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Günstigste Verfahrensweise mit Zolllager


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


H-UA Geschrieben am 09 April 2009



Dabei seit
09 April 2009
1 Beiträge
Hallo Forums-Tielnehmer,

wir knabbern an einer Aufgabe bzgl. Zolllager und erhoffen uns hier den einen oder anderen zielführenden Tipp zur Lösung einer Aufgabe.

Diese lautet zunächst:

Ein Rohstofflieferant mit Sitz in einem südamerikanischen Staat liefert per Seecontainer Rohstoffe in ein holländisches Zolllager, welches von einem ortsansässigen Spediteur betrieben wird. Der Lieferant ist in der EU gesellschaftsrechtlich nicht vertreten – was er auch weiterhin nicht wünscht – und verfügt weder über eine steuerrechtliche noch eine zollrechtliche Registrierung. Auch besteht seitens des Lieferanten das Ziel der Minimierung von zoll- und steuerrechtlichen Vorauszahlungen. Der Kunde ruft regelmäßig Teilmengen aus diesem Zolllager ab, welche mit einer T1 nach Österreich verbracht werden. Der Kunde ist Selbstanmelder, die Incoterm auf der Bestellung lautet auf DDU. Aus unternehmerischen Gründen möchte der Kunde ein Konsignationslager (schneller Zugriff auf die Ware ohne Eigentum an der Ware) am österreichischen Produktionsstandort durch seinen Lieferanten eingerichtet bekommen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Ware innerhalb von 24 Stunden (7 Tage die Woche) entnommen werden kann. Welcher Lösungsansatz kann diese Anforderungen am besten erfüllen ?

a) Der Lieferant lässt sich in der EU steuer- und zollrechtlich registrieren und eröffnet in Österreich ein Zolllager
b) Der holländische Spediteur tritt als Fiskalvertreter für den Kunden auf
c) Der Kunde eröffnet ein Zolllager am Produktionsstandort


Der Telefonauskunft vom Zoll war die Frage zu speziell :wink: und auf den Seiten des Zolls, lässt sich zwar die Aufgabenstellung erklären und nachvollziehen, jedoch ist sie nicht hilfreich bei der gegenseitigen Abwägung der drei Lösungsmöglichkeiten. Kann man die 3 Antwortmöglichkeiten überhaupt quantifizieren (z.B. konkret das finanziell Günstigste)? Wonach sonst kann man die Lösungen bewerten?

Des Weiteren fallen m.E. per se keiner der Lösungsansätze raus, weil sie z.B. praktisch/rechtlich undurchführbar/unrealistisch sind.

Hat jemand einen Lösungsansatz oder Tipp oder Ausschluss einer Antwortmöglichkeit oder Praxiserfahrung für uns.

Vielen Dank und österliche Grüße!

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 10 April 2009



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Liebe(r) H-UA,

wenn das eine Klausur- oder Hausaufgabe im Rahmen der Ausbildung sein sollte, zweifle ich an den Fähigkeiten des Ausbilders. Die Lösungsmöglichkeiten taugen nämlich mit Blick auf den von Dir auf- (oder ab-) geschriebenen Sachverhalt alle nichts!

a) Geht nicht! Der Lieferant kann sich zwar umsatzsteuerrechtlich in AT registrieren lassen und auch eine Zollnummer (künftig EORI-Nummer) beantragen, aber der ausländische Lieferant kann kein Zolllagerverfahren selbst beantragen, da er nicht in der Gemeinschaft ansässig ist (Artikel 100 (3) ZK).

b) Führt bei einem Konsignationslager noch zu offenen Fragen in AT. In NL kann der Spediteur durchaus als Fiskalvertreter (sog. limited fiscal representative) die Waren verzollen (Verfahren 4200) und anschließend als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach AT verbringen. Zoll wird in diesem Verfahren in NL bezahlt, EUSt entsteht erst gar nicht. Da der Spediteur bei dieser Variante als indirekter Vertreter selbst Zollschuldner wird, muss man in der Praxis erst mal einen finden, der das macht. IntraStat-Meldung Ausgang und ZM macht der Spediteur in NL. Aber was ist in AT? Der Lieferant müsste in AT umsatzsteuerrechtlich registriert sein, den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern, IntraStat-Eingangs-Meldungen abgeben, Umsatzsteueranmeldungen abgeben, um die Erwerbssteuer als Vorsteuer geltend machen zu können und an den Kunden mit inländischer Mehrwertsteuer fakturieren. Der Kunde bleibt hinsichtlich der ig-Lieferung komplett außen vor, das ist der Sinn eines Konsignationslagers. Zum Zeitpunkt der Einlagerung in AT hat der Kunde nämlich umsatzsteuerrechtlich keine Verfügungsmacht und kann daher selbst keinen innergemeinschaftlichen Erwerb anmelden.

c) Diese Möglichkeit verändert den Status quo nicht und entspricht nicht dem Wunsch des Kunden im Hinblick auf ein Konsignationslager. Es wird lediglich erreicht, dass der Zoll erst bei der tatsächlichen Entnahme aus dem Lager entrichtet werden muss, insoweit gibt es einen Kreditvorteil. Aber der Eigentumsübergang findet bereits bei Einlagerung ins Zolllager statt und nicht bei Entnahme, wie vom Kunden gewünscht. Damit sind die Waren bereits bei Ankunft in AT - wie schon jetzt - in der Bestandsführung des Kunden aufzunehmen und gehen damit in die Bilanz ein.

Fazit
Der Sachverhalt ist an sich nicht unrealistisch, sondern in letzter Zeit in der Praxis häufig anzutreffen. Sobald Warenimporte aus Drittländern betroffen sind, gibt es allerdings keine "Hoppla-Hopp-Lösung", die sowohl den Bedürfnissen des Kunden als auch des ausländischen Lieferanten gerecht wird. Hinsichtlich der Fragestellung erscheint zunächst Lösung b am besten zu passen, allerdings erst, wenn die sich daraus ergebenden Baustellen in AT lösen lassen. Lösung a geht nicht und Lösung c ist Quatsch.

Viel Spaß noch!
Erzi4

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