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Info: Zulassungsbescheinigungen I und II


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mayerhofer Geschrieben am 26 November 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo,

den Vorgaben der EU folgend, werden seit dem 1.10.05 anstelle des gewohnten Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs die sogenante Zulassungbescheinigung I u. II ausgestellt!

Was hat sich geändert?
Die Zulassungsbescheinigung I tritt anstelle des Fahrzeugscheins ein und hat die gleiche größe wie vorher, nur das jetzt ein Wasserzeichen vorhanden ist und Teilweise Daten wie alternativ zulässige Bereifungen oder nachträglich genehmigte Sonderausstattungen (Ziffern 22/23 und 33 der bisherigen Papiere)fehlen.
Deshalb ist zu empfehlen, das bei Ummeldungen bei denen der auch der alte Fahrzeugschein gegen die neue Zulassungsbescheinigung getauscht wird, sich auf sein Recht zu berufen, sich den alten Fzg.-Schein entwertet zurück zu geben lassen, da sonst es passieren kann, das man beim Reifenhändler steht und nicht weiß welche Größe z.B. die Winterreifen haben oder bei Kontrollen nicht sichtbare eingetragene Extras einen Ärger bei den grünen Kollegen bereiten können.

Ansonsten ist die neue Zulassungsbescheinigung ein wenig unübersichtlicher, da die Bedeutung der Angaben auf der Rückseite stehen.

Zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)kann ich nicht viel sagen, da ich noch keine in der Hand hatte. Ich weiß nur, das zahlreiche technische Angaben dort fehlen und man nicht mehr die Vorbesitzer herauslesen kann!


Gruß
M-Mayerhofer


Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 12 Nov 2006 - 14:51, insgesamt 2-mal bearbeitet

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frankenstein Geschrieben am 27 November 2005



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Guckst Du www.kba.de

Beim KBA findet man alle wichtigen Informationen dazu!

Wie M. Mayerhofer schon beschrieben hat, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten:

Einzuziehende Kfz-Briefe entwerten lassen und unbedingt zurückfordern! Das kann für einen evtl. Verkauf (Vorbesitzer) nicht unentscheidend sein, da nur noch der letzte Kfz-Vorbesitzer namentlich bekannt ist.

Der alte Fz-Schein wird nicht ausgehändigt! Das war bisher aber auch nicht anders! -)

Was richtig ist, das in den Bescheinigungen Teil I (Fz-Schein) und Teil II (Kfz-Brief) kaum mehr Eintragungen zu erkennen sind!!!

Bei jeder Zulassung eines Kfz ist aber ab sofort immer die COC-Bescheinigung dabei. Diese sollte man sich vor Zulassung kopieren und IMHO auch im Fz mitführen! Hier sind nämlich die Reifengrößen etc. eingetragen!

Im übrigen stellt sich auch die rechtliche Frage!

Seit dem 01.10.05 müssen die Polizisten Dir nachweisen, das Du evtl eine falsche Reifengröße montiert hast!!!
Das kann dann aber zu langen Kontrollen führen! 8)

Mayerhofer Geschrieben am 27 November 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Danke frankenstein,

habe den Fahrzeugschein mit dem Fahrzeugbrief verwechselt! :oops:

Ist echt wichtig für denjenigen der ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchten, da man sonst nicht die Anzahl der Vorbesitzer ersehen kann!



Gruß
M.Mayerhofer

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