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Bill of Lading
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Michael |
Geschrieben am 20 Oktober 2005
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Tach auch,
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Sollte sich der Consignee (xyz) entscheiden die Ware weiter zu verkaufen sollte der neue Kaeufer tunlichst darauf achten die drei Originale in die Haende zu bekommen |
Wieso dieses?
Die einzelnen Ausfertigungen des Konnossements stehen einander rechtlich gleich, jede einzelne Ausfertigung verbrieft für den sich damit legitimieren Empfänger einen Auslieferungsanspruch. Im Zweifel hat aber der im Konnossement genannte Empfänger auch gar nicht alle (z.B. drei) Originale des Konnossements.
Ist das Konnossement an die Order des Empfängers, nennen wir ihn zur besseren Unterscheidung einmal Empfänger A, aufgemacht und verkauft dieser die Ware an B weiter, so wird er das Konnossement, das er in den Händen hält, entsprechend indossieren und weitergegeben. Damit wird selbstverständlich der Herausgabeanspruch gegen den Verfrachter an den neuen Konnossementsinhaber, den Empfänger B, übertragen, der sich schließlich durch Vorlage des (indossierten) Konnossements entsprechend legitimieren kann.
Die Vorlage aller Ausfertigungen des Konnossements wird u.a. verlangt, wenn
- der Ablader bei einem nur an Order ausgestellten Konnossement die Rückgabe oder Auslieferung der Ware verlangt
- der Konnossementsinhaber vor Erreichen des Bestimmungshafens die Herausgabe der Ware verlangt
- die Akkreditivbedingungen dies ggf. verlangen.
Zitieren:: |
kasatorische Klausel wie schon angedeutet. Dieses habe ich jedoch nur aus den Leerbuechern, in der Praxis lnoch nicht gesehen. |
Die kassatorische Klausel sollte sich in jedem Konnossement finden.
Im Congenbill z.B. steht "... the Master or Agent of the said Vessel has signed the number of Bills of Lading indicated below all of this tenor and date, any one of which being accomplished the others shall be void", und im Conlinebill entsprechend "One original Bill of Lading must be surrendered duly endorsed in exchange for the cargo or delivery order, whereupon all other Bills of Lading to be void." - Eine solche oder ähnliche Formulierung sollte auch in anderen Konnossementen zu finden sein.
Aber auch ohne, daß die kassatorische Klausel im Konnossement steht, gilt im deutschen Recht der Grundsatz, daß der Verfrachter gegen Vorlage nur eines Konnossements die Waren an den sich damit legitimierenden Empfänger mit befreiender Wirkung ausliefern darf (§§ 648 ff HGB).
Gruß,
Michael
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CARGOFORUM PARTNER
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Margit |
Geschrieben am 06 Januar 2006
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Dabei seit 10 Februar 2005 19 Beiträge
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hallo zusammen, meine frage bezieht sich indirekt auf das bisherige thema.
sachverhalt:
akkreditivgeschäft - alle original b's/l gehen an die bank und sind "to order" ausgestellt.
durch indossament wird der empfänger eigentümer und da dieser schon vorher einen weiterverkauf der wahre geplant hatte, wurde das b/l "to order" ausgestellt !!???
gibt es noch einen anderen grund, dass das b/l beim akkreditiv "to order" ausgeststellt wird????
wenn der empfäger die ware nicht weiterverkaufen möchte wird ein rekta-b/l ausgestellt??!!
:roll:
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Shorty |
Geschrieben am 09 Januar 2006
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Dabei seit 22 Januar 2005 352 Beiträge
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Hallo Margit,
Der Vermerk in der Empfaengerspalte 'TO ORDER' bezieht sich nur auf die Bank und dies gibt es bei L/C-Geschaeften. Nach meinem Wissen hat der Vermerk 'TO ORDER' nichts damit zu tun, ob die Ware schon weiterverkauft wurde oder nicht.
Gruss Shorty
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Michael |
Geschrieben am 09 Januar 2006
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin Shorty,
ich mag Dich falsch verstanden haben, aber ein Konnossement als Orderpapier auszustellen ist durchaus üblich und völlig unabhängig von eventuellen Akkreditivgeschäften, die sich in der Regel aus dem Konnossment doch auch gar nicht ablesen lassen müssen.
Wenn bei einem Akkreditivgeschäft das Konnossement an die Order der Bank (des Verkäufers?) ausgestellt ist, so kann diese das Papier nach Erhalt des Kaufpreises an den Käufer indossieren und dieser sich dann beim Verfrachter als rechtmäßiger Empfänger legitimieren. Das würde für mich durchaus Sinn machen. Vielleicht ist es das, was Du auch meintest, dann hätte ich Dich falsch verstanden.
Wenn beim Empfänger aber nur "to order" steht, so bezieht sich das zunächst keineswegs auf die Bank, denn die würde dann ja im Zweifel im Konnossement überhaupt nicht auftauchen. Vielmehr ist dann die Order des Abladers gemeint.
Grundsätzlich ist es doch so, daß Orderpapiere aufgemacht werden, wenn die Ware nach Verladung an Bord eines Seeschiffs noch gehandelt oder das Eigentum aus anderem Grund übertragen werden soll.
Gruß,
Michael
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RD |
Geschrieben am 09 Januar 2006
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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Michael wrote: |
Moin Sales,
Zitieren:: |
Wer hat eigentlich das B/L "erfunden |
Wie weit zurück soll die Antwort reichen? Geschichtlich ist das Konnossement aus den Ladungspapieren entstanden, die früher einmal zerrissen wurden. Die eine Hälfte kam an Bord, die andere Hälfte bekam der Wareneigentümer. Im Löschhafen wurde von letzterem seine Hälfte gezeigt, der Schiffsführer konnte sie dann mit dem an Bord befindlichen Papier vergleichen. Wenn die beiden Teile zusammenpaßten, konnte ausgeliefert werden.
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kleiner zusatz. das b/l ist ein traditionspapier. man hat früher irgendwann mal festgestellt, daß die schiffe doch eine beachtliche laufzeit haben - briefe aber auf dem postweg schneller sind. um die zeit des handels zu verkürzen bzw. um die ware schon weiter zu verkaufen während sie unerwegs ist, hat man sich darauf geeinigt ein dokument zu "erfinden" welches den wert der ware repräsentiert. so ist das b/l entstanden und bis heute haben sich die funktionen nicht wirklich verändert.
Michael wrote: |
Moin Shorty,
ich mag Dich falsch verstanden haben, aber ein Konnossement als Orderpapier auszustellen ist durchaus üblich und völlig unabhängig von eventuellen Akkreditivgeschäften, die sich in der Regel aus dem Konnossment doch auch gar nicht ablesen lassen müssen.
Wenn bei einem Akkreditivgeschäft das Konnossement an die Order der Bank (des Verkäufers?) ausgestellt ist, so kann diese das Papier nach Erhalt des Kaufpreises an den Käufer indossieren und dieser sich dann beim Verfrachter als rechtmäßiger Empfänger legitimieren. Das würde für mich durchaus Sinn machen. Vielleicht ist es das, was Du auch meintest, dann hätte ich Dich falsch verstanden.
Wenn beim Empfänger aber nur "to order" steht, so bezieht sich das zunächst keineswegs auf die Bank, denn die würde dann ja im Zweifel im Konnossement überhaupt nicht auftauchen. Vielmehr ist dann die Order des Abladers gemeint.
Grundsätzlich ist es doch so, daß Orderpapiere aufgemacht werden, wenn die Ware nach Verladung an Bord eines Seeschiffs noch gehandelt oder das Eigentum aus anderem Grund übertragen werden soll.
Gruß,
Michael |
da stimm ich zu. es hat nix mit akkreditivgeschäften zu tun wie das b/l aufgemacht werden muß sondern vielmehr mit den wünschen des abladers.
konnossemente "to order" aufmachen macht sinn, wenn die ware noch weitergehandelt werden soll.
die bank als empfänger einzusetzen ist insofern sinnvoll, wenn die kreditwürdigkeit des abladers der bank nicht ganz suspekt ist. somit kann die bank über die ware verfügen.
gruß, RD
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Margit |
Geschrieben am 10 Januar 2006
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Dabei seit 10 Februar 2005 19 Beiträge
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guten morgen an alle,
meine fragen bezogen sich auf die austellung des b/l in empfängerzeit in zusammenhang mit einem akkretidiv!
möchte hier dass von mir verstandene zusammen fassen:
1) "to order" austellung (order des abladers ist gemein!) wenn die ware später nochmals weiterverkauft werden soll.
2) "to order" mit bank des empfänger austellung wenn die kreditwürdigkeit des ABLADERS (??) der bank nicht ganz suspekt ist. (@ RD verstehe ich nicht, da der ablader ja nicht der käufer ist und wenn es um die kreditfähigkeit des käufers geht, so wird das doch bestimmt vor eröffnung des akkreditivs seitens der bank geklärt?. kannst du das nochmals erklären bitte)
@michael: dein vorschlag ist logischer: an die order der bank des verkäufers ausgestellt ist, so kann diese das papier nach erhalt des kaufpreises an den käufer indossieren...
passt aber leider nicht zur abwicklung eines bestätigen, unwiederruflichen dokumenten akkreditives in meinem spedibuch. -"die bank des exporteuers (akkreditivstelle) reicht die dokumente an die akkredivbank weiter und belastet diese mit dem an den exporteur ausgezahlten betrag" verstehe ich so, die bs/l müssen erste weitergegeben werden und dann kommt der kaufpreis rüber.
3) rektra-b/l austellung ist möglich
wo sind den hier die richtigen experten für's praktische akkreditiv??
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RD |
Geschrieben am 10 Januar 2006
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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hallo margit,
stimmt, war schlecht ausgedrückt.
also nochmal verständlich hoffe ich. bei einer l/c eröffnung muß der käufer bereits 10% des l/c-wertes anzahlen. das ist die voraussetzung dafür. wie die weitere zahlung des käufers an die bank aussieht ist verhandlungssache. wenn es hier zu komplikationen kommen könnte, so wird als empfänger die bank angegeben, die dann die ware weiterhandelt. das ist aber alles theorie. wie die praxis von seitens der banken genauer aussieht, könnte uns evlt ein bänker in diesem forum sagen.
was magst denn sonst noch über akkreditive wissen? ich hab das zeug ständig hier (und ich bin nicht auf der spediseite sondern industrie).
grüße, RD
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