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Freistellungsregelung??


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Roger Geschrieben am 02 September 2005





Guten Abend miteinander,

ich habe heute in der Firma das Stichwort "Freistellungsregelung" zum Thema DGR aufgeschnappt. Wollte mich aber nicht direkt outen. :oops: Kann mir jemand erklären was die Regelung besagt?? Lieben Dank

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frankenstein Geschrieben am 03 September 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Hi Roger,

direkt kann ich deine Frage nicht beantworten, da ich im DGR relativ platt bin.

Ich könnte mir aber vorstellen, das es ähnlich wie im ADR/RID bestimmte "Freigrenzen" gibt, d.h das der Stoff erst ab einer bestimmten Menge als Gefahrgut deklariert werden muss.

LazarusLong Geschrieben am 11 Oktober 2006



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Roger,
in der Luftfracht unterscheidet man "Begrenzte Mengen"(Limited Quantities) und "Freigestellte Mengen" (Excepted Quantities).
Das findest du in der Sub-Sektion 2.7 des IATA-Gefahrguthandbuches.
Freigestellte Mengen sind sehr kleine Mengen an DGR (wobei etliche Dinge als freigestellte Menge nicht möglich sind). Z.B. fúr eine brennbare Flüssigkeit in Verpackungsgruppe II 30ml pro Innenverpackung und 500 ml pro Aussenverpackung.
Du brauchst dann allerdings keine Versendererklärung und Gefahrenkennzeichen sondern nur das "Gefahrgut in Freigestellten Mengen"- Kennzeichen gemäss Abbildung 2.7 B IATA-DGR welches beie ersetzt.
Cú, Laz

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