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Versicherungsschutz Transportversicherung
MarckyMark |
Geschrieben am 02 August 2009
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Dabei seit 02 August 2009 18 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich beschäftige mich augenblicklich mit folgenden Thema. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Die Fa. xy kauft ihre Import - Container CIF Ankunftshafen inkl. THC, d.h. eine Seeversicherung schließt in diesem Fall die Verkäuferseite ab.
Nach Ankunft des Seeschiffes sollen die Container per kombinierten Verkehr Bischi/Lkw ins Ruhrgebiet gebracht werden zu entgültigen Destination. Die Organisation und Abwicklung des Transportweges Ankunftshafen nach Ruhrgebiet wird durch einen Logistikdienstleister, die Bekannten sind an dieser Stelle klar, durchgeführt.
Die gesetzliche Haftung für den Transport erfolgt auf Grundlage der allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen - ADSp. Dort heißt es......
Diese beschränken in ZIffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 €/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. € bzw. 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Heißt das nun in meinem Fall das bei einer Beschädigung der Ware im kombinierten Verkehr durch Organisation und Abwicklung des Logistikdienstleisters die Haftung auf 5 €/kg oder auf 2 SZR/kg begrenzt ist? Die Beförderung mit einem Bischi ist ja kein Einfluss einer Seebeförderung, deswegen würde ich 5 €/kg sagen, oder?
Würdet ihr empfehlen zusätzlich eine Transportversicherung einzudecken?
Wäre für eure Antwort wirklich sehr dankbar.
Es grüsst euch
MarckyMark
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 02 August 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Warenwert bzw. zu versicherndes Interesse ?
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MarckyMark |
Geschrieben am 02 August 2009
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Dabei seit 02 August 2009 18 Beiträge
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Warenwert der zu versichern ist, beträgt ca. € 60.000,00. Wahrscheinlich wäre ein zu versichernder Warenwert inklusive imaginärer Gewinn auch nicht schlecht, also 5-10% i.G. oben drauf.
Grüße
MarckyMark
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Besserwisser |
Geschrieben am 06 August 2009
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Dabei seit 29 Mai 2009 13 Beiträge
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Guten Morgen,
bitte bedenke, dass bei CIF Hafen die Deckung mit Ankunft im Hafen endet. Wenn Du für die Nachreise eine weitere Deckung installierst kannst Du im Schadenfall Probleme bekommen. Wo ist denn der Schaden eingetreten und welche Deckung greift?
Meine Empfehlung: Stell auf CFR um und besorge Dir eine "Haus-Haus Deckung" bei einem deutschen Versicherer. Einkaufswert zzgl. 10-20 % imaginären Gewinn.
Wenn Du eine Empfehlung möchtest kannst Du gerne dich melden.
Wenn Du die neuen Incoterms 2000 kostenlos als PFD Datei haben möchtest melde Dich
Gruss
Besserwisser
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MarckyMark |
Geschrieben am 11 August 2009
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Dabei seit 02 August 2009 18 Beiträge
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Hallo Besserwisser,
vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Ein Schaden ist allerdings, gott sei dank, nicht entstanden.
Beschäftige mich gerade mit Hinterlandnachläufen im kombinierten Verkehr, d.h. Bischi und Lkw von Rotterdam Hafen nach NRW.
Der Logistikdienstleister übernimmt dier "Regie" sobald Seeschiff im Bestimmungshafen gelöscht hat. Wie schon eingangs angezeigt, hafter der Logistikdienstleister zwar gemäß allg. deutschen Spediteurbedingungen, aber ich verstehe den Passus nicht ganz. Zur Erinnerung, der Passus war:
"Diese beschränken in ZIffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 €/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. € bzw. 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist."
Verstehe außerdem nicht, warum gemäß deiner Meinung es bei Lieferbedingung CIF im Schadenfall Probleme geben sollte. Gefahrenübergang bei CIF geht von VK auf K über, wenn Container die Rehling des Seeschiffes im Bestimmungshafen passiert hat.
Stimme zu, dass eine Haus-Haus Deckung mit CFR die ellegantere Lösung ist, aber auch immer mit Aufwand verbunden. Sollte in diesem Fall die Deckung gemäß allg. deutschen Spediteursbedingungen ausreichend sein, so müsste der Käufer keine Versicherung abschließen in der gesamten Wertschöpfungskette.
Ich höre gern von dir/euch!!!
MfG
MarckyMark
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vacallo |
Geschrieben am 11 August 2009
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Dabei seit 24 Februar 2009 90 Beiträge
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Wie wäre es, wenn du bei der CIF Lieferung eine Haus zu Haus Versicherungsdeckung beim Absender verlangen würdest? Wir machen es auch so, d.h. wenn wir CIF liefern, versichern wir ab Abgang bis und mit Ablad beim Kunden. Allerdings liefern wir Maschinen.
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MarckyMark |
Geschrieben am 12 August 2009
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Dabei seit 02 August 2009 18 Beiträge
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aber was ist denn nun mit dem Passus gemäß der allgemeinen deutschen Spediteursbedingungen. Ist der Nachlauf nun gemäß des Passus abgesichert.
Wie versteht ihr diesen Passus in Bezug auf mein Bsp.?
Eine Versicherung Haus - Haus von Seiten des Absenders zu verlangen, erhöht den Preis natürlich zusätzlich. Will ja erstmal wissen, ob die Haftung beim Logistikdienstleister ausreicht.
Danke und Gruß
MarckyMark
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Besserwisser |
Geschrieben am 15 August 2009
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Dabei seit 29 Mai 2009 13 Beiträge
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Hallo Leute,
Ihr werft hier einiges durcheinander!
Gefahrtragung. Wer trägt die Gefahr (Käufer oder Verkäufer) während der Reise? Dies wird über die Vereinbarung einer Lieferklausel geregelt.
Transport-Versicherung. Derjenige der das wirtschaftliche Interesse an der Sache hat kann die Ware "Transportversichern". Lediglich bei CIF oder CIP besteht die Verpflichtung des Absenders zu Gunsten des Empfängers eine Transportversicherung einzudecken.
Haftung. Haften müssen alle an demTransport beteiligten Frachtführer! Aber nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Haftung (z.B. HGB; CMR, WA, MÜ etc.) oder der jeweiligen AGB (z.B. ADSp). Natürlich haben die meisten Frachtführer Ihre Haftung auch versichert. Die Haftung ist immer der Höhe und dem Grunde nach begrenzt!
Es ist immer das beste, wenn einer am Kaufvertrag Beteiligter (Käufer oder Verkäufer) eine Haus-zu-Haus Transport-Versicherung abschliesst.
Gruss und ein schönes Wochenende
besserwisser
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