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Zoll für Ersatzlieferung?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Carmen |
Geschrieben am 22 September 2005
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Dabei seit 07 Juni 2005 28 Beiträge
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Hi,
Logistik- und Zollniete erbittet mal wieder Hilfe..... :?
Werden Ersatzlieferungen (Teile die beim letzten Transport in Brüche gegangen sind und vom Lieferant kostenlos ersetzt werden) auch verzollt und mit Einfuhrsteuer gesegnet?
LG
Carmen
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CARGOFORUM PARTNER
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RD |
Geschrieben am 22 September 2005
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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thomcat |
Geschrieben am 22 September 2005
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Dabei seit 26 Januar 2005 213 Beiträge
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Hallo,
soweit ich mich erinnern kann, hätte man auch bei der Verzollung der Ursprungslieferung eine "Abschreibung " der zerstörten Teile vornehmen können. Das Ganze natürlich unter Zollbeschau.
Dann wären für die zerstörten Teile keine Einfuhrabgaben zu entrichten gewesen.
Dafür isses wohl schon zu spät?
Gruß
Thomcat
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Nieswurz |
Geschrieben am 23 September 2005
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Dabei seit 09 März 2005 35 Beiträge
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Moin,
ich denke eher, daß die zerstörten Teile abgeschrieben und somit erstattet bzw. nicht angerechnet hätten werden können.
Ersatzlieferung würde dann normal verzollt werden.
Nachträglich eine kostenlose Ersatzlieferung halte ich für schwierig. Wie wäre es mit einer sehr stark im Wert geminderten Warenprobe?
:-)
Michael
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Zeemo |
Geschrieben am 26 September 2005
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Ts, ts, Nieswurz,
immer diese halblegalen halbkrummen Trickereien.... ;-)
Also, von einer "Abschreibung" des Zollwerts von zerstörten Waren bei der Einfuhr (oder gar nachträglich) weiß ich nichts, ich würde mich sogar so weit aus dem Fenster lehnen, zu sagen, JIBBET NICH.
ABER: je nachdem, wie schwer det Janze is, kannste natürlich eine AUSTAUSCHlieferung (diese Möglichkeit wird demnächst noch einfacher abzufertigen sein, s. auch mein Artikel zum neuen Zollkodex) machen, will sagen: schickste den Schrott zurück und lässt danach (u.U. auch umgekehrt möglich) das Ersatzteil kommen, beides im Rahmen der passiven Veredelung (Reparatur-/Ausbesserungsschein, frag mich jetzt nicht nach der Verfahrensnummer, ich glaube 6121-5 oder sowas in der Art, ich bin da zu lange raus...).
Wo ich aber gerade so darüber nachdenke - es gibt ja noch die UMWANDLUNG, allerdings nur für Waren, die nicht schon eine andere zollrechtliche Bestimmung haben, wie z.B. freier Verkehr - wäre ja in dem Fall der Fall (blöd formuliert). Könnte mir unter Umständen vorstellen, dass man vielleicht im Nachhinein eine Umwandlung machen kann und dadurch den Zoll wiederbekommt.... obwohl, nee, geht doch nicht, denn der Zoll kann ja nicht wissen, ob Du die Ware in der Zwischenzeit nicht ausgiebig benutzt und dann zerstört hast, wär ja doof.... also den letzten Absatz wieder vergessen. Bin jetzt zu faul ihn zu löschen.
Bis die Tage
Zoll-Freak Zeemo
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Trixie |
Geschrieben am 07 Dezember 2005
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Dabei seit 07 Dezember 2005 14 Beiträge
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Kann man nicht die zerstörte Ware unter Zollaufsicht vernichten lassen oder als Zollgut zur Reparatur zurück schicken? Anschließend beantragt man eine Erstattung von Zoll und EUSt. Meiner Meinung nach kann man auch die Ersatzlieferung unter dem Vermerk "Replacement for defective items from order no.... for customs clearance only!" auf der Handelsrechnung einführen. Dazu muss aber auch der Schriftverkehr beim Zoll vorgelegt werden!
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juergen2 |
Geschrieben am 08 Dezember 2005
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Dabei seit 20 Oktober 2005 307 Beiträge
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Hallo,
führt man ein Ware aus Drittländern ein, so muss man bei der Einfuhranmeldung die sog. "zollrechtliche Bestimmung" angeben.
Also entweder
- Überführung in ein Zollverfahren (zB. Versand-, Lagerverfahren)
- Verbringen in eine Freizone
- Aufgabe zugunsten der Staatskasse
- Wiederausfuhr
- Vernichtung oder Zerstörung
Ist die Ware bei der Ankunft schon zerstört, kann man m.E. bei der Einfuhranmeldung die zollrechtliche Bestimmung "Zerstörung oder Vernichtung" angeben und somit auch die Einfuhrabgaben umgehen. Das ganze natürlich unter zollrechtlicher Überwachung.
Gruss
Juergen 2
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Zeemo |
Geschrieben am 14 Dezember 2005
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi nochmal,
Jürgen hat vollkommen recht, aber offenbar ist die Ware bereits verzollt worden, bevor man entdeckt hat, dass sie zerstört/defekt war, oder?
Also bleibt nur noch, sie zurückzuschicken auf PV-Schein. Oder sich bei PV-Schein auf Vorgriff das Ersatzteil kommen zu lassen - dann muss aber innerhalb einer Frist (i.d.R. 3 Monate) das kaputte Teil wirklich zurückgehen, sonst fällt der volle Zoll an und das Zollamt merkt sich sowas.
Gruß
Zeemo
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Carmen |
Geschrieben am 20 Dezember 2005
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Dabei seit 07 Juni 2005 28 Beiträge
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Erstmal lieben Dank an alle.
Hab das Problem inzwischen gelöst. Zerstörte Teile verschrottet und noch Geld dafür kassiert. Wie ich die Ersatzteile durchgekriegt hab, sach ich net...krieg Haue vom Admin... :wink:
Zeemo, net schimpfen, ich mußte die Angelegeheit eben noch in diesem Leben erledigen :oops:
Nochmal Dank und bis nächstes.
Gruß
Carmen
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Zeemo |
Geschrieben am 21 Dezember 2005
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Die Welt ist so schlecht, so korrupt, so abgef***t...
Und ich mach mir Gedanken, wenn ich n Kugelschreiber vom Kunden annehme!!! *grummel*
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