlebt, dass es da sehr unterschiedliche Auslegungen gibt.

Von Lieferanten ausgestellte LL müssen auf den Hauptsitz ausgestellt sein (die Betriebsstätte hat ja offenbar weder eine eigene Zoll- noch eine Steuernummer) und gelten selbstverständlich sowohl für den Hauptsitz als auch für die Betriebsstätte.

Gruß
Dieter

mawoso Geschrieben am 01 Oktober 2008



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Danke für die Antwort.

Wie ist das aber mit den LL,wenn die Produktionsstätte (RE Adresse Produktionsstätte) und Firmensitz (RE Adresse Firmensitz)Waren einkauft?
Brauche ich dann sowohl für Prod.Stätte und Firmensitz LL'en?

Dieter2 Geschrieben am 01 Oktober 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Du brauchst die LL ja zur Belegung der Präferenzberechtigung bei einer Ausfuhr. Der nachweispflichtige Ausführer in Deinem Fall ist der Hauptsitz, da nur er eine Zollnummer hat. Demzufolge sind LL - egal wer bestellt - an den Hauptsitz des Unternehmens auszustellen und haben für alle nichtselbständigen Betriebsstätten Gültigkeit.

Gruß
Dieter

Dieter2 Geschrieben am 01 Oktober 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Noch ein Nachtrag:

Ich setze voraus, dass die Betriebsstätte keine eigene Zollnr. und keine Steuernr. hat und dass der Hauptsitz die Buchführung macht - d.h., dass eine Prüfung durch die Zollverwaltung am Hauptsitz erfolgen würde.

Ungeachtet dessen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Prüfer eine LL nicht anerkennt, wenn sie auf die Betriebsstätte und nicht auf den Hauptsitz ausgestellt ist. Meine Aussagen beziehen sich darauf, wie es formal korrekt wäre.

Gruß
Dieter

Zeemo Geschrieben am 02 Oktober 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Meine unmaßgebliche Meinung dazu: Ihr seid im Moment nur noch ein Unternehmen, d.h. eine einzige juristische Person, aber mit zwei Adressen. Ich behaupte mal, es ist letztlich völlig egal, mit welcher Adresse Ihr auftretet, da es dieses Unternehmen ja an zwei Orten gibt. Also ist die Adresse "Müller KG, 12345 Musterstadt" (Prod.stätte) genauso korrekt wie "Müller KG, 98765 Hintertupfingen" (Hauptsitz). Im Zweifel hat der Zoll (und auch andere Behörden, z.B. BAFA) ja Eure Zollnr., und die gilt ja auch für beide Orte.

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