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Welche Versicherungen brauche ich als Sofa - Spediteur?
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Klein-Kerstin |
Geschrieben am 15 April 2009
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Dabei seit 08 April 2009 12 Beiträge
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Hi,
wenn man als Sofaspediteur tätig sein will,
welche Versicherungen sollte man dann eindecken, damit man
umgangssprachlich nicht auf die schn... fällt?
viele Grüße
Kerstin
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 15 April 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hi Klein-Kerstin,
ähnliche Fragestellung unter www.cargoforum.de/Foru...=3033.html
Das Güterkraftverkehrsgesetz (§ 7a GüKG) sowie Geschäftsbedingungen der Transportunternehmer schreiben eine Verkehrs-Haftungsversicherung vor.
Eine Versicherungspflicht besteht, wenn geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördert und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
Gruß
M.Mayerhofer
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MagNet-99 |
Geschrieben am 15 April 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Sofaspediteur und GüKG ?
Habe ich da was verpasst ?
;-)
Gruss
MagNet-99
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Mayerhofer |
Geschrieben am 16 April 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Zitieren:: |
Eine Versicherungspflicht besteht, wenn geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördert und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. |
Was verstehst du unter Sofaspediteur?
Brief mit dem Fahrrad befördern???
Unter 3,5 t. zul. GG besteht keine Versichrungspflicht wie auch beim Werksverkehr.
Dennoch ist es unabdingbar eine Transport-Haftpflichtversicherung abszuschließen!!!
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Klein-Kerstin |
Geschrieben am 16 April 2009
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Dabei seit 08 April 2009 12 Beiträge
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...also es geht hier eher um Seefracht und Luftfrachtspedition, das schließt zwar im Vorlauf den Transport mit LKW ein aber ich glaub ne einfache Transport-Haftpflichtversicherung reicht dafür wohl nicht aus???
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MagNet-99 |
Geschrieben am 16 April 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Mayerhofer wrote: |
Was verstehst du unter Sofaspediteur?
Brief mit dem Fahrrad befördern??? |
Als Sofaspediteur arbeitest Du wie ein Spediteur (NICHT Frachtführer) ohne Lager, ohne LKW, ohne alles.
Du 'besorgst' also organisierst, nicht mehr.
Meiner Meinung nach braucht Klein-Kerstin nur eine Spediteur-Haftpflicht. Und in heutigen Zeiten sicher eine Rechtsschutz und eine Forderungsausfallversicherung.
Gruss
MagNet-99
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Mayerhofer |
Geschrieben am 16 April 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Also Sonderfahrten wie z.B. Abholungen von Waren die dann per Seefracht oder Luftfracht weiterbefördert werden ,oder?
Mit welchem Fahrzeug?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 16 April 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Mayerhofer,
Du hängst Dich hier zu sehr an einzelne Beispiele. Das hat nichts mit Fahrzeugen zu tun...
Sieh Dir doch mal die Begrifflichkeiten an, Unterschied Frachtführer und Spediteur, da ist eigentlich alles klar.
Der Spediteur besorgt die Verladung, also organisiert wie oben schon beschrieben. Das kann jeder erdenkliche Transport, aber auch eine logistische Dienstleistung sein.
Der Sofaspediteur hat als Hauptmerkmal das er nichts selber macht. Er ist aber kein Frachtenvermittler, der die Erbringung der Leistung nicht schuldet sondern steht seinen Kunden für das Ergebnis gerade.
Gruss
MagNet-99
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Mayerhofer |
Geschrieben am 17 April 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hallo Klein-Kerstin,
defniere bitte den im Engang genannten Sofaspediteur aus deiner Sicht.
Welche Tätigkeiten willst du verrichten. Reine Organisationstätigkeiten oder ist auch der Selbsteintritt damit vebunden?
Gruß
M.Mayerhofer
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fragile |
Geschrieben am 17 April 2009
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Dabei seit 20 September 2006 169 Beiträge
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Zur Verdeutlichung:
Der Sofaspediteur wird auch Schreibtischspeditieur genannt...
Also bildlich gesprochen:
Ein Schreibtisch + Stuhl, Telefon, Fax und Computer
(und klein-kerstin sitzt eben lieber auf dem Sofa)
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MagNet-99 |
Geschrieben am 17 April 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Klein-Kerstin |
Geschrieben am 17 April 2009
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Dabei seit 08 April 2009 12 Beiträge
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also wie ihr schon richtig erklärt habt....reiner Sofa/Schreibtischspediteur.
Keine eigenen LKW und kein Selbsteintritt, lediglich die Organisation von Transporten/Verschiffungen/Verfrachtungen mit Vorlauf/Hauptlauf und evtl.Nachlauf. :D
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Mayerhofer |
Geschrieben am 17 April 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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O.K!
Geschäftsbesorgungsspediteur
Spediteur, der die Pflicht hat, die Versendung der Waren zu besorgen und für den Transport keine eigenen Transportmittel einsetzt. Er wird auch als "Sofaspediteur" bezeichnet.
Nun befinde ich mich auch auf dem Gleis von MagNet-99.
Ein Spediteur haftet für die Beschädigung oder den Verlust der sich in seiner Obhut befindenden Güter.
Somit gelten für den Spediteur die Vorschriften der Handelsgeschäfte §§ 343 - 372 HGB.
Zu den Pflichten des Spediteurs gehören aber auch die Ausführung sonstiger vereinbarter auf die Beförderung bezogener Leistungen wie z.B. eine Versicherung.
Verletzt der Spediteur Pflichten wie die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges oder die Auswahl der ausführenden Unternehmer, den Abschluss der erforderlichen Verträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer, dann haftet er für eigenes Verschulden und für das seiner Mitarbeiter sowie anderer Personen, deren er sich bei der Erfüllung seiner Pflicht, die Versendung zu besorgen, bedient, nicht jedoch für den Frachtführer und den Zwischenspediteur, sofern er diese sorgfältig ausgewählt hat.
Durch die Änderungen der ADSp 2003 (Ablösung der ADSp 1999) entfiel der Versicherungsautomatismus.
Der Spediteur besorgt die Versicherung nur dann, wenn der Auftraggeber ihn ausdrücklich dazu beauftragt oder wenn der Versicherungsabschluss offensichtlich in seinem Interesse liegt.
Der Spediteur ist nur noch verpflichtet, seine nach den ADSp oder nach dem Gesetz bestehende Regelhaftung zu versichern. Diese Versicherung hat zu marktüblichen Bedingungen zu erfolgen. Da der Verlader zukünftig nicht mehr mit einem Blick in die ADSp den Mindestumfang dieses Versicherungsschutzes durch den Spediteur für seinen Auftraggeber feststellen kann, wird der Spediteur verpflichtet, seinem Auftraggeber auf Verlangen das Bestehen des Versicherungsschutzes nachzuweisen. Der Spediteur darf sich auf die ADSp nur berufen, wenn er ausreichenden Versicherungsschutz vorhält.
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betterorange |
Geschrieben am 17 April 2009
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Klein-Kerstin wrote: |
Hi,
wenn man als Sofaspediteur tätig sein will,
welche Versicherungen sollte man dann eindecken, damit man
umgangssprachlich nicht auf die schn... fällt?
viele Grüße
Kerstin |
Hallo Kerstin,
ich bin so ein Spediteur ohne eigenes Equipment.
Zur Absicherung aller meiner Risiken die ich durch besorgte, geschlossene, eingetretene Transportverträge eingehe, habe ich für das Unternehmen eine komplette Verkehshaftungsversicherung abgeschlossen, die nach Umsatz berechnet wird. In unserem Falle sind Umzüge, Möbeltransporte, Kunsttransporte, Wertlieferungen ausgenommen.
Wir stellen B/L, HB/L, FIATA B/L, AWB, CMR, Inlandfrachtbriefe, Kurierfrachtbriefe usw.
In der Praxis verlässt der besorgende Spediteur oft ohne es zu wissen sein Sofa :lol: verlässt, sprich als Frachtführer angesehen werden kann. Z.B. im Zuge einer Neutralisierung etc.....
Schönes WE
b.o.
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Besserwisser |
Geschrieben am 29 Mai 2009
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Dabei seit 29 Mai 2009 13 Beiträge
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Hallo an alle,
der Sofaspediteur (meist Fixkostenspediteur) sollte auf Grundlage der ADSp arbeiten wenn er der übliche Kisten- und Kastenspediteur ist.
Möbler, Schwergut, BSK, GWT etc. = abweichende Haftung.
Eine solche Sofadeckung kann man sich relativ günstig einkaufen, lediglich bei Zolldeckung (T1/OZL) kann's was mehr kosten.
Gruss an alle
Besserwisser
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