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Wer erstellt die Dangerous Goods Declaration bei FOB?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Loglady Geschrieben am 23 Mai 2009



Dabei seit
19 April 2009
13 Beiträge
Hallo zusammen,

wer ist für die Ausstellung der Dangerous Goods Declaration bei Incoterm FOB verantwortlich, wenn die Buchung des Seetransportes nicht durch den vom Versender eingesetzten FOB Spediteur erfolgt sondern durch den Spediteur den Warenempfängers:
FOB Spediteur oder
Spediteur den Warenempfängers?

Bzw. kann der Spediteur des Kunden sich weigern die Erstellung der DGD vorzunehmen? (Sie dient ja ausschließlich dem Seetransport und da der Spediteur des Kunden diesen bucht, muss er auch die entsprechenden Dokumente bereitstellen oder nicht?)

Viele Grüße
Loglady

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BeatSuter Geschrieben am 01 Juni 2009



Dabei seit
03 April 2009
27 Beiträge
Der Fabrikant der Waren erstellt die Deklaration. Nur der Fabrikant kennt die chemische Zusammensetzung des Produktes.

Stella Geschrieben am 01 Juni 2009



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
BeatSuter wrote:
Der Fabrikant der Waren erstellt die Deklaration. Nur der Fabrikant kennt die chemische Zusammensetzung des Produktes.

Bei Handelsware ist das doch gar nicht möglich. Die DGD wird durch den Shipper, oder den den er damit beauftragt, erstellt. Das muss nicht der Fabrikant/Hersteller sein.

libri Geschrieben am 31 Juli 2009



Dabei seit
27 Juli 2009
61 Beiträge
Hallo Zusammen,


genau dieses Problem haben wir auch immer wenn es um die Frage des DGD geht. Mein Tip ist hier immer erst mal den Auftraggeber anzusprechen, da er der erste ist, der in der Pflicht ist. Sollte der nicht reagieren, immer nachfragen wer sein Gefahrgutbeauftragter in dem Unternehmen ist. Glaube mir das zieht immer, denn bei uns in der Schweiz kommen ab und zu Kontrollanrufe der Aufsichtsbehörde, die prüfen, ob auch jeder der mit Gefahrgut zu tun hat auch seinen Gefahrgutbeauftragter kennt. Ruck zuck hat man dann endlich einen am Telefon der bescheid weiss von wem das DGD kommt oder zumindest an wen man sich wenden muss um weiter zu kommen.

Was den Hersteller betrifft ist er der einzige der das sog. Safty Data Sheet erstellen kann, da es hier tatsächlich um die chemische Eigenschaften im Detail geht.
Die DGD wiederum kann auch anderweitig erstellt werden.

Vielleicht hilft das soweit

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