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Sachkundenachweis GmbH


SüdNord Geschrieben am 04 August 2009



Dabei seit
03 August 2009
2 Beiträge
Hallo miteinander,

bin hier neu und grüße erstmal alle recht herzlich.
Wer kann mir aufgrund der Gesetzelage eine definitive Auskunft geben.
In einer GmbH mit zwei Gesellschaftern,reicht es zum Nachweis der Sachkunde aus, wenn der nicht geschäftsführende Part (mit knapp hälftiger Beteiligung) durch seine Ausbildung zum Speditionskaufmann die Sachkunde nachweist?
Das GüKG spricht von Unternehmer, dem zum Führen der Geschäfte bestellten..woanders bei der IHK habe ich -oder- gelesen.
Der Sachverhalt ist mir unklar.
Wer weiß es genau?

LG
SüdNord

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Lagerfeuer Geschrieben am 11 August 2009



Dabei seit
06 August 2009
31 Beiträge
Hallo SüdNord,

wenn ich das richtig verstehe, isses doch eigentlich recht klar, voraussetzung ist die fachliche Eignung des Unternehmers, oder der von Ihm beauftragten Person, in diesem Falle du.

Ist nur darauf zu achten, das diese Beauftragung schriftlich zu erfolgen hat!

mfg

Konstantin

SüdNord Geschrieben am 11 August 2009



Dabei seit
03 August 2009
2 Beiträge
Hallo Konstantin,

danke für die Antwort. In diesem Fall ist es so, das die fachliche Eignung innerhalb der GmbH beim nicht geschäftsführenden Teil der Gesellschaft liegt. Ich war mir nicht sicher, ob zwingend der Geschäftsführer die Sachkunde nachzuweisen hat.
Ich nehme also an, die Eignung eines Gesellschafters von zweien reicht in dem Fall aus.
LG
SüdNord

Cornelius Geschrieben am 19 September 2009



Dabei seit
17 April 2007
40 Beiträge
Servus,

das ist nicht richtig. Derjenige, der die Sach- & Fachkunde im Unternehmen hat, muss zum GF bestellt werden. Dies umfasst alle Bereiche des Unternehemens. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Sachkundige def. die Geschäftsführung inne hat um zu vermeiden das Unternehmer welchen die Sachkunde oder die Zuverlässigkeit aberkannt wurde weiterhin ein solches erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben können.


LG
Cornelius

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