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Info: Differenzierung Werkverkehr und gew.Güterkraftverkehr


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mayerhofer Geschrieben am 06 November 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Im Untericht haben wir in der letzten Woche den Werkverkehr vom gew. Güterkraftverkehr untescheiden dürfen. Da dadurch erhebliche Wissenslücken ans Tageslicht kamen, möchte ich kurz darauf eingehen.

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschl. Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 t haben (§ 1 I GüKG).

Zu unterscheiden ist der Güterverkehr in:
1. Werkverkehr 2. Gewerblicher Güterkraftverkehr.

Werkverkehr
ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a)
Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft,vermietet, gemietet, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
b)
Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
c)
Die Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal geführt werden
d)
Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr darstellt ist gewerblicher Güterkraftverkehr.
(Ausnahmen nach § 2 GüKG sind zu beachten!)

Beim Einsatz von Kfz über 3,5 t zGG hat man eine Erlaubnispflicht nach § 3 I GüKG.
Diese wird unterschieden in:
1.Erlaubnisurkunde für den innerdeutschen Verkehr
2.Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) für den innerdeutschen sowie innerhalb der EU und den EWR-Staaten wie Liechtenstein,Norwegen und Island.
3.Bei Drittstaaten eine Bilaterale oder eine CEMT-Genehmigung.

Um eine Erlaubnisurkunde beantragen zu können, sind drei Voraussetzungen erforderlich.
1.Finanzielle Leistungsfähigkeit
9000 Euro für das erste Fzg. und 5000 Euro für jedes weiter Fahrzeug.
Diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen von z. B.Finanzamt, Krankenkasse, Gewerbezentralregister, Stadtkämmerei,BG, Führungszeugnis u.a.
2.Persönliche Zuverlässigkeit
Kein rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße von strafrechtlichen Vorschriftenund schwere Verstöße gegen Vorschriften des GüKG, Arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten u.a. Vorschriften bzgl. der Vekehrs-, Betriebs- und Lebensmittelsicherheit.
3.Nachweis der fachlichen Eignung
a)5-jährige leitende Tätigkeit
b)Sach- und Fachkundprüfung (IHK)
c)Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt,Dipl.Betriebswirt der entsprechenden Fachrichtungen

Außerdem besteht nach § 7a GüKG eine Versicherungspflicht (Güterschaden-Haftpflichtversicherung), gegen der Unternehmer sich gegen alle Schäden zu versichern hat, für die er bei Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet.

Beim Werkverkehr hingegen gibt es die Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit nach § 9 GüKG.
Jedoch gibt es eine Meldepflicht beim BAG in der sogenannten Werksverkehrsdatei (§ 15 GüKG).


Gruß
M.Mayerhofer


Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 12 Nov 2006 - 14:51, insgesamt 3-mal bearbeitet

CARGOFORUM PARTNER

floary Geschrieben am 06 November 2005



Dabei seit
17 April 2005
217 Beiträge
Perfekt, so kann man das wirklich nicht besser erklären.

mfg

floary

Monni Geschrieben am 07 November 2005





wow. super erklärt. weiter so!!

frankenstein Geschrieben am 07 November 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Noch eine kleine Anmerkung:
Das Führungszeugnis (polizeilich) dient nicht zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, sondern der persönlichen zuverlässigkeit. Desweiteren wird i.d.R. ein Auszug aus dem Verkehrs- und Gewerbezentralregister gefordert.

Mayerhofer Geschrieben am 07 November 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo frankenstein,

danke für die Berichtigung.Aufmerksamer Leser.

Wenn wir etwas machen,dann richtig!



Gruß
M.Mayerhofer

mickineuss Geschrieben am 26 November 2005



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo Mayerhofer,

da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber was ich nicht verstehe ich:

Warum machst Du Dir die Mühe und schreibst das alles so ausführlich ins Cargoforum ???

Mal davon abgesehen, dass es alles wirklich richtig ist, wie schon geschrieben wurde.

Gruß
Mickineuss

Gast Geschrieben am 26 November 2005





Hallo mickineuss,

das kann ich dir gerne sagen.

Zum einen, weil ich mir dabei selbst versuche das geschriebene zu Verinnerlichen und zum zweiten weil ich anderen helfen will, die genauso Wissenslücken hinsichtlich kommender Prüfungen haben!!!!!!!!!!!



Gruß
M.Mayerhofer

frankenstein Geschrieben am 27 November 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Hallo mickineuss!

Das liegt u.a. auch daran, das es in dieser Welt auch noch ein paar Idealisten gibt, die ihr Wissen gerne an andere weitergeben!

Deswegen gibt es auch dieses Forum!!!

Man kann diskutieren, von anderen Meinungen profitieren und das ist IMHO das Wichtigste, seine eigenen gesammelten Erfahrungen und gesammeltes Wissen weitergeben!

Davon lebt ein Forum!!!

Auch Du wirst Fragen beantworten können, wo andere mal aus Nichtwissenheit ihre Klappe halten müssen!

mickineuss Geschrieben am 28 November 2005



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Hallo Frankenstein, Hallo Mayerhofer

gebe ich euch vollkommen Recht.

Versteht mich jetzt nicht falsch, denn ich bin der Meinung, dass hier alles Spedis sind bzw. werden. Tja, vielleicht vertue ich mich auch gewaltig mit meiner Ansicht.

Ist mir halt nur aufgefallen und wollte es erfragen.

Und zum Lernen ist es gut. Das stimmt wohl.

Gruß
mickineuss

Carsten Geschrieben am 28 November 2005



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Bin bei euch :wink:

Mayerhofer Geschrieben am 30 November 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo mickineuss,

ich habe gelesen das du 39 Jahre alt bist.Sehr gut!

Ich bin 33 Jahre alt und habe keine Ausbildung als Speditionskaufmann. Jedoch habe ich 1996 die Sach- und Fachkunde bei der IHK und die 2002 die Weiterbildung zum Industriemeister/Kraftverkehr abgeschlossen. Dadurch habe ich eigentlich genug Info bezüglich der Unterscheidung Werksverkehr/Güterverkehr bekommen.

Im Unterricht bei der nebensächlichen Weiterbildung zum Fachwirt/Verkehr, bei dem von 24 Personen ca. 20 die Ausbildung zum Spedi haben und der Großteil im Alter von 23 - 28 Jahre jung und somit nicht so lange von der Ausbildung entfernt sind , habe ich gemerkt das die große Anzahl von Leuten erhebliche Wissenslücken zu diesem Thema haben.

Deshalb einfach eine kleine Info hierzu.


Gruß
M.Mayerhofer

mickineuss Geschrieben am 30 November 2005



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
@Mayerhofer

alles klar, habe ich verstanden.

Gruß
mickineuss

mickineuss Geschrieben am 30 November 2005



Dabei seit
13 Juli 2005
123 Beiträge
Auch Du wirst Fragen beantworten können, wo andere mal aus Nichtwissenheit ihre Klappe halten müssen


und umgekehrt, weil ich z.B. von Luft und See keinen blassen Schimmer habe.

Gruß
mickineuss

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