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Standgeld
TRID |
Geschrieben am 03 Februar 2009
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Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
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:P :twisted:
Hallo, hat jemand Erfahrung mit LKW Standgeld? An der Ladestelle hat mein Frachtführer mehr als 5 Stunden gewartet, dass er geladen wird. Laut Transportauftrag ist kein Standgeld vereinbart. Hat er trotzdem Anspruch auf Standgeld?
Mfg
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CARGOFORUM PARTNER
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Stefan1531 |
Geschrieben am 03 Februar 2009
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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2 Stunden Be- und Entladezeit ist üblicherweise bei einer Komplettladung Standgeldfrei. Darüber hinaus wird i.d.R. ein "angemessenes" Standgelt abgerechnet.
Bei Teilladungen rechnet man diese Zeit anteilig
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TRID |
Geschrieben am 03 Februar 2009
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Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
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Wenn aber im Transportauftrag steht" auf Standgeld besteht kein Anspruch", was aber dem HGB wiederspricht, hat er dann trotzdem Anspruch auf Standgeld?
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Tim_S. |
Geschrieben am 03 Februar 2009
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Tag,
Zitieren:: |
Wenn aber im Transportauftrag steht" auf Standgeld besteht kein Anspruch", was aber dem HGB wiederspricht, hat er dann trotzdem Anspruch auf Standgeld? |
Wie § 449 HGB zeigt, kann von allen anderen als den in Abs. 1 genannten Vorschriften auch durch AGB abgewichen werden, also auch von § 412 HGB mit der Standgeldregelung.
Etwas anderes könnte gelten, wenn zB in der Fußzeile des Briefpapiers des Auftragnehmers abweichende AGB stehen, also zB "Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der ADSp..." oder "Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht einbezogen..." usw.
Grüße
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TRID |
Geschrieben am 03 Februar 2009
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Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
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Also hat er keine Möglichkeit sein Standgeld geltend zu machen, oder? Auch wenn die AGB gegen das geltende HGB steht?
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Tim_S. |
Geschrieben am 05 Februar 2009
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Tag,
Zitieren:: |
Also hat er keine Möglichkeit... |
Ich weiß nicht, ob der zugrunde liegende Fall nun wirklich keinerlei Möglichkeiten bietet, aber nach dem oben Geschilderten zu urteilen hat der Auftraggeber klar gesagt, dass er von § 412 HGB abweichen möchte und Standgeld ausgeschlossen sein soll. Der Frachtführer hat dies offenbar angenommen. Also gilt es. Wir haben im Zivil- und insbesondere im Handelsrecht Vertragsfreiheit, soweit nicht im Gesetz ausnahmsweise etwas anderes steht.
Grüße
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