Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 1 User online - 64 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.734.157 Seitenaufrufe in 2022



Zoll für Ersatzlieferung?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Carmen Geschrieben am 22 September 2005



Dabei seit
07 Juni 2005
28 Beiträge
Hi,
Logistik- und Zollniete erbittet mal wieder Hilfe..... :?
Werden Ersatzlieferungen (Teile die beim letzten Transport in Brüche gegangen sind und vom Lieferant kostenlos ersetzt werden) auch verzollt und mit Einfuhrsteuer gesegnet?

LG

Carmen

CARGOFORUM PARTNER

RD Geschrieben am 22 September 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
ja. wird ja eingeführt.

thomcat Geschrieben am 22 September 2005



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo,

soweit ich mich erinnern kann, hätte man auch bei der Verzollung der Ursprungslieferung eine "Abschreibung " der zerstörten Teile vornehmen können. Das Ganze natürlich unter Zollbeschau.
Dann wären für die zerstörten Teile keine Einfuhrabgaben zu entrichten gewesen.
Dafür isses wohl schon zu spät?

Gruß
Thomcat

Nieswurz Geschrieben am 23 September 2005



Dabei seit
09 März 2005
35 Beiträge
Moin,

ich denke eher, daß die zerstörten Teile abgeschrieben und somit erstattet bzw. nicht angerechnet hätten werden können.

Ersatzlieferung würde dann normal verzollt werden.

Nachträglich eine kostenlose Ersatzlieferung halte ich für schwierig. Wie wäre es mit einer sehr stark im Wert geminderten Warenprobe?

:-)

Michael

Zeemo Geschrieben am 26 September 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Ts, ts, Nieswurz,

immer diese halblegalen halbkrummen Trickereien.... ;-)

Also, von einer "Abschreibung" des Zollwerts von zerstörten Waren bei der Einfuhr (oder gar nachträglich) weiß ich nichts, ich würde mich sogar so weit aus dem Fenster lehnen, zu sagen, JIBBET NICH.

ABER: je nachdem, wie schwer det Janze is, kannste natürlich eine AUSTAUSCHlieferung (diese Möglichkeit wird demnächst noch einfacher abzufertigen sein, s. auch mein Artikel zum neuen Zollkodex) machen, will sagen: schickste den Schrott zurück und lässt danach (u.U. auch umgekehrt möglich) das Ersatzteil kommen, beides im Rahmen der passiven Veredelung (Reparatur-/Ausbesserungsschein, frag mich jetzt nicht nach der Verfahrensnummer, ich glaube 6121-5 oder sowas in der Art, ich bin da zu lange raus...).

Wo ich aber gerade so darüber nachdenke - es gibt ja noch die UMWANDLUNG, allerdings nur für Waren, die nicht schon eine andere zollrechtliche Bestimmung haben, wie z.B. freier Verkehr - wäre ja in dem Fall der Fall (blöd formuliert). Könnte mir unter Umständen vorstellen, dass man vielleicht im Nachhinein eine Umwandlung machen kann und dadurch den Zoll wiederbekommt.... obwohl, nee, geht doch nicht, denn der Zoll kann ja nicht wissen, ob Du die Ware in der Zwischenzeit nicht ausgiebig benutzt und dann zerstört hast, wär ja doof.... also den letzten Absatz wieder vergessen. Bin jetzt zu faul ihn zu löschen.

Bis die Tage
Zoll-Freak Zeemo

Trixie Geschrieben am 07 Dezember 2005



Dabei seit
07 Dezember 2005
14 Beiträge
Kann man nicht die zerstörte Ware unter Zollaufsicht vernichten lassen oder als Zollgut zur Reparatur zurück schicken? Anschließend beantragt man eine Erstattung von Zoll und EUSt. Meiner Meinung nach kann man auch die Ersatzlieferung unter dem Vermerk "Replacement for defective items from order no.... for customs clearance only!" auf der Handelsrechnung einführen. Dazu muss aber auch der Schriftverkehr beim Zoll vorgelegt werden!

juergen2 Geschrieben am 08 Dezember 2005



Dabei seit
20 Oktober 2005
307 Beiträge
Hallo,

führt man ein Ware aus Drittländern ein, so muss man bei der Einfuhranmeldung die sog. "zollrechtliche Bestimmung" angeben.

Also entweder
- Überführung in ein Zollverfahren (zB. Versand-, Lagerverfahren)
- Verbringen in eine Freizone
- Aufgabe zugunsten der Staatskasse
- Wiederausfuhr
- Vernichtung oder Zerstörung

Ist die Ware bei der Ankunft schon zerstört, kann man m.E. bei der Einfuhranmeldung die zollrechtliche Bestimmung "Zerstörung oder Vernichtung" angeben und somit auch die Einfuhrabgaben umgehen. Das ganze natürlich unter zollrechtlicher Überwachung.


Gruss

Juergen 2

Zeemo Geschrieben am 14 Dezember 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi nochmal,

Jürgen hat vollkommen recht, aber offenbar ist die Ware bereits verzollt worden, bevor man entdeckt hat, dass sie zerstört/defekt war, oder?

Also bleibt nur noch, sie zurückzuschicken auf PV-Schein. Oder sich bei PV-Schein auf Vorgriff das Ersatzteil kommen zu lassen - dann muss aber innerhalb einer Frist (i.d.R. 3 Monate) das kaputte Teil wirklich zurückgehen, sonst fällt der volle Zoll an und das Zollamt merkt sich sowas.

Gruß
Zeemo

Carmen Geschrieben am 20 Dezember 2005



Dabei seit
07 Juni 2005
28 Beiträge
Erstmal lieben Dank an alle.
Hab das Problem inzwischen gelöst. Zerstörte Teile verschrottet und noch Geld dafür kassiert. Wie ich die Ersatzteile durchgekriegt hab, sach ich net...krieg Haue vom Admin... :wink:
Zeemo, net schimpfen, ich mußte die Angelegeheit eben noch in diesem Leben erledigen :oops:

Nochmal Dank und bis nächstes.

Gruß

Carmen

Zeemo Geschrieben am 21 Dezember 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Die Welt ist so schlecht, so korrupt, so abgef***t...

Und ich mach mir Gedanken, wenn ich n Kugelschreiber vom Kunden annehme!!! *grummel*

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich