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Elektronisches Abfall-Nachweisverfahren ab April 2010


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Mayerhofer Geschrieben am 18 Dezember 2009



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo,

hat sich jemand schon mit dem Elektronischen Abfall-Nachweisverfahren beschäftigt?

Ab dem 1. April 2010 wird ja das elektronische Abfallnachweisverfahren für Abfallerzeuger, -entsorger und -beförderer von gefährlichen Abfällen zur Pflicht.

Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinmengenerzeuger und für die Sammelentsorgung von Abfällen.

Kleinmengenerzeuger sind von der elektronischen Nachweispflicht ausgenommen, wenn die Summe aller gefährlichen Abfälle die Grenze von zwei Tonnen pro Jahr nicht übersteigt (§ 2 Abs. 2 NachweisV).

Zu diesen Kleinmengenerzeugern werden wir wohl gehören, wenn wir unsere Emulsion innerbetrieblich d.h. bei einem anderen Standort entsorgen, der dann die Endentsorgung übernimmt da für den Standort keine Ausnahmen gelten aufgrund der Betriebsgröße bzw. Abfallmenge.


Gruß
M.Mayerhofer

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Mayerhofer Geschrieben am 23 Februar 2010



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Community,

das Thema scheint wohl nicht viele anzusprechen da es hierzu keine Resonanz gibt.

Durch die Novelle der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 wird die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010 zur Pflicht. Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 1. April 2010 besteht auch dann, wenn bis zum 1. Februar 2011 noch übergangsweise auf die elektronische Unterschrift der Nachweisdokumente verzichtet wird.
Quelle:IHK Stuttgart

Unter nachstehenden Link bekommt Ihr wertvolle Hinweise zu diesem Thema.
www.stuttgart.ihk24.de..._Zeit!.jsp


Gruß
M.Mayerhofer

Neureiter Geschrieben am 30 März 2010



Dabei seit
18 Februar 2010
1 Beiträge
Hallo zusammen,

Ab dem 01. April 2010 ist das elektronische Abfall-Nachweisfahren (eANV) für gefährliche Abfälle zwingend anzuwenden.
Alle Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register sind dann elektronisch abzubilden.
Nach heutigem Stand sind die Behörden in der Einführungsphase zu einem pragmatischen Umgang aufgerufen worden, einen Aufschub wird es aber definitiv nicht geben.
Zur Teilnahme am eANV ist für alle Beteiligten zunächst zwingend eine Registrierung (selbst oder durch Dienstleister) bei einer zentralen Stelle (ZKS) erforderlich. Nach heutigem Kenntnisstand ist hier das Nadelöhr zu sehen, eine umgehende Registrierung ist daher zwingen erforderlich.
Mit der Teilnahme am eANV ist es weiterhin möglich, die bisher übliche Unterschrift auf den Papierdokumenten durch eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) zu ersetzen.
Alternativ kann jedoch in Papierform noch ein „Quittungsbeleg“ erzeugt und handschriftlich unterzeichnet werden.
Ab dem 01. Februar 2011 ist dann grundsätzlich nur noch die qualifizierte elektronische Signatur zulässig. Der Quittungsbeleg ist dann im Regelfall nicht mehr erlaubt.
Sollten bisher bereits Vereinbarungen zur Unterschrift auf Begleitscheinen von Abfällen Dritter praktiziert werden (Industrieparklösungen) dürfte diese Regelung aller Voraussicht nach auch weiterhin Bestand haben.
Das Bundes-Umweltministerium (BMU) hat kürzlich einen recht übersichtlichen Leitfaden zur Einführung des eANV vorgelegt.

Fazit:
„Es ist 5 vor 12“.

Gruß,
Roland Neureiter

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