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Export Sendungen nach Monaco
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
berndlea |
Geschrieben am 18 März 2010
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Dabei seit 27 Oktober 2009 2 Beiträge
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Hallo
kann mir vielleicht jemand helfen.
Wir haben eine Vertriebstochter in Monaco. Nun gibt es aber Sendungen die von unserem deutschen Zentrallager direkt nach Monaco geschickt werden.
Die Berechnung erfolgt über interne Verrechnung an unsere französiche Vertriebstochter, die dann wiederum die Endrechnung an ihren Kunden in Monaco erstellt.Also klassisches Reihengeschäft.
Nun aber mein Problem muß ichder Sendung nach Monaco aus Zollsicht eine Rechung mitgeben? (d Drittland). Un wenn ja welche unsere Rechnung entspricht ja dem interen Verechnungswert an französiche Tochter und die Rechnung die dem nach Monaco feakturierten Wert entspricht Wert, liegt ja nur der französichen Tochter vor.
Wer weiss Rat?
Gruß und Danke
Berndlea
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 18 März 2010
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Hallo Berndlea,
es gibt keine Zollsicht. Monaco gehört zollrechtlich zur Gemeinschaft (Artikel 3 Abs. 2 Zollkodex) und umsatzsteuerrechtlich zu Frankreich (Artikel 7 Abs. 1 MWSt.-Richtlinie). Also, ganz normales innergemeinschaftliches Reihengeschäft.
Grüße
Erzi4
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Chev |
Geschrieben am 07 Dezember 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo an die Community,
habe mal diesen nicht mehr ganz neuen Eintrag zu Monaco über die Suchfunktion herausgefiltert. Denn ich habe ebenfalls eine Sendung nach Monaco und verstehe gerade nicht, wie das Land zollrechtlich eingeordnet werden soll. Da Monaco ein eigener Staat in Europa (nicht etwa nur ein franz. Département), jedoch nicht Mitglied der EU ist, kann es für mich nur heißen, dass Monaco ein Drittland ist und wie alle anderen Drittländer (=Nicht-EU-Länder) auch nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören kann.
Nun aber das Problem: "ATLAS" kennt Monaco nicht als eigenes Länderkürzel (eigentlich MC), sondern es wird scheinbar unter "FR" geführt. Das führt im Umkehrschluss dazu, dass ich bei einer Ausfuhranmeldung das Verfahren "CO" statt "EX" wählen muss, da "EX" in Kombination mit dem Länderkürzel "FR" nicht möglich ist.
Und nun verstehe ich gar nichts mehr, denn "CO" soll ja für Gebiete gewählt werden, welche zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören. Und das trifft ja für Monaco nicht zu oder etwa doch? Bitte möglichst mit Quellen belegen, falls jemand Bescheid weiß.
Danke vorab.
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waldorf |
Geschrieben am 07 Dezember 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Information von Erzi ist nach wie vor richtig. Monaco gehört zum Zollgebiet Frankreichs nach Art. 4 UZK.
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Chev |
Geschrieben am 08 Dezember 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Habe mich auch nochmal erkundigt und erfahren, dass Monaco ebenso zum Steuergebiert der EU gehört. Die EU-Mehrwert-steuersystemrichtlinie betrifft Monaco aufgrund einer Vertragspartnerschaft zu Frankreich scheinbar ebenso wie der UZK.
Jetzt stelle ich mir allerdings folgende Frage: Monaco hat so gesehen zoll- und steuerrechtlichen Gemeinschaftsstatus und unterscheidet sich demnach meiner Meinung nach nicht von einem EU-Mitgliedstaat.
Warum ist dann eine Ausfuhranmeldung notwendig? Es handelt sich doch dann um ein innergemeinschaftliches Verbringen?
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Erzi4 |
Geschrieben am 09 Dezember 2016
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Hallo Chev,
eine Sendung nach Monaco ist rechtlich eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Frankreich. Du erstellst keine Zollpapiere! Oder mit anderen Worten: Monaco existiert im Hinblick auf Warenlieferungen nicht, da Monaco sowohl zollrechtlich als auch umsatzsteuerrechtlich so behandelt wird, als wäre es Frankreich.
Grüße
Erzi4
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