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Ausführer und zugehöriges Konto


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 08 Oktober 2008



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03 April 2007
103 Beiträge
Hallo, meine Frage:

Eine Firma führt Waren in Drittländer aus, als Ermächtigter Ausführer.

Muss die Bezahlung der Ware auf das Konto der Firma laufen, die die Waren ausgeführt hat, oder spielt das Konto keine Rolle?
Könnte also auch auf eine anderes Firmenkonto überwiesen werden?

Gruß
mawoso

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Dieter2 Geschrieben am 08 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo mawoso,

da der Ausführer z.B. im Auftrag eines Dritten handeln kann und auch nicht zwangsläufig Eigentum an der Ware haben muss, kann die Bezahlung durchaus über ein anderes Konto laufen. Ein weiterer Grund wäre eine Forfaitierung (Forderungverkauf) oder Überweisung an die zentrale Buchhaltung eines Konzerns mit vielen eigenständigen Niederlassungen.

Es ist darauf zu achten, dass der Ausfuhrnachweis dort geführt werden sollte, wo die Forderung verbucht wird.

mawoso Geschrieben am 09 Oktober 2008



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Es ist so, eine neue Firma wurde gegründet. Aus einer Insolvenzfirma heraus. Da wir die Genehmigungen aber noch nicht alle haben, können wir weiterhin die Genehmigungen der Insolvenzfirma und die Ausfuhr über die Insolvenzfirma machen. Dürfen diese Rechnungen, wenn über die Insolvenzfirma ausgeführt wurde, auf das Konto der neuen Firma laufen?

Dieter2 Geschrieben am 09 Oktober 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Kein Problem, wenn ihr Rechtsnachfolger der insolventen Firma seid (bestehende Verträge des alten Unternehmens wurden mit allen Rechten und Pflichten übernommen).

Wenn nicht, ist das ganze Handling juristisch sehr fragwürdig !

Der_Staufer Geschrieben am 09 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Dieter2,

wäre die neue Firma Rechtsnachfolger der insolventen Firma, bräuchte die neue Firma keine neuen "Genehmigungen", also Bewilligungen vom Zoll.

An dieser Stelle klinke ich mich aus...

Dieter2 Geschrieben am 09 Oktober 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Staufer,

die neue Firma hat einen neuen Handelsregistereintrag. Demzufolge braucht sie neue Genehmigungen oder umgeschriebene Genehmigungen, gleich ob sie eine Rechtnachfolge antritt oder nicht.

Wenn keine Rechtsnachfolge bestünde, dürfte die neue Firma nicht auf die Genehmigungen der insolventen zurückgreifen, weil ihr dann die Pflichtenübernahme nicht oder nur bedingt obliegen würde.

Wenn eine Rechtsnachfolge besteht, ist die Beantragung/Umschreibung bestehender Genehmigungen/Verfahren (insbesondere im Bereich genehmigungspflichtige Aussenwirtschaft) zwar nur ein formaler Akt, aber rechtlich notwendig.

Jetzt klinke ich mich auch aus (und gönne mir nächste Woche einen Kurzurlaub).

Gruß an die Forengemeinde

Der_Staufer Geschrieben am 09 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Dieter2, du hast ja recht, nur:

Die Umschreibung einer bestehenden Bewilligung auf den Rechtsnachfolger ist weniger aufwendig als eine neue Bewilligung. Werden neue Bewilligungen geschrieben, da keine Rechtsnachfolgerschaft, dann wird neu geprüft, beim "Umschreiben" nicht.

Wenn er also warten muss, dann besteht keine Nachfolgerschaft.

Und wenn es "nur" um den EA geht, dann kann man aufm Zollamt ne normale Eur.1 beantragen.

mawoso Geschrieben am 09 Oktober 2008



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Es werden neue Bewilligungen für die neue Firma ausgestellt, bzw. beantragt.
In der zwischenzeit können wir noch über die alte Firma "xyz in Insolvenz" ausführen. Allerdings nur als Firma "xyz in Insolvenz". Muss die Rechnung/Bezahlung dann nun auch auf das Konto der Firma "xyz in Insolvenz" lauten, oder kann sie auch auf die neue Firma "abc" laufen?
Gruß
mawoso

Dieter2 Geschrieben am 09 Oktober 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Wenn die Zahlung an die Firma „xyz in Insolvenz“ erfolgt, gehört das eingegangene Geld in die Konkursmasse, sofern zwischen der insolventen und eurer neuen Firma kein Vertrag zur Abführung der Zahlungseingänge besteht oder eine entspr. Vereinbarung mit dem Konkursverwalter getroffen wurde.

Warum geht ihr nicht einfach den Weg, den Staufer im Grunde schon aufgezeigt hat:
Neue Zollnummer (das geht schnell) und bis zur Bewilligung oder Umschreibung der Zollverfahren „wie in alten Tagen“ eine AM, EUR.1 und Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes schreiben. Dann kann Firma „abc“ ohne jegliche rechtliche Unsicherheit Rechnungen schreiben und auf das eigene Konto überweisen lassen.

Gruß
Dieter

Der_Staufer Geschrieben am 09 Oktober 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Also ist die neue Fa. nicht Rechtsnachfolger-.-

Es ist so, wie Dieter schrieb.

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