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Änderungen für GB in 2006?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Monni Geschrieben am 22 November 2005





Hallo zusammen,

wer weiss ob es in 2006 Änderungen für Gefahrgutbeauftragte geben wird und wie die eventuell ausschauen? Gruss Monni

CARGOFORUM PARTNER

Mayerhofer Geschrieben am 23 November 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Monni,

Verordnungen im ADR gelten meineswissens immer zwei Jahre. D.h., das ADR 2005 gilt demnach bis einschl. 2006 wobei immer eine Übergangsfrist (Straße und Eisenbahn)von einem halben Jahr beim Wechsel des alten zum neuen ADR gibt. Somit ist also in diesem Jahr das ADR 2005 ab 1. Juli zwingendes Recht.
Kleine Änderungen wie z.B. bei den Mulilateralen Vereinbarungen gibt es ständig.
Ein wesentliche Änderung bezüglich der Verlängerung der Gefahrgutbeauftragten-Schulungsnachweises hat es ja in diesem Jahr gegeben. Wer also jetzt seinen Schulungsnachweis verlängern möchte, muß nicht nur an einem Lehrgang teilnehmen sondern jetzt auch jedes mal-also alle 5 Jahre eine Prüfung ablegen!

Geändert wurde auch, dass bei einem zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen müssen Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein, sofern das Fahrzeug kennzeichnungspflichtig ist. Diese Vorschrift tritt nach einer Übergangsfrist spätestens zum 1. Januar 2007 endgültig in Kraft.

Beim IMDG-Code (Änderungen greifen ab 1. Januar 2006; die Übergangsfrist beginnt ab 1. Januar 2005) sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die sich unter anderem auf die Gefahrenabwehr (Terrorismusbekämpfung), auf die Mitarbeiterschulung, auf die Sicherung der Gefahrgüter und auf die Kennzeichnung von Umverpackungen beziehen.

Ansonsten habe ich dir nichts wesentliches zu Änderungen im ADR für das Jahr 2006.


Gruß
M.Mayerhofer

frankenstein Geschrieben am 24 November 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Wie M. Mayerhofer schon angesprochen stehen auch meines Wissens 2006 im GbV-Bereich keine Änderungen an.

Die GbV und die POGbV wurden am 08.11.05 im BGBl geändert.

Seit dem 01.07.05 ist für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und BiSchi zwingend eine Fortbildungsprüfung erforderlich.
Eine Fortbildungsschulung ist nicht mehr erforderlich!!!

Mit in Kraft treten der neuen GbV ist seit dem 08.11.05 nun auch für die Verkehrsträger See und Luft die Prüfung zwingend.

Für Gbv`s für den Bereich Luft ist seitdem ICAO-TI Personalkategorie 6 (früher 3) erforderlich.

Die durch das BMVBW angeregte Diskussion auf Erhöhung der Bestehensquote, im Gespräch waren 70-75 %, wurde anscheinend verworfen. In der neuen GbV stehen wie bisher die 50 %.

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