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Feinstaub


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Tanni Geschrieben am 24 September 2005





Gutes Nächtle,

was macht eigentlich die Feinstaubdiskussion? Ich weiss zum Beispiel das in Düsseldorf die zentrale Verkehrsader rund um die Corneliusstrasse für den Güterkraftverkehr gesperrt ist. Wird die Belastung nicht einfach nur velagert?

Tanni

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Mayerhofer Geschrieben am 24 September 2005



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Hallo Tanni,

natürlich ist es teilweise nur eine Verlagerung des Verkehrs.
Jedoch wurden aufgrund des hohen Anteils der "Mautpreller", mit dem ich in dem Ausmaß selber nicht gerechnet habe, inzwischen schon einige Strecken wie jetzt auch in deinem Beispiel gesperrt. Egal jetzt ob es sich um die LkwŽs handelt die die Autobahnen umgehen oder eben die Sperrung der Innenstädte, weil diese aufgefordert sind die Feinstaubbelastung zu reduzieren.

Das erste bsp. war ja die Sperrung der B9 zw. Mainz und Worms für den Schwerlastverkehr. Wird trotzdem gefahren, wird ein Bußgeld verhängt und die Kraftfahrer müssen umdrehen wodurch ein enormer Zeitaufwand entsteht.

Was die Städte vermeiden wollen, sind die Transitfahrer um die Belastung zu reduzieren.
Wie du weißt besagt die EU-Richtlinie das der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an 35 Tagen im Jahr nicht überschritten werden darf.
Damit haben die Großstädte enorme Probleme. Denn diesen Grenzwert haben sie teilweise schon im ersten Tertial erreicht!

In einem Bericht in der Verkehrsrundschau Nr.34 steht z.B., das die intensive Straßenreinigung in München mit Wasser als Maßnahme gegen hohe Feinstaubwerte sich nicht bewährt hat.

Dadurch sind die Städte erneut gefordert einen Maßnahmenplan zur Verringerung der Feinstaubbelastung zu erstellen.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe sterben laut einer noch unveröffentlichten EU-Studie jährlich 310.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Ozon und Feinstaub, 65.000 davon allein in der Bundesrepublik.
Wobei ich immer wieder erwähnen muss, das ein Großteil der Feinstäube nicht durch LKWŽs entsteht.
Denn die Feinstäube, die an stark befahrenen Straßen gemessen werden, stammen nur zu einem geringen Teil aus den Auspuffen der Kraftfahrzeuge. Ein größerer Teil kommt von Abriebprozessen der Reifen, Bremsen, von Kupplungsvorgängen und vom Straßenbelag. Etwa zwei Drittel der an der Straße gemessenen Stäube stammen entweder großräumiger aus Quellen der Stadt - Verkehr, Heizanlagen, Industrie - oder wurden über noch größere Distanzen zugeführt. Dabei sind Industrie, Tagebau, Landwirtschaft und der Fernverkehr wichtige Quellen. Zudem werden Sandstäube, Pollen und ähnliches erfaßt.


Deshalb reagiere ich da leicht empfindlich, wenn es nun heißt das die Belastung der Feinstäube durch Fahrverbote von LKWŽs in den grünen Bereich gerückt werden soll.


Gruß
M.Mayerhofer

Mayerhofer Geschrieben am 11 November 2005



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Hallo,

der Bundesrat verabschiedet eine Plakettenverordnung.

D.h. das Dieselfahrzeuge der mittleren Schadstoffgruppe (Euro 2 und 3) eine runde weiße Plakette und Fahrzeuge der Gruppe Euro 4 mit guten Emmissionswerten eine grüne Plakette erhalten.
Fahrzeuge mit Euro 1 oder älter werden nicht gekannzeichnet.

Die Ausgabe soll durch die Kfz-Zulassungstellen und Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV oder Dekra oder durch autorisierte Werkstätten erfolgen.

Wenn die Grenzwerte bezüglich der Feinstaubbelastung überschritten werden, ist die Kennzeichnung eine Voraussetzung dafür, das je nach Schadstoffbelastung eines Fahrzeugs Fahrverbote oder -einschränkungen angeordnet werden können.


Gruß
M.Mayerhofer

Mayerhofer Geschrieben am 18 Dezember 2005



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Stuttgart. Das wegen der Luftbelastung mit Feinstaub in Stuttgart geplante Durchfahrtsverbot für Lastwagen wird doch nicht voll umgesetzt. Nach Protesten, auch aus der Industrie, bleibt zum Beispiel die Bundesstraße 10 als Hauptverkehrsachse offen für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht. Das Verbot gelte aber von 1. Januar 2006 an für mehrere Bundes- und Landesstraßen, sagte Regierungspräsident Udo Andriof heute. 6000 LKW sollen dann nicht mehr durch die Landeshauptstadt fahren. Bei einer Gesamtsperrung wären es laut Andriof 12.000 Lastwagen gewesen.

Andriof zog damit eine erste Bilanz im Anhörungsverfahren für den Luftreinhalte- und Aktionsplan in der Landeshauptstadt. Es habe etwa 50 Einwände gegeben. Von Januar 2006 an soll es an Hauptverkehrsachsen der Stadt, wie den Bundesstraßen 14 und 27, Verbotsschilder für die Lastwagen geben. Dennoch müsse der Verkehr auf andere Straßen ausweichen können, sagte Andriof. Deshalb blieben neben der B 10 und der B 29 auch die Autobahnen 8 und 81 offen. Die Polizei werde von Januar an kontrollieren, ob die Verbote eingehalten werden. (dpa)

Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) hat in Stuttgart einen Luftreinhalte- und Aktionsplan vorgestellt, mit die Feinstaubbelastung in der Landeshauptstadt verringert werden soll.

Bereits zum 1. Januar 2006 werde es zu einem Durchfahrverbot für LKW ab einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen kommen. Der Lieferverkehr bleibt ausgenommen sowie die Bundesstraße 10 mit den Abzweigen B14 Richtung Waiblingen und B27/B27a Richtung Kornwestheim. Ab Juli 2007 soll es Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 2 geben, die keine entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben, sowie für Ottofahrzeuge ohne geregelten Katalysator. Ab 2012 sollen die Fahrverbote auf Dieselfahrzeuge ausgeweitet werden, die einen schlechteren Standard als Euro 3 haben und über keinen entsprechenden Partikelfilter verfügen.


Stuttgart macht ernst. Mal sehen was sich die anderen Städte so einfallen lassen?

Mayerhofer Geschrieben am 22 März 2006



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Nun ist es durch.
Autofahrer die in gesperrten Straßen oder Stadtvierteln fahren wollen, müssen eine Plakette hinter der Windschutzscheibe kleben, die das Fahrzeug auf Basis der europäischen Schadstoffklassen Null bis Fünf Klassifiziert.

Euro 1 bekommt keine Plakette
Euro 2 (Schadstoffklasse 2)
Euro 3 (Schadstoffklasse 3)
Euro 4,5 (Schadstoffklasse 4)
Euro 6 (geplant) Schadstoffklasse 5

Die Kosten sollen so bei etwa 5-10 Euro liegen und bei TÜV, Zulassungsstellen oder ASU-Werkstätten zu bekommen sein.


Vielleicht sollten Industrieanlagen auch erst eingeschaltet werden, wenn die Werte stimmen!!!!



Gruß
M.Mayerhofer

Mayerhofer Geschrieben am 23 Dezember 2006



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Fahrverbote in Stuttgart

Nun ist durch.

Für Stuttgart wurde ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der zur einer Senkung der Feinstaubwerte beitragen soll.
Fahrverbote wird es für stark emittierende Fahrzeuge gelten. Aufgrund diese Emissionswerte werden die Fahrzeuge eingeordnet und bekommen eine rote, gelbe oder grüne Plakette.
Fahrzeuge mit hohen Emissionen erhalten keine Plakette.

Das Fahrverbot soll in der ersten Stufe ab 01.07.2007 im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart für Fahrzeuge die keine Plakette bekommen, gelten.

Um zu erkennen ob sein Fahrzeug diesem Fahrverbot unterliegt, müssen die Emissionsschlüsselnummern im Fahrzeugschein herangezogen werden.

Mayerhofer Geschrieben am 18 Februar 2007



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Umweltzonen und Feinstaubplaketten


Im März 2007 kommt die „Feinstaubplakette“ die aufgrund der neuen Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft tritt.

Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
• mobile Maschinen und Geräte
• Arbeitsmaschinen
• land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
• zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller)

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant.


Die „Feinstaubplaketten“ werden voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs von den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen ausgegeben.


Schadstoffgruppe 2 Rote Plakette
Schadstoffgruppe 3 Gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4 Grüne Plakette

Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.
Inzwischen wurde festgelegt welche Fahrzeuge welche Plaketten erhalten können. Grundlage dieser Einstufung sind zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse liegen die entsprechenden Verordnungen für die Nachrüstung derzeit noch nicht vor.



Die Nachrüstung von Fahrzeugen
Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass rund eine Million Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden dürften, um eine bessere Einstufung zu erreichen. Welche Verbesserungen sich dadurch hinsichtlich der Einstufung in Schadstoffgruppen erzielen lassen läßt sich nur individuell beantworten, da dies sowohl vom jeweiligen Fahrzeug als auch vom verwendeten Nachrüstsatz abhängt.


Unter folgender Adresse gibt es eine Online-Plakettenprüfung:
www.dekra.de/feinstaub/

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