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Ursprungssatz auf RE bei Versand in die TR
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Erog |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 25 April 2008 54 Beiträge
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Hallo Forum,
ist es richtig, dass der Satz "Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, so...", bei Sendungen in die TR nicht auf der RE erscheinen darf?
Hängt es vielleicht mit Wertgrenzen zusammen (über 6000,- RE ohne Satz, aber mit ATR)?
Wer kennt sich hier aus?
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CARGOFORUM PARTNER
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sunshine |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 22 Juli 2008 40 Beiträge
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Meines Wissens nach brauchst du eine ATR auch schon unter 6000,- EUR.
Und deshalb brauchst du eine Bewilligung um den Ursprungstext auf der Rechnung anzudrucken.
Dann sähe das so aus
"Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. xxxx) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, so..."
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waldorf |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der zitierte Satz ist eine präferenzielle Ursprungserklärung. Es gibt mit der Türkei kein entsprechendes Präferenzabkommen im gewerblichen Bereich, sondern eine Zollunion. Das entsprechende Nachweisdokument, das zur Zollfreiheit führt, ist das Formular "A.TR". Vereinfachungen in Form einer Rechnungserklärung gibt es hier nicht.
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sunshine |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 22 Juli 2008 40 Beiträge
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Ich wollte grad schon widersprechen und schreiben das es das wohl gibt und wir das so machen, aber.....
Waldorf hat recht. Ich hatte nur scon lange nichts mehr mit Türkei zu tun.
Wir hatten/haben eine Vereinfachung in Form von blanko abgestempelten ATRs.
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Erog |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 25 April 2008 54 Beiträge
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D.h. es ist tatsächlich nicht notwendig? ATR machen wir auch unter 6000,- EUR.
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waldorf |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Es gibt doch den Fall einer präferenziellen Erklärung. Es handelt sich aber nicht um eine "Ursprungserklärung auf der Rechnung", sondern um eine "Lieferantenerklärung". Da die TR an der paneuropäischen Kumulation teilnimmt, kann man eine LE ausstellen, damit z.B. der türkische Empfänger mit Präferenz nach Ägypten weiterliefern kann. Aber das ist eher Theorie, weil in der TR sowieso niemand so richtig weiss, was "paneuropäische Kumulation" ist.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 02 Oktober 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Gibt auch schon noch Sektoren, auf denen eine Eur.1 für die TR ausgestellt werden kann
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smitty |
Geschrieben am 03 Oktober 2008
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Dabei seit 04 September 2008 5 Beiträge
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Der Ursprungstext oder aber eine EUR1 ist z.B. notwendig beim Export
von Stahl- (ehem. EGKS) oder Agrarprodukten in die Türkei. Diese sind aus der Freiverkehrsregelung ausgenommen.
Gruß Smitty
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