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Sicherheitserklärung zugelassene Wirtschaftsbeteilgte AEO


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


Torelore Geschrieben am 28 Mai 2009



Dabei seit
28 Mai 2009
2 Beiträge
hallo und guten morgen zusammen. von unserer firma ist von einem geschäftspartner eine "Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteilgte AEO" angefordert worden.

meine frage dazu: zu was genau verpflichten wir uns rechtlich durch ausfüllen dieses dokuments? wird das unterzeichnete in irgendeiner form überprüft? können uns evtl nachteile oder kosten entstehen? sind wir verpflichtet, diese erklärung abzugeben oder kann der geschäftskontakt auch ohne diese weitergehen?

hier noch ein link zum entsprechenden dokument: www.zoll.de/e0_downloa...eutsch.pdf

vielen lieben dank im voraus und noch einen schönen tag!

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MagNet-99 Geschrieben am 28 Mai 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Torelore,

bitte nutz bei Deinem nächsten Beitrag die Groß- und Kleinschreibung. Danke

Zum Thema:

Hier ersteinmal der Text:


Hiermit erkläre ich, dass:
Waren, die im Auftrag für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) produziert, gelagert, befördert, an diese geliefert oder von diesen übernommen werden,
- an sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert, be- oder verarbeitet und
verladen werden
- während der Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten
Zugriffen geschützt
sind

das für Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung, Beförderung und Übernahme derartiger Waren eingesetzte Personal zuverlässig ist

Geschäftspartner, die in meinem Auftrag handeln, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen treffen müssen, um die oben genannte Lieferkette zu sichern.



Du erklärst Dich gegenüber Deinem Geschäftspartner und schon in der Bibel steht: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen......also solltest Du prinzipiell nur Dinge erklären, die Du auch vertreten kannst.

Ich habe mal die spannenden Wörter 'fett' markiert.

- sichere Betriebsstätten heisst das da nicht jeder rein kann.
- vor unbefugten Zugriffen geschützt, das nicht jeder an die Ware kann, sondern nur die, die dafür ausgewählt sind.
- zuverlässiges Personal ist gegen die 'Anti-Terrorlisten' geprüft
- Geschäftspartner sind unterrichtet, wenn Du sie darauf aufmerksam gemacht hast, z.B. durch einen Text in Deinen Aufträgen oder aber durch ein Anschreiben an Deine Lieferanten und Dienstleister.

Das war nun sehr vereinfacht ausgedrückt, trifft es aber im Kern.

Rechtlich kann Dir mE kein Schaden entstehen. Sehrwohl aber bei Verfehlungen, die Dir zugeordnet werden zolltechnische Probleme, z.B. die Entziehung von Bewilligungen.

Natürlich können Deine Geschäftskontakte weiter bestehen, doch das Verhältnis leidet in jedem Fall wenn Du das Thema ingnorierst. Vielleicht ist es genau der Punkt der Dich eine wichtige Ausschreibung verlieren lässt.

Die Anfragen zur Zeichnung solch eines Dokumentes werden sich häufen ;-)

Gruss
MagNet-99

Torelore Geschrieben am 29 Mai 2009



Dabei seit
28 Mai 2009
2 Beiträge
Super, danke für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!

Sieht so aus, dass wir es unterschreiben werden...

Sorry wg. GROSS/klein ;)

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