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Differenzierung Gefahrgut & Gefahrstoff


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Jasmina Geschrieben am 01 September 2005





Hallo zusammen. Mir hat sich heute die Frage gestellt, wie man denn überhaupt zwischen gefährlichen Stoffen und Gefahrgut differenziert? Hab da was von einer Gefahrstoffverordnung gehört und das es da Unterschiede zum Gefahrgut gibt. Kann mir das einer detailliert erklären, da das Thema wohl aktueller bei mir wird??

Danke Jasi :)

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frankenstein Geschrieben am 01 September 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Hi Jasmina,

hier könnte man wahrscheinlich Romane schreiben, das ist aber nicht mein Stil.

Generell muss man GefahrSTOFF-Recht und GefahrGUT-Recht auseinanderhalten!

Im Gefahrstoffrecht geht es im Wesentlichen um die Bestimmung (Klassifizierung) von Stoffen und um die Zuordnung einer UN-Nummer. Also eher die Tätigkeit der Chemiker etc.

Das Gefahrgutrecht befasst sich dann eigentlich nur mit dem Transport der entsprechenden Güter mitsamt aller Beförderungsbedingungen!

Gruß Frankenstein

Edit: Richte deinen Account doch mal so ein, das man Dir auch eine PN senden kann! :wink: Also! Anmelden! Hier beißt keiner!

DGR Freak Geschrieben am 02 September 2005





Hi Jasmina,

grundsätzlich werden Stoffe als Gefahrgut angesehen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit deren Beförderung Gefahren ausgehen können. Es ist also zu prüfen, ob es sich bei den Stoffen um Gefahrgüter im Sinne der Gefahrgutvorschriften handelt. Ist dies der Fall, werden aus eventuellen Gefahrstoffen im Beförderungsfall auch Gefahrgüter.

LG Tan

Mayerhofer Geschrieben am 10 September 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Jasmina,

erst einmal müssen wir Gefahrgut und Gefahrstoff definieren. Dazu folgendes:
Als Gefahrgut werden solche Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, von denen eine bestimmte Gefährdung für den Fahrzeugführer oder die Umwelt ausgeht. Gefahrgut sind beispielsweise Feuerwerkskörper (explosiv), Feuerzeuge (brennbares Gas), Benzin (brennbare Flüssigkeit), Streichhölzer (entzündbarer Feststoff), Wasserstoffperoxyd (starke Oxidationsmittel), giftige Güter, Säuren und Laugen (ätzend) sowie Asbest (umweltgefährdend).
Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitung), die in der EU harmornisiert nach Gefährdungspotential eingestuft werden. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch R- und S-Sätze sowie Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) angegeben.
Gefahrstoff ist also ein Stoff, der mindestens eines der sogenannten Gefährlichkeitsmerkmale (z. B. giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, krebserzeugend, erbgutverändernd, explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich) aufweist.

R- und S-Sätze bedeutet "Risiko- und Sicherheitssätze", d. h. kodierte Warnhinweise zu chemischen Verbindungen.

In Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Schutz für Arbeitnehmer/-innen.
Für Gefahrgut gilt die Gefahrgutverordnung.
Wenn Gefahrstoffe verpackt und auf transportiert werden, spricht man von Gefahrgütern.

Das gilt aber nicht für alle Gefahrstoffe.Hierbei kommt es auf die Eigenschaften des Stoffes an.
Motoröl ist z.B. aufgrund des hohen Flammpunktes nicht als Gefahrgut einzustufen und fällt deshalb nicht unter die Regelungen der Gefahrgutverordnung Straße.

Deshalb noch einmal zusammen gefasst:
Gefahrstoffe sind Zubereitungen und Erzeugnisse die gemäß dem Chemikaliengesetz als solches eingestuft sind.
Gefahrgut sind Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände die gem. IATA-DGR, ADR, IMDG,RID usw. eingestuft sind.

Die Auflistung der zur Beförderung zugelassenen Güter z B. für den Bereich GGVSE findet man in der Tabelle A "Verzeichnis der gefährlichen Güter" in UN-numerischer Reihenfolge.

Ich hoffe, das ich es nicht noch komplizierter gemacht habe :)


Gruß
M.Mayerhofer

RD Geschrieben am 11 September 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
@ mayerhofer: perfekte antwort!

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