|
|
|
Welche Versicherungen brauche ich als Sofa - Spediteur?
Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Lucrezia |
Geschrieben am 17 April 2010
|
Dabei seit 20 Juni 2009 6 Beiträge
|
Hallo zusammen,
also muss der Spediteur nur noch seine Regelhaftung in der Verkehrshaftungsversicherung, die es seit 2003 gibt, eindecken?
Wir hatten heute Prüfungsvorbereitungskurs - die Dozentin meinte, dass sich die Speditionsversicherung des Spediteurs in eine Haftungsversicherung und in eine Schadensversicherung unterteilt. Die Schadensversicherung soll wohl jeder Kunde zahlen, wenn er sich nicht ausdrücklich zum Verbotskunden erklärt, da diese Versicherung wohl für sämtliche Schäden aufkommt (mit anschließendem Regress mit der Haftungsversichrung, die die Regelhaftung des Spediteurs bedient). Das ganze System hieße SLVS. Transportversicherung könne man noch zusätzlich eindecken, um die Beförderung abzusichern.
Die Dozentin scheint wohl nicht auf dem neuesten Stand gewesen zu sein???
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
oleda |
Geschrieben am 18 April 2010
|
Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
|
Lucrezia wrote: |
und in eine Schadensversicherung unterteilt. Die Schadensversicherung soll wohl jeder Kunde zahlen, wenn er sich nicht ausdrücklich zum Verbotskunden erklärt, da diese Versicherung wohl für sämtliche Schäden aufkommt (mit anschließendem Regress mit der Haftungsversichrung, die die Regelhaftung des Spediteurs bedient). Das ganze System hieße SLVS. Transportversicherung könne man noch zusätzlich eindecken, um die Beförderung abzusichern.
Die Dozentin scheint wohl nicht auf dem neuesten Stand gewesen zu sein??? |
Das sowas noch unterrichtet wird macht mir etwas Angst. Das gibt es seit mindestens 10 Jahren nicht mehr.
Die Transportversicherung (früher SLVS) deckt der Spediteur nur noch auf besondere schriftliche Weisung des Kunden und muss die dann in der Regel von Fall zu Fall auch eindecken/einkaufen...
|
|
|
|
|
|
Günni |
Geschrieben am 23 April 2010
|
Dabei seit 15 Oktober 2007 41 Beiträge
|
Lucrezia wrote: |
Die Dozentin scheint wohl nicht auf dem neuesten Stand gewesen zu sein??? |
Da würde ich mich mal beim Veranstalter des Prüfungsvorbereitungslehrganges beschweren, damit die Dozentin u. U. ausgetauscht wird. Oder ist der Veranstalter einer von den Bildungsträgern, die nur auf den schnellen Euro aus sind? Dann hilft eine Beschwerde beim Kostenträger.
mfg
Günni
|
|
|
|
|
|
r-k. |
Geschrieben am 13 April 2014
|
Dabei seit 13 April 2014 1 Beiträge
|
Hallo zusammen,
dieses Thema ist zwar ein bisschen veraltet, aber vlt reagiert hier der eine oder andere noch auf dieses Thema :-?
Geschäftsbesorgungsspediteur
Folgende Definition habe ich dazu gefunden:
Im Rahmen eines Speditionsvertrages haftet der Geschäftsbesorgungsspediteur grundsätzlich nur für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entstehen bzw. bei Verletzung einer ihm nach § 454 HGB obliegenden Pflicht (z. B. bei der Auswahl des Frachtführers, Beförderungsmittels und -weges).
Verstehe ich das richtig, dass hier im Grunde genommen eine Spedieur Haftpflich aussreicht?
Oder sollte man hier dennoch eine Verkehrs - Haftungsversicherung abschliessen?
Vielen Dank für eure Meinungen
|
|
|
|
|
|
Seite 2 von 2
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|