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Haftungseinschränkung Frage


Elodea Geschrieben am 06 September 2009



Dabei seit
04 Juli 2009
5 Beiträge
Guten Abend, könnten Sie mir bitte helfen? Ich habe eine Frage.

Der Auftraggeber kann dem Spediteur die Eindeckung der Transportversicherung untersagen.

Bezeichnet man diesen Kunden als Verbots-oder Verzichtskunde?
Welche Haftungseinschränkung unterwirft sich dieser Kunde?

Ihm stand das Recht zu, diesen Speditionsversicherungsschutz ganz oder teilweise zu untersagen. Er erklärte sich zum sogenannten Verbotskunden. Dann blieb es bei der eingeschränkten Haftung des Spediteurs nach den ADSp. Während beim generellen Verbot überhaupt kein Versicherungsschutz nach SVS/RVS bestand, konnte der Auftraggeber durch das Teilverbot den Versicherungsschutz für Warenschäden "verbieten", den für Vermögensschäden aber aufrechterhalten. Eventuelle Güterschäden mussten über eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers versichert werden.

Ist es so? Vielen Dank im Voraus

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MagNet-99 Geschrieben am 06 September 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Elodea wrote:
Der Auftraggeber kann dem Spediteur die Eindeckung der Transportversicherung untersagen.
Bezeichnet man diesen Kunden als Verbots-oder Verzichtskunde?
Welche Haftungseinschränkung unterwirft sich dieser Kunde?
Ihm stand das Recht zu, diesen Speditionsversicherungsschutz ganz oder teilweise zu untersagen. Er erklärte sich zum sogenannten Verbotskunden. Dann blieb es bei der eingeschränkten Haftung des Spediteurs nach den ADSp. Während beim generellen Verbot überhaupt kein Versicherungsschutz nach SVS/RVS bestand, konnte der Auftraggeber durch das Teilverbot den Versicherungsschutz für Warenschäden "verbieten", den für Vermögensschäden aber aufrechterhalten. Eventuelle Güterschäden mussten über eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers versichert werden.

Ist es so? Vielen Dank im Voraus
Hallo Elodea,
nein, es ist nicht so.
Diese Themen sind schon seit ein paar Jahren anders geregelt.
Der Spediteur deckt nicht mehr automatisch eine Versicherung ein.
Der Kunde muss sagen wenn er eine Versicherung eingedeckt haben möchte und wofür. Den Verbots- und später Verzichtskunden-Begriff und die SVS/RVS gibt es nicht mehr.

Gruss
MagNet-99

Dieter2 Geschrieben am 07 September 2009



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo MagNet-99,

ist es tatsächlich so, dass es den Begriff des Verzichtskunden (nicht Verbotskunde nach SVS/RVS) nicht mehr gibt? Da bei eingehenden Sendungen diverse - auch internationale große - Speditionen mehrfach ohne Auftrag Versicherungen eingedeckt haben - erstelle ich diesen Verzichtserklärungen unter Bezug auf die ADSp 2003 Ziff. 21 ff. Verstehe ich da irgendetwas falsch?

Grüße
Dieter

MagNet-99 Geschrieben am 07 September 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Dieter,

ja und nein....

Der Verzichtskunde ist erstmal nur ein Begriff gewesen. Er hat seinen Verzicht erklärt. Die ADSp sprechen heute von der 'schriftlichen Untersagung der Eindeckung'. Der Begriff 'verzichten' ist nicht mehr vorhanden.

Statt der bisherigen Schadenversicherung hat der Spediteur die Pflicht, eine Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn er damit vom Auftraggeber beauftragt wurde oder (und jetzt kommt's) dieses im vermuteten Interesse des Auftraggebers liegt.

Die Vermutung, das eingedeckt werden soll ist insbesondere anzustellen, wenn bereits früher von einem Auftraggeber eine Warentransportversicherung eingedeckt wurde oder wenn der Auftraggeber eine Warenwertangabe macht.

Viele Spediteur decken ein, da Sie im Schadenfall nicht vom Versicherer des Auftraggebers in Regress genommen werden können.
Das ist aber grundsätzlich falsch sofern kein vermutetes Interesse oder eine klare Beauftragung hierzu vorliegt.

Gruss
MagNet-99

oleda Geschrieben am 08 September 2009



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Ein 'guter' Spediteur wird Dich vorab fragen ob er die Transportversicherung für Dich eindecken soll und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Wenn Du schon immer 'Verzichtskunde' warst, kann der Spediteur die Prämie auch nicht abrechnen wenn er einfach die Versicherung eingedeckt haben sollte.

Dieter2 Geschrieben am 08 September 2009



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Vielen Dank, dann war ich doch nicht ganz auf dem falschen Dampfer.

Gruß
Dieter

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