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Ursprungssatz auf RE bei Versand in die TR


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Erog Geschrieben am 02 Oktober 2008



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25 April 2008
54 Beiträge
Hallo Forum,

ist es richtig, dass der Satz "Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, so...", bei Sendungen in die TR nicht auf der RE erscheinen darf?

Hängt es vielleicht mit Wertgrenzen zusammen (über 6000,- RE ohne Satz, aber mit ATR)?

Wer kennt sich hier aus?

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sunshine Geschrieben am 02 Oktober 2008



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22 Juli 2008
40 Beiträge
Meines Wissens nach brauchst du eine ATR auch schon unter 6000,- EUR.
Und deshalb brauchst du eine Bewilligung um den Ursprungstext auf der Rechnung anzudrucken.
Dann sähe das so aus
"Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. xxxx) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, so..."

waldorf Geschrieben am 02 Oktober 2008



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der zitierte Satz ist eine präferenzielle Ursprungserklärung. Es gibt mit der Türkei kein entsprechendes Präferenzabkommen im gewerblichen Bereich, sondern eine Zollunion. Das entsprechende Nachweisdokument, das zur Zollfreiheit führt, ist das Formular "A.TR". Vereinfachungen in Form einer Rechnungserklärung gibt es hier nicht.

sunshine Geschrieben am 02 Oktober 2008



Dabei seit
22 Juli 2008
40 Beiträge
Ich wollte grad schon widersprechen und schreiben das es das wohl gibt und wir das so machen, aber.....
Waldorf hat recht. Ich hatte nur scon lange nichts mehr mit Türkei zu tun.
Wir hatten/haben eine Vereinfachung in Form von blanko abgestempelten ATRs.

Erog Geschrieben am 02 Oktober 2008



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
D.h. es ist tatsächlich nicht notwendig? ATR machen wir auch unter 6000,- EUR.

waldorf Geschrieben am 02 Oktober 2008



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Es gibt doch den Fall einer präferenziellen Erklärung. Es handelt sich aber nicht um eine "Ursprungserklärung auf der Rechnung", sondern um eine "Lieferantenerklärung". Da die TR an der paneuropäischen Kumulation teilnimmt, kann man eine LE ausstellen, damit z.B. der türkische Empfänger mit Präferenz nach Ägypten weiterliefern kann. Aber das ist eher Theorie, weil in der TR sowieso niemand so richtig weiss, was "paneuropäische Kumulation" ist.

Der_Staufer Geschrieben am 02 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Gibt auch schon noch Sektoren, auf denen eine Eur.1 für die TR ausgestellt werden kann

smitty Geschrieben am 03 Oktober 2008



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04 September 2008
5 Beiträge
Der Ursprungstext oder aber eine EUR1 ist z.B. notwendig beim Export
von Stahl- (ehem. EGKS) oder Agrarprodukten in die Türkei. Diese sind aus der Freiverkehrsregelung ausgenommen.

Gruß Smitty

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