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Verpackungsverordnung


Verpackungslogistik: Erfahrungsaustausch, Lösungen und Best Practices für eine effektive und nachhaltige Verpackungsstrategie. Unser Forum Verpackungslogistik behandelt Fragen wie, welche Arten von Verpackungen gibt es und wofür werden sie verwendet? Welche Verpackung ist die beste für mein Produkt? Welche Transportverpackung ist die richtige? Welche Verkaufsverpackung ist die richtige? Wie können Unternehmen ihre Verpackungen nachhaltiger gestalten?


Cargofan80 Geschrieben am 01 Dezember 2008



Dabei seit
25 September 2008
41 Beiträge
Hallo zusammen,

nächstes Jahr kommt eine neue Verpackungsverordnung
heraus.

Gilt diese dann nur bei Versendungen, bei dem der Kunde ein
privater Endverbraucher ist?

.... keiner eine Idee?

CARGOFORUM PARTNER

Mayerhofer Geschrieben am 05 Januar 2009



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Cargofan80,

die neue Verpackungsverodnung (Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ) gilt seit dem 01. Januar 2009 und gilt speziell für die Onlinehändler.

Die Verpackungsverordnung betrifft grundsätzlich nur gewerbliche Hersteller und Vertreiber.

Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (sogenannte Verkaufsverpackungen) sollen seit dem 01.01.2009 grundsätzlich durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden.

Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, dürfen nur an diese abgegeben werden, wenn sie bei einem dualen System lizensiert sind. Für den Endverbraucher selbst ändert sich erst einmal nichts.


Die bisherige Regelung der Verpackungsverordnung für den Internethandel sah grundsätzlich eine Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen vor.
Folge der Verpackungsverordnung bis zum 31.12.2008 war, dass grundsätzlich eine Rücknahmepflicht am Ort der Übergabe der Verpackung bestand.


Hersteller und Vertreiber von Gütern in Verpackungen die bei privaten Endverbrauchern landen, werden nun künftig verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle dementsprechende Verpackungen müssen dann bei einem solchen System lizenziert werden. Die Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurück zu nehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt künftig

Auf deine Frage zurück zu kommen.
Die Verpflichtung aus der Verpackungsverordnung trifft alle Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen (§ 6 Abs. 1 VerpackV).


Gruß
M.Mayerhofer

Cargofan80 Geschrieben am 12 Januar 2009



Dabei seit
25 September 2008
41 Beiträge
Das Problem welches ich nur damit habe ist, dass laut §3 Absatz 11
nicht nur priv. Endverbraucher sondern auch vergleichbare Anfallstellen
in Betracht gezogen werden (z.B. auch Handwerksbetriebe) ...

Das heisst, das diese Erweiterung auch Händler / Verkäufer betrifft, die
im B2B Geschäft arbeiten und deren Kunden ggf. mit haushaltsüblichen
Mülltonnen arbeiten.

Dies erschwert nochmal einiges ....

Ich sehe da eine Gefahr, die von vielen bestimmt noch nicht erkannt worden ist...

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