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Berechnung von MwSt bei Schadenrechnung


transporter75 Geschrieben am 19 November 2008



Dabei seit
20 Mai 2008
8 Beiträge
Hallo zusammen,

wenn ich richtig informiert bin unterliegen Schadenrechnung der Steuerbefreiung...

D.h. wenn ich eine Rechnung aufgrund eines Transportschadens oder eines in Verlust geratenen Sendungsstückes aufmache berechne ich keine MwSt an den Verursacher...

Ist das so korrekt und kann mir hierzu jemand die gesetzl. Grundlage nennen?

Vielen Dank im voraus
transporter75

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michaelm Geschrieben am 19 November 2008



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Hallo,

ja das ist so korrekt, und es gibt auch eine gesetzliche Grundlage. Aber ehrlich: ich habe jetzt nicht die Muse den § zu suchen... aber so viel sei gesagt: HGB :wink:

Tim_S. Geschrieben am 25 November 2008



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Moin,

Zitieren::
wenn ich richtig informiert bin unterliegen Schadenrechnung der Steuerbefreiung...
ist im Prinzip richtig. Wen es genauer interessiert, der schaut sich mal § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG an:
Zitieren::
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1.die Lieferungen und sonstigen Leistungen...
Weil ein Schaden weder "Lieferung" noch "sonstige Leistungen" (definiert in § 3 UStG) ist, fällt auf den in Geld bewerteten (Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungsaufwand usw.) Schaden keine USt an.

Aber: Der Schädiger sollte eigentlich überhaupt kein Dokument bekommen, das wie eine Rechnung daherkommt. § 14 Abs. 1 UStG:
Zitieren::
Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Der Schädiger ist kein Leistungsempfänger. Eine Rechnung i. S. v. § 14 UStG ist steuerrechtlich falsch.

Der Schädiger hat einen Schaden zu ersetzen. Dazu muss er wissen, was der Geschädigte verlangt. Die Schadenshöhe ist ihm daher mitzuteilen. Richtig wäre es, dies in dem Schreiben zu tun, in dem man Schadensersatz verlangt. Man schreibt einfach in den Brief rein, wie sich der Schaden zusammen setzt. Eine kurze Aufstellung vielleicht. Eine Rechnung bekommt aber grundsätzlich ausschließlich der Kunde, dem gegenüber eine Leistung erbracht wurde.

Grüße

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