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Frage zu Transportschaden
fensterfreund |
Geschrieben am 08 Juli 2010
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Dabei seit 08 Juli 2010 2 Beiträge
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Hallo erst mal :-)
Hatte kürzlich eine Sendung erhalten, habe den Empfang bestätigt, nachdem das Paket keinerlei äußere Beschädigungen aufwies.
Der Fahrer war weg und ca. 5 Stunden später kam ich zum Auspacken, die Scheibe im Paket war gerissen.
Meine Reklamation beim Versender wurde kommentiert mit den Worten: " dafür ist der Spediteur verantwortlich".
Der Spediteur erklärte mir am Telefon, ich hätte den ordnungsgemäßen Empfang bestätigt und damit sei ICH verantwortlich.
Er war nicht bereit, seine Versicherung einzuschalten. Ich wieder beim Versender reklamiert, der hat Neulieferung zugesagt und kurz vor Auslieferung Insolvenz angemeldet. Die Lieferung erfolgte nicht mehr. Erneuter Anruf beim Spediteur, der erklärte daraufhin, er habe vom Versender soviel Kohle zu bekommen, dass er für dessen Kunden keinen Finger mehr rühren werde.
Ich hatte beim Spediteur Vorkasse geleistet, das Geld ist futsch, die Ware ebenfalls.
Im Transportgesetz habe ich gelesen, dass verdeckte Beschädigungen innerhalb 7 Tagen schriftlich zu reklamieren sind, das habe ich gemacht.
Ich habe den Spedieteur nochmals um Kostenerstattung gebeten, keine Antwort. Der Insolvenzverwalter vom Versender wollte von mir das Geld nochmal kassieren, weil angeblich die rechnung nicht bezahlt sei. Ich vermute, dass der Spediteur meine Vorauszahlung behalten hat um wenigstens einen Teil der Kohle zu bekommen, die ihm der Versender schuldet.
Kann ich den Spediteur wegen Betrug anzeigen ?
Muss er die Versicherung einschalten ?
Welche Rechte habe ich, um an mein Geld zu kommen ?
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konstadinos |
Geschrieben am 09 Juli 2010
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Dabei seit 16 Januar 2009 134 Beiträge
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Hallo Fensterfreund.
Eine Klage ist so eine Sache.
Es koente zum Bumerang werden.
Einfach den Beleg der Vorkassezahlung den Insolvenzverwalter zufaxen.
Dann wird er sich darum kuemern ob das eingegangen ist oder Nicht.
Wegen den Schaden.
Du Kanst innerhalb 7 Tagen den Verseckten Schaden, also der Aeusserlich nicht erkennbar ist Reklamieren.
Jezt muss er Beweisen das es nicht an der befoerderung lag.
Er Haftet Verschuldensunabhaengig.
Bis er beweisen kann das er den Schaden nicht verursacht hat.
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fensterfreund |
Geschrieben am 18 Juli 2010
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Dabei seit 08 Juli 2010 2 Beiträge
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danke für die Antwort, ich habe nach 3 Tagen reklamiert, schriftlich. Der Spediteur hat nicht mehr reagiert.
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konstadinos |
Geschrieben am 19 Juli 2010
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Dabei seit 16 Januar 2009 134 Beiträge
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Hallo Fensterfreund.
Ich erkenne ein Missverstaentniss.
Wer erteilt den den Auftrag an den Spediteuer?
Lieferbedingungen?
Macht das der Versender, dann must du das mit den Klaeren.
Wenn er noch insolvent ist, das ist Pech.
Zahlst du die Fracht, dann must du weiter hin auf den Schaden bestehen.
Belege ueber die Reklamation gut Aufbewahren.
Doch wenn es Gerichtlich oder Aussergerichtlich mit Anwalt geklaert werden muss, stellt sich die Frage ob es sich Wirtschaftlich lohnt.
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CAORFL |
Geschrieben am 25 Juli 2010
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Dabei seit 23 April 2008 80 Beiträge
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Rätselhaft ist mir, warum die Vorkasse für die Ware an den Spediteur leistest...
Abgesehen davon, Schadenrechnung mit Reklamation per Einschreiben/Rückschein an den Spediteur, angemessene Frist setzen, Hinweis, daß danach die Sache an einen Anwalt geht, um die Forderung ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Du hast den verdeckten Schaden frist- und formgerecht reklamiert, damit liegt die Beweislast beim Spediteur, fertich...
Die finanziellen Probleme zwischen Spedi und Lieferant sind nicht dein Problem.
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Pijay |
Geschrieben am 27 Juli 2010
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Dabei seit 03 August 2007 42 Beiträge
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Die Frage ist aber wer dem Spediteur den Auftrag für den Transport gegeben hat oder nicht?
Wenn der Fragesteller hier gar nicht den Auftrag gegeben hat, ist er doch auch nicht befugt den Spediteur haftbar zu halten.
Das müsste der Auftraggeber machen, meiner Meinung nach.
Klar ist aber, dass es ein verdeckter Schaden war und wenn der Spedi nicht schriftlich nachweisen kann, dass er schon defekte oder ungenügend verpackte Ware entgegen genommen hat, ist das sein Problem.
Die Ablieferquittung heißt dann gar nichts.
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betterorange |
Geschrieben am 02 August 2010
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Dreh die Angelegenheit so, das Du dem Versender den Schaden wegen mangelhafter Verpackung anrechnest. Der Spediteur kann meist nichts dafür, wenn Verlader bei den Verpackungskosten sparen und den Bruch mit einkalkulieren.
Mfg BO
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