Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 109 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.374.268 Seitenaufrufe in 2022



Schäden durch Ausübung des Pfandrechts


strassenpilot Geschrieben am 04 Dezember 2009



Dabei seit
09 November 2009
2 Beiträge
Hallo Forum,

bitte um Eure Hilfe zu folgender Frage mit Fallbeispiel:

Da unser Kunde seine nun 4 Monate überfällige Frachtrechnung in Höhe von 12.000,00 EUR nicht bezahlt, blocken wir die Auslieferung einer seiner Transporte (20´Box) welcher einen Warenwert von 23.000,00 EUR enthält.
Den Kunden haben wir 3 Tage vor Ankunft des Container im Hafen über unser Vorhaben informiert (telefonisch und schriftlich). Der Kunde reagiert, leistet die fällige Zahlung allerdings erst nach 14 Tagen!
Durch die Verzögerung ist ein Liefertermin beim Kundne nicht eingehalten worden welcher eine Konvenzionalstrafe in Höhe von 5.000,- EUR bringt!
zudem ist demurrage und detention angefallen.
Frage:
1)Wer ist für die, aus der Ausübung des Pfandrechts, entstandenen zusätzlichen Kosten verantwortlich?
2)Wer wäre verantwortlich wenn die Ware durch die entstandene Lagerzeit, ohne Zutun Dritter, Schaden genommen hätte?

Vielen Dank vorab, schönes Wochenende!
cheers

CARGOFORUM PARTNER

Mockel Geschrieben am 08 Dezember 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
quote

BGB § 1210
Umfang der Haftung des Pfandes


(1) Das Pfand haftet für die Forderung in deren jeweiligem Bestand, insbesondere auch für Zinsen und Vertragsstrafen. Ist der persönliche Schuldner nicht der Eigentümer des Pfandes, so wird durch ein Rechtsgeschäft, das der Schuldner nach der Verpfändung vornimmt, die Haftung nicht erweitert.

(2) Das Pfand haftet für die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwendungen, für die dem Pfandgläubiger zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung sowie für die Kosten des Pfandverkaufs.

unquote

In den ADSp bzw. HGB ist das Pfandrecht leider nicht so detailliert, dafür aber im BGB...da sind es um die 100 Paragraphen.

Innerhalb von 3 Tagen ist es innerhalb Deutschlands eigentlich möglich eine Zahlung durchzuführen. Scheint also als hätte da jemand mächtig geschlafen.
Wie ist das mit der Konventionalstrafe, habt Ihr davon gewusst???
Gab es eine Reaktion auf Euer Schreiben 3 Tage vor Ankunft?

Zu Punkt 1 hilft evtl. der o.g. Paragraph.
Den Punkt 2 versteh ich nicht ganz. Gibt es noch einen Schaden an der Ware?

Gruß Mockel

CAORFL Geschrieben am 10 Dezember 2009



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
HGB § 425
Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung

(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.

(2) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.

Bin zwar kein Jurist, aber Abs. 2 ist da wohl ziemlich eindeutig:
Ihr habt dem Empfänger klare Ansagen gemacht, er schnarcht kräftig weiter, die Konventionalstrafe und die detention charges sind demnach einzig und alleine seiner eigenen Untätigkeit zuzuschreiben.

MagNet-99 Geschrieben am 10 Dezember 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich glaube das das Pfandrecht hier sehr speziell betrachtet werden muss und hoffe das sich einer der Juristen, die sich hier im Forum tummeln noch zu Wort meldet.

Wie Mockel schon geschrieben hat gibt das HGB-Frachtrecht , aber auch die ADSp keine Antwort auf die gestellte Frage.

Ich denke das die Ausübung des inkonnexen Pfandrechtes in diesem Fall rechtens war. Spannend ist wie aktiv und nachweisbar der Spediteur/Frachtführer seinen 'Kunden' informiert hat und ob ihm in irgendeinerweise Nötigung vorgeworfen werden kann. Hat man sich z.B. diesen Container ausgesucht, da bekannt ist für diesen Endempfänger Konventionalstrafe vereinbart ist....usw...

Da bin ich mal gespannt was das Gericht sagt ;-)

Gruss
MagNet-99

libri Geschrieben am 16 Dezember 2009



Dabei seit
27 Juli 2009
61 Beiträge
Hallo Zusammen

zwar bin ich kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, meiner Meinung nach wie ich die Situation verstehe, wurde der CT im Hafen abgenommen obwohl die Rückstände bekannt waren. Das bedeutet das der Auftrag des Kunden angenommen wurde, um die Abholung durchzuführen.
Da es in der Geschäftspraxis immer eine Vertragssache ist muss nun wie folgt differenziert werden.
1.Die Annahme des Auftrages für die Abholung und termingerechte Zustellung durch den Spediteur inklusive der Vereinbarung über Konventionalstrafen.
2. Der Freistellauftrag an die Reederei oder seinen Agenten, mit der Zusicherung, dass die Demurrage und Detention kosten übernommen werden.
Da ja bereits 3 Tage vor Ankunft über Rückstände gesprochen wurde, währe es da nicht einfacher gewesen, den Auftrag abzulehnen, wegen den Rückständen? Damit währe die Demurrage Kosten und die Konventionalstrafe nicht entstanden.
Für einen Richter könnte das so aussehen also ob der Auftrag nur angenommen wurde um Rückstände einfordern zu können mit Hilfe des Zurückbehaltungsrechts.
Ich wünschte ich könnte hierbei positiver für die Gläubigerseite argumentieren, aber so wie ich das sehe, (aufgrund des Vertragsrechts hier Werkvertrag) muss der Spediteur die Kosten für Demurrage und die Konventionalstrafe ( gemindert um eventuelle Rückstände) tragen.

Aber genre lasse ich mich eines besseren belehren, denn ich bin kein Jurist.

Viele Grüsse

Mockel Geschrieben am 17 Dezember 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Aber gerade das ist doch der Sinn des inkonnexen Pfandrechts.
Wenn da jeder Richter argumentieren würde, dass der Auftrag nur aufgrund dessen angenommen wurde, wo ist da die Logik von diesem Recht???
Dann würde es mich interessieren ob Konventionalstrafen überhaupt als Schaden gelten bzw. wie es da allgemein mit Haftung aussieht - vllt weiss ja einer mehr.

Zuerst mal nimmt man Aufträge an um damit Geld zu verdienen
und der Rest ist zweitrangig. Da kann einem wohl keiner einen Strick draus drehen. Würde ja auch im Umkehrschluss heissen, dass ich mich von diesem Kunden distanzieren müsste.

Allein die Tatsache, dass der Kunde schon min. 3 Monate im Verzug ist (falls kein längeres Zahlungsziel vereinbart wurde), zeigt doch was er von kaufmännischer Sorgfaltspflicht hält.

Da kann glaube ich kein Richter den Vorwurf einbringen, das Pfandrecht unangemssen in Anspruch genommen zu haben. Nun muss ich aber dazu sagen, dass ich von Urteilen in der Richtung wenig weiss - das sagt mir einzig und allein mein logischer Menschenverstand.

Dann wäre ja noch die Frage zu klären, ob der Spediteur in diesem Falle überhaupt von einer Konventionalstrafe wusste. I.d.R. hat man ja keinen Einblick in die Kaufverträge. Das Problem hat ja MagNet auch schon angesprochen!

Abgesehen davon könnte man in 3 Tagen sicherlich alle notwendigen Schritte einleiten, sodass diese Situation erst garnicht zustande hätte kommen müssen.

Allerdings kennt man die Gesamtsituation nicht von daher ist es sowieso schwierig und wirklich sichere Auskünfte kann man eh nie geben.
Da ist man mit den Gesetzen meist am besten beraten!

..gespannt wie es weiter geht - sehr interessantes Thema ;-)

Gruß Mockel

oleda Geschrieben am 17 Dezember 2009



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Wenn man Waren pfändet muss man auch die direkt dafür entstehenden Kosten wie Demurrage/Lagergelder bezahlen, das ist das eigene Risiko.

Für reine Vermögensschäden haftet man mMn nicht, sofern nicht vertraglich vereinbart.

WiMa Geschrieben am 17 Dezember 2009



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Hi,

wurde mit der Transportauftragsannahme eine Lieferfrist vereinbart (ein Termin, bis zu welchem der Container, wo auch immer, eintreffen muss ?)

bzw. wurde vor Transportauftragsannahme einmal über einen bestimmten Auslieferungstermin gesprochen ?

bzw. wurde bei der Transportauftragsannahme über eine bestimmte Laufzeit des Schiffes gesprochen ?

Wenn keines dieser Punkte zutrifft, wird eine Lieferfristüberschreitung (bei zusätzlichen 14 Tagen im Ankunftshafen) nicht nachweisbar sein.

Demurrage/Detention: wenn ich schon eine Sendung blockiere, sollte ich davon ausgehen, dass die Geschäftsbeziehung damit beendet ist und in so einem Falle - sollte ich dafür Sorge tragen, dass nicht nur alte Rechnungen, sondern auch alle bis zur Auslieferung der Ware anfallenden Kosten, bezahlt werden. Lieber auf Rückgabe des Geldes verklagt zu werden, als selbst dem Geld nachlaufen.

strassenpilot Geschrieben am 11 März 2010



Dabei seit
09 November 2009
2 Beiträge
.....erstmal sorry das ich vier Monate benötige um mich wieder zu diesem Thema zu melden.
Ihr habt mir jedenfalls sehr geholfen mit Euren Antworten!
Der aufgeführte Fall war fiktiv und galt der Vorbereitung auf eine evtl. entstehende Sitution. Glücklicherweise ist aber alles glatt gelaufen...
Vielen Dank noch einmal!

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich