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HGB / ADSP - Teil- und Komplettladungen


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DeadPan Geschrieben am 14 Juli 2009



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18 Mai 2009
55 Beiträge
Hallo Bibilein,

also ich kenne es so:

Güterschaden während des Tranportes (Frachtführer): 8,33SZR/Kg, HGB
Gürtschaden während Lagerung/Umschlag: 5€/Kg, ADSp

Lieferverzug: 3-fache Fracht


@ Andi, wenn ein Spediteur eine Lieferung über Lager zieht handelt er in meinen Augen wie ein Sammelgutspediteur. Also ist für den Schaden beim Umschlag für mich ADSp zu ziehen da der Schaden eindeutig außerhalb der Frachtführertätigkeit entsteht!


Also:
Schaden während der Frachtführertätigkeit = HGB mit 8,33SZR
Schaden während anderer Speditionstätigkeiten wie Umschlag, Lagerung: 5€/KG = ADSp.

Grundlage: ADSp muss vereinbart sein.

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Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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11 Beiträge
@ biblein
1-3 HGB / Pkt. 4 = 7 Tage

@ Deadpan
stimmt mit § 460 nicht überein. Der Auftrag wird nicht Lager - Lager sondern Door/Door abeschlossen, daher kann sich der Sped. auch nicht auf die ADSp berufen

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
Also: wenn der Spediteur in seinen AGBs schreibt, dass er grundsätzlich nach ADSP haftet, dann auch bei einer Direktpartie?

Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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11 Beiträge
Die CMR sind zwingendes Recht, daher sind die AGBs gegenstandlos. Einzig für Fälle die in den CMR nicht geregelt sind greifen dann wieder die AGB des Spediteurs.

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
Steht das irgendwo "offziell", wann was gilt?

DeadPan Geschrieben am 14 Juli 2009



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18 Mai 2009
55 Beiträge
@Andi

Nein, ich sehe das anders.

Nach §407 HGB beeinhaltet der Frachtführervertrag NUR ein oder mehrere Güter zu transportieren und am Empfangsort abzuliefern.

Also umfasst die Frachtführertätigkeit keine Umschlags-, Lager- oder Kommisionierungsgeschäfte.
= Keine Haftung nach HGB.

Ware zwischenzulagern bei einem Laden-Liefern Geschäft ist damit sogar Vertragsbruch und hat nichts mit Frachtführertätigkeit zu tun.
Dies ist eine speditionelletätigkeit - meiner Meinung also Haftung nach ADSp.

Muss aber zugeben, dass ganze ist etwas mehr als kompliziert, mein Kollege hat gerade auch schon gestöhnt wo ich ihn gefragt habe :).


Also: ADSp "ergänzt" die Haftung nach HGB wenn man als Frachtführer eintritt nochmals um die Speditionellen Leistungen.


CMR ist nur zwingend für Internationalte Transporte. Für innerdeutsche sind AGB's als erstes verpflichtend. (worin ja dann meist die ADSp enthalten sind)


Zuletzt bearbeitet von DeadPan am 14 Jul 2009 - 14:42, insgesamt einmal bearbeitet

Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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09 Juli 2009
11 Beiträge
HGB 458, 459 + 460

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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wow, ist das kompliziert... wenn da schon die "Profis" diskutieren, wie soll da ein Kunde durchblicken :-(

bibilein Geschrieben am 14 Juli 2009



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20 Beiträge
hab jetzt das hier gefunden: cargoforum.de/Forums/v...=4345.html

fragile Geschrieben am 14 Juli 2009



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169 Beiträge
Sie haben eine PN

Andi081080 Geschrieben am 14 Juli 2009



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09 Juli 2009
11 Beiträge
In § 33 KVO wird dieser Haftungszeitraum noch dahingehend konkretisiert,
daß der Unternehmer auch für Schäden bei Abholung oder Zuführung der
Güter (§ 33 lit. a KVO), beim Ver-, Aus- oder Umladen (§ 33 lit. b KVO) sowie
bei Vor-, Nach- und Zwischenlagerungen (§ 33 lit. d und lit. e KVO) eintreten
muß. Demnach umfaßt die gesetzliche Konzeption der KVO-Haftung auch solche
Tätigkeiten des KVO-Unternehmers, die an sich speditioneller Art sind.

Mockel Geschrieben am 14 Juli 2009



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13 Mai 2008
671 Beiträge
Beispiel 1: HGB

Beispiel 2: ADSp

Was ist daran schwer?

Immer wenn sich die Sendung im Umschlag befindet haftet der Spedi gemäß ADSp mit 5 EUR per kg Brutto.

Bei Sammelgut, Fixkosten und Selbsteintritt wird er zum vertraglichen Frachtführer und es greift HGB.

Nur um das mal angesprochen zu haben - die ADSp gelten immer, weil Sie im Prinzip die AGB eines Spediteurs sind. Die Sache ist nur die, dass die ADSp in gewissen Punkten einfach auf das HGB oder andere Gesetzte verweist und es unberührt lässt. Siehe ADSp Ziffer 23.1.2.

Aber ich will dich jetzt nicht noch mehr verwirren.

Andi081080 Geschrieben am 15 Juli 2009



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09 Juli 2009
11 Beiträge
Nachdem ich das deutsche Recht nicht so gut kenne habe ich zu Hause mich mit dem Thema etwas mehr beschäftigt. Literaturquellen: Transportrecht von Koller, 6 Auflage und Kommentar zum CMR von Thume, 2 Auflage.

Handelt es sich um einen internationalen Transport oder einen innerdeutschen?

Im Bereich der CMR und des WA wird der Sammelgutspediteur als "carrier" behandelt - Koller § 460 Rz. 2. Das ist zwingendes Recht! Siehe dazu auch Art. 17 der CMR - Punkt Umladung / Obhutszeitraum / Haftung

Innerdeutsch muss vorweg unterschieden werden, handelt es sich um einen Transport-, Speditions- oder gemischten Vertrag.

Hier gibt es keine einheitliche Regelung, aber die aktuelle (2007) Rechtsprechung unterscheidet mal wie folgt:

Ist der Auftraggeber im Transportgewerbe oder als Großverlader tätig so müssen diese davon ausgehen einen Speditionsvertrag zu zeichnen (sofern die Veraussetzung dafür erfüllt sind - dazu später!).

Bei sonstigen Verlader ist es umgekehrt. Ihnen muss die typische Erwartungshaltung der "Sped." nicht bekannt sein. Möchte der Sped. einen Sped.vertrag abschließen so hat dieser den Auftraggeber über die Vertragsalternativen zu informieren.

Indizien für einen Transportauftrag:
eigener Laderaum, Linienverkehr, der Auftragnehmer wird mit dem abfahren beauftragt und der Verbringung an einen Zielort, es wurde ein Frachtoffert erstellt, ein Trought Bill auf Lading wird erstellt, Frachtpreis

Indizien für einen Sped.vertrag:
Frachtbrief weißt den Sped. als Absender aus, der Auftrag lautet organisiert den Transport

gem. Koller HGB § 456 Rz. 20:
Bei branchenkundigen Auftraggebern ist der Auftrag zur Sammelversendung auch nach Aufhebung der der Tarife ein Indiz für einen Speditionsvertrag wenn KEINE fixen Kosten (§459) vereinbart sind, weil die §§ 458,460 HGB die Segmentierung der Beförderungsphasen erlauben.

D.h., dass wenn ein Offert zur Sammelladung zu fixen Kosten abgeschlossen wird, was soweit ich weiß üblich ist, greift § 459 und ist der § 460 nicht anwendbar. Also wenn ich § 460 anwenden will muss ich als Sped. die Vorlaufkosten, Aus- und Wiederbeladung, Hauptlauf, Aus- und Wiederbeladung und den Nachlauf offerieren. Sobald ich diese Leistungen in einer Summe ausweise gilt § 459.

Weiters ist zu beachten, dass § 460 nur unter folgender Voraussetzung anzuwenden ist:

Die Rechtsfolgen der Sammelversendung treten erst und immer mit der Übergabe des Gutes an den Sammelbeförderer ein, der nicht mit dem Spediteur identisch sein darf.

Es gibt noch ein paar Pkt. hierzu zu beachten, aber grob gesagt ist es dies.
International gilt CMR. Die ADSp greifen nur wenn die CMR etwas nicht regelt, was bei Umladung, transportbedingte Zwischenlagerung nicht der Fall ist´.
Bei einem innerdeutscher Sammeltransport kann der Sped. sich nur auf seine Haftungsgrenzen nach ADSp berufen wenn, es sich um einen Speditionsauftrag handelt der nicht zu fixen Kosten vereinbart wurde und der Hauptlauf nicht durch diesen vorgenommen wird.

bibilein Geschrieben am 15 Juli 2009



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13 Juli 2009
20 Beiträge
Was wäre in folgendem Beispiel:

Ware geht auf dem Transportweg zu Bruch, der Spediteur haftet nach ADSP gegenüber dem Versender (5,00) und kann aber den Frachtführer (HGB) die 8,33 SZR abknöpfen?
Denn die Beförderungsbedingungen aller Spediteure sind ja meist ADSP. Und wenn diese vereinbart sind gelten doch dann immer die 5,00 € oder nicht?

Guido04 Geschrieben am 15 Juli 2009



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29 Oktober 2008
143 Beiträge
bibilein wrote:
Was wäre in folgendem Beispiel:

Ware geht auf dem Transportweg zu Bruch, der Spediteur haftet nach ADSP gegenüber dem Versender (5,00) und kann aber den Frachtführer (HGB) die 8,33 SZR abknöpfen?
Denn die Beförderungsbedingungen aller Spediteure sind ja meist ADSP. Und wenn diese vereinbart sind gelten doch dann immer die 5,00 € oder nicht?

Bibilein,

warum alles so kompliziert?

Du machst eine IHK Prüfung und kein Staatsexamen

Ich hab Dir mal was zusammengestellt.

Damit machst Du bei der Prüfung min. eine 1 ;-)

klick mich

Grüßle, Guido

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