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Definition Verlader - wer trägt Verantwortung


cubaner Geschrieben am 16 November 2009



Dabei seit
12 November 2009
5 Beiträge
hallo zusammen,
ich hoffe hier unter den experten rat zu bekommen. ich habe das ganze forum durchgelesen, leider auf meine frage nicht die antwort gefunden.

ausgangsfall: wir sind ein unternehmen mit vielen lieferanten. die transporte planen wir selbt und schreiben auch den lieferanten den spediteur vor. (wir sind frachtzahler) der abschluss lautet also fca.
in dem transportvertarg haben wir saemtliche zivilrechtliche verantwortung fuer ladung und ladungssicherung an unsere frachtführer deligiert. nun zu meiner frage, wer haftet wann und wo, bzw. nach hgb oder STVO.
1.) zunaechst der lieferant, der auch mit seinem personal den lkw belädt
2.) danach der frachtführer, bzw. fahrer
3.) danch wir als unternehemn. (wir entladen den lkw mit unserem personal

Wer ist hier Verlader? Sind das wir als Unternehmen. Wer ist von unserem
Unternehmen verantwortlich, wenn die Ware nicht beförderungssicher beladen wurde und ein Unfall geht daraus hervor.

Vielen Dank vorab fuer eure Hilfe.
Gruss Hannes

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 16 November 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Hannes,

handelt es sich um innerdeutsche Transporte ?
Was ist als Vertragsgrundlage vereinbart ? Ansonsten würde innerdeutsch HGB gelten.
Die Straßenverkehrsordnung STVO hat mit Haftung nichts zu tun ;-)

Wie habt Ihr die Verantwortung für Ladungssicherung und Ladung an den Frachtführer delegiert ? Kann ich kaum glauben !

Gruss
MagNet-99

cubaner Geschrieben am 16 November 2009



Dabei seit
12 November 2009
5 Beiträge
hallo magnet,

ja es handelt sich hier um ausschliesslich innerdeutsche transporte.
ladung und ladungssicherung an frachtführer deligiert. das steht so in unseren frachtvertraegen standartmaessig drin.

ok vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrueckt. vielleicht war "haften"
nicht der richtige begriff, verantwortung ist treffender.

mich wuerde eben interessieren, inwieweit wir zur verantwortung gezogen werden koennen, bzw. sind wir auch zu ladungssicherungskontrollen verpflichtet?

besten dank
gruss hannes

Mockel Geschrieben am 16 November 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Wie soll das funktionieren?

Ihr könnt ja nicht kontrollieren, wenn Ihr bei der Verladung nicht vor Ort seid. Wenn Euch ein Mangel auffällt sollte man diesen natürlich direkt ansprechen.

Im HGB steht, dass der Absender für die Be- und Entladung zuständig ist, wenn die Sitte nichts anderes ergibt.
Der Absender ist immer der Vertragspartner des Frachtführers (also Ihr).
Was das mit der Sitte jetzt genau heisst ist die entscheidende Frage.
Aber da es in Deutschland eigentlich üblich ist, dass der 'tatsächliche Absender' bzw. der Lieferant die Verladung übernimmt, wird dieser wohl auch zuerst zur Rechenschaft gezogen werden.

Aber da es hier um rechtliche Angelegenheiten geht kann man da keine Garantie geben ;-)

Vgl. folgenden Auszug:

www.tis-gdv.de/tis/taz...ladung.htm

Quote

Beförderungssichere Verladung

Gemäß § 412 (1) HGB hat der Absender, soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, die zu transportierende Ware beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) und zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

Das bedeutet, die Ware darf durch beförderungsbedingte Ereignisse nicht beschädigt werden und ist u. a. gegen Erschütterung, Schwanken, Umfallen, Verschieben, Herabfallen, Notbremsung, Ausweichmanövern, Fliehkräfte bei Kurvenfahrten, schlechte Straßenverhältnisse und übliche Rangierstöße zu sichern.

Unquote

Gruß Mockel

MagNet-99 Geschrieben am 17 November 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Hannes,

schreib doch mal genau, was Ihr in Eure Frachtverträge schreibt, dann kommen wir der Sache schnell näher.....

Gruss
MagNet-99

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