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Vorlageprovision bei Importabrechnungen
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
MK280568 |
Geschrieben am 06 Dezember 2005
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Dabei seit 06 Dezember 2005 3 Beiträge
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Hallo,
unsere BH hat eine Frage: Muss man die Vorlageprovision bezahlen, man ist der Meinung, wenn nicht vereinbart dann brauch man diese auch nicht zu bezahlen.
Ich bin der Meinung, man muß die Provision bezahlen.
Was meint Ihr dazu?
Gruss
Michael
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 06 Dezember 2005
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hallo MK280568,
ich bin auch deiner Meinung.
Der Spediteur ist berechtigt, für vorausbezahlte Zölle/Abgaben/etc. eine Vorlageprovision an den Kunden abzurechnen.
Ein Auszug aus den AGB von TNT:
TNT liefert nicht verzollt, sondern verauslagt für den Importeur die zu zahlenden Importzölle und abgaben. Für diesen Service berechnen wir eine Importabfertigungspauschale von EUR 19,17 und eine zusätzliche Vorlageprovision in Höhe von 5% der Vorschusszahlung.
Für die Importabfertigung berechnet Taunus Cargo z.B.
Zollabfertigung 50,00 EUR
Ausstellen der Zollpapiere, pro Zollposition 4,00 EUR
Vorlageprovision für Zoll und EUST 1%
Zollbeschau, je nach Zeitaufwand, pro Stunde 40,00 EUR
Nebenkostenpauschale für Papiere/ Porti pro Auftrag 12,00 EUR.
Daher bedarf es meiner Meinung nach keine Vereinbarung.
Gruß
M.Mayerhofer
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PASpedi_03 |
Geschrieben am 09 Dezember 2005
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Dabei seit 14 Juni 2005 37 Beiträge
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Hallo MK280568,
wie Mayerhofer schon sagt der Spediteur ist berechtigt, für vorausbezahlte Zölle/Abgaben/etc. eine Vorlageprovision zu verlangen.
Dies wird meistens in der Offerte des Spediteurs an den Kunden vermerkt.
ca. 1-2 % des Zoll + Eustwertes.
Jedoch ist es möglich das Spediteur und Kunde miteinander vereinbaren das diese Vorlageprovision abzugsfähig ist.
Das heist wenn der Kunde die Frachtrechnung innerhalb einer vereinbarten Frist (z.B. 10 Tage ) bezahlt darf er sich die Vorlageprovision vom Rechnungsbetrag abziehen.
Gruss
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trucker-eddy |
Geschrieben am 05 November 2006
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Dabei seit 05 November 2006 19 Beiträge
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Hallo,
bei uns kommt es auch ab und zu vor, dass Spediteure für Exportdienstleistungen eine solche Vorlageprovision (ca. 3% vom Netto-Rechnungsbetrag) berechnen. Da dieser Posten in den Offerten nie erwähnt wurde, kürze ich ihn grundsätzlich von der Rechnung runter.
Gruß
Eddy :lol:
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MagNet-99 |
Geschrieben am 05 November 2006
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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trucker-eddy wrote: |
Da dieser Posten in den Offerten nie erwähnt wurde, kürze ich ihn grundsätzlich von der Rechnung runter. |
Mache ich auch so und danach passiert nichts, einfach nichts, da ruft nicht mal einer an oder so..................
Gruss
MagNet-99
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Tron |
Geschrieben am 06 November 2006
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Dabei seit 20 März 2006 134 Beiträge
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Also das sind ja Methoden.......
Alles was nicht im Angebot steht würde ich auch nicht bezahlen, allerdings wäre es mal gut zu wissen wie die Rechtslage dazu aussieht wenn es in den AGB´s steht.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 06 November 2006
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Tron wrote: |
allerdings wäre es mal gut zu wissen wie die Rechtslage dazu aussieht wenn es in den AGB´s steht. |
Hallo Tron,
Hmm.....AGB ?
Also für mich ist wenn nichts anderes vereinbart in einem Speditionsgeschäft die ADSp die AGB und da steht zu dem Thema nichts drin. In Ermangelung von ADSp sind wir im HGB und da kenne ich das Thema auch nicht.
Wo Du es finden wirst sind die AGB der Global Integrators sowie größerer Paketdienste. Da steht so etwas dann aber auch nochmal im Angebot und / oder Vertrag den der Auftraggeber unterschreiben muss. Da gilt es vorher zu verhandeln ;-)
Formal müsste der Spediteur ja bei Rechnungskürzung erstmal seine Forderung bekräftigen und dann mahnen.........
Gruss
MagNet-99
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