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direkte vs. indirekte Vertretung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


LisaGTC Geschrieben am 29 Juli 2010



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06 Juli 2010
15 Beiträge
Hallo liebe Kollegen ;-)
ich arbeite seit kurzem in einer Zollagentur. Als Zollagent machen wir NUR den ganzen Papierkram. Ist also unterschiedlich von einem Spediteur der auch die Ware transportiert.
Was die direkte oder indirekte Vertretung bedeutet, ist mir schon klar. Das kann man ja überall lesen.
Was mir nicht klar ist, ist wieso mein Chef möchte, dass wir als indirekter Vertreter agieren und gleichzeitig will er aber auch so wenig wie möglich Verantwortung haben.
Mein jetztigen Wissenstand ist so:
ind. Vertr. = auf eigenen Name = Verantwortung für die Anmeldung = Risiko
Ich kapiere also nicht, was für uns der Vorteil einer indirekten Vertretung ist, zunächst wir ja keine Ware transportieren und somit auch hier nichts zum planen haben...
Im Prinzip führen wir nur einen Auftrag aus. Was ist wenn die Angaben falsch sind? ==> falscher WWert, anderer Gewicht, ...

Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand den Sinn erklären kann...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Lisa

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waldorf Geschrieben am 29 Juli 2010



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Vermutlich hat Dein Chef das Thema falsch verstanden und verwechselt direkte und indirekte Stv. einfach.
Dein jetziger Wissenstand ist richtig, als indirekter Stellvertreter haftest Du voll für alle Konsequenzen, die aus falschen Zollanmeldungen resultieren, insbesondere für die Abgaben. Die indirekte Stellvertretung würde ich an deiner Stelle nur dann nutzen, wenn es nicht anders geht, z.B. wenn das Unternehmen, dass Du vertrittst, nicht EU-ansässig ist und DDP liefert (Achtung: Umsatzsteuer-Probleme beachten !!!).
Dann muss man sich dieses Risiko natürlich auch zusätzlich bezahlen lassen.

Der_Staufer Geschrieben am 29 Juli 2010



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Ich als Zollagent würde nie die indirekte Vertretung (oder nur in Ausnahmefällen) machen, denn wie du schon erkannt hast, haftet da der Zollagent bei der indirekten Vertretung wie der Anmelder, da er zum Anmelder wird.

Wenn Angaben falsch sind, dann haftet der indirekte Vertreter gegenüber den Zollbehördern.

Die indirekte Vertretung ist z.B. dann erforderlich, wenn die Zollbehörden niemand haben, der hier haftet. Z.B. bei der Ausfuhr: Der Verkäufer verkauft nur EXW, der Abnehmer möchte aber die Ware ausführen. Da der Verkäufer hier nicht verpflichtet ist, eine Ausfuhranmeldung zu erstellen, wird der ausländische Abnehmer zum Ausführer. Da der Anmelder in der europäischen GEmeinschaft ansässig sein muss, muss der Abnehmer sich indirekt vertreten lassen.

LisaGTC Geschrieben am 29 Juli 2010



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06 Juli 2010
15 Beiträge
OK. Klingt alles logisch.
Bevor ich bei der Fa. angefangen habe, hat ein unser Kd uns eine Vollmacht gegeben. Müssen wir in diesem Fall automatisch als ind. Vertreter arbeiten? In der Praxis haben wir das bis jetzt so gemacht. Irgendwie sollten wir das aber in Zukunft anders machen...

Wieso liest man eigentlich in Büchern, dass die ind. Vertretung empfohlen wird, wenn der Verkäufer die Zollproceduren outsourced?
Dis habe ich beispielsweise auf einer französische Internet Seite gelesen (steht aber auch anderswo).
Macht für mich genau so wenig Sinn... Es sei denn, mann stellt sich auf der Seite des Verkäufers der dann somit für gar nichts mehr haftet...

Der_Staufer Geschrieben am 29 Juli 2010



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Kommt darauf an, was in der Vollmacht steht. Wenn ihr als indirekter Vertreter handeln sollt, dann eben das.

Auch kommt es darauf an, für wen das Buch ist. Ist es für den Outsourcer geschrieben, dann macht das Sinn, da er dann auch Haftung outsourced. Das hast du ja schon richtig erkannt.

Wenn du "lediglich" bei nem Zollagent bist, siehst du die Ware in der Regel nur papiermäßig. Ich würde da keine indirekte Vertretung machen, und wenn das gewünscht ist, würde ich höhere Gebühren verlangen, da man ja Risiko mit übernimmt, ggf. sogar Aufbewahrungspflichten usw.

Erzi4 Geschrieben am 29 Juli 2010



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02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Lisa,

es gibt einen guten Grund, warum man auch als Zollagent die indirekte Vertretung anbietet: um den Kundenkreis auf drittländische Kunden zu erweitern. Ich stelle in letzter Zeit häufiger fest, dass Einkäufer immer mehr bestrebt sind, Lieferungen auf DDP umzustellen (häufig in Verbindung mit Konsignationslagerung). Wenn man das richtig macht, muss der ausländische Geschäftspartner die Einfuhranmeldung übernehmen. Da er dies jedoch nach Artikel 64 Zollkodex nicht darf, braucht er einen indirekten Vertreter. (Siehe auch waldorfs Kommentar)

Indirekte Vertretung bei der Einfuhr als Zollagent für ein Unternehmen, das seinen Sitz in der Gemeinschaft hat, ist hingegen mit mehr Risiken verbunden als mit Vorteilen. Der einzige Vorteil, den ich hier zurzeit sehe, ist, dass Unternehmen, die wenig einführen, im Moment technisch noch keine Zollnummer brauchen, da die Waren vom Anmelder (dem indirekten Vertreter) mit dessen Zollnummer angemeldet werden. In ATLAS dürfen hier in dem Feld "für Rechnung" heute noch Adressdaten übermittelt werden. Rechtlich braucht der Vertretene allerdings auch eine Zollnummer (auch Ausländer), so dass es kein rechtssicherer Vorteil ist.

Grüße
Erzi4

waldorf Geschrieben am 29 Juli 2010



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
LisaGTC wrote:

Wieso liest man eigentlich in Büchern, dass die ind. Vertretung empfohlen wird, wenn der Verkäufer die Zollproceduren outsourced?
Dis habe ich beispielsweise auf einer französische Internet Seite gelesen (steht aber auch anderswo).

Die Regelungen über die Vertretung im Zollrecht werden -wie viele andere Zollvorschriften- innerhalb der EU nicht einheitlich gelebt. Es gibt immer noch Länder, die die Einschaltung eines Zollagenten vorschreiben, ggf. auch nur als indirekter Stellvertreter. Über dieses Instrument will man den Vertreter zu mehr Sorgfalt verpflichten. Ein Argument, das nachvollziehbar ist, wenn man die Qualität und Sorgfalt einiger (nicht vieler oder aller) Vertreter kennt.
Der Zollagentenzwang in einigen Mitgliedstaaten soll erst durch die neue DurchführungsVO zum modern. ZK ab 2013 abgeschafft werden.

LisaGTC Geschrieben am 29 Juli 2010



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06 Juli 2010
15 Beiträge
Danke vielmals für eure Hilfe!
Ich habe die Vollmacht überprüft. Da steht nichts von ind. Vertretung. Da steht sogar schwarz auf weiss, dass wir die ausgehenden Sendungen im Namen der Fa. (also unser Kd) abfertigen sollen. Es steht auch drauf, dass unser Kd die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmt.

Wenn ich das zusammen fasse, haben wir die AE eigentlich falsch ausgefüllt (Feld 14 ist mit 3 indirekt erfasst).

Das mit dem DDP habe ich allerdings nicht verstanden... wenn eine deutsche Fa. Ware aus dem Ausland mit der Klausel DDP kauft, hat die doch nichts mehr zu tun, oder? Es ist ja schon alles verzollt. Was macht den hier der ind. Vertreter?. Bei DDP muss sich ja der Verkäufer um alles kümmern.

In meinem Beispiel wurde die Ware nähmlich mit DDP verschickt. Dies ist jedoch für uns nicht relevant, da wir laut Vollmacht so oder so nicht als ind. Vertreter agieren, oder?

waldorf Geschrieben am 29 Juli 2010



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bei DDP übernimmt der ausländische Absender die Kosten für die Zollabfertigung sowie die Abgaben. Da ein Nicht-EU- Ausländer hier keine Zollanmeldung abgeben darf, benötigt er zwingend einen indirekten Stellvertreter, der für ihn die Zollanmeldung und auch haftet. Der Staat will einen EU-Ansässigen haben, den er packen kann; an einen Nicht-EU-Ansässigen kommt er nicht bzw. nur sehr schwer ran.

Achtung: bei den DDP-Verzollungen passieren häufig Fehler. Der Einfachheit halber -um die indirekte Stv. zu vermeiden- wird auf den dt. Empfänger angemeldet, ohne das dieser eine Vollmacht erteilt hat. Die Abfertigungs- und Zollkosten berechnet der Zollagent an den ausländ. Absender, die EUSt an den Empfänger. Hier soll es Probleme mit dem Vorsteuerabzug geben, weiss aber die Details nicht mehr.

LisaGTC Geschrieben am 29 Juli 2010



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06 Juli 2010
15 Beiträge
Zitieren::
Bei DDP übernimmt der ausländische Absender die Kosten für die Zollabfertigung sowie die Abgaben.
Ok. Dies betrifft aber eingehende Ware in der EU.
In meinem Beispiel handelt es sich aber um DDP bei ausgehende Ware.
Jetzt verstehe ich auch was du meinst.

Je mehr ich unsere AE's prüfe, desto mehr Fehler entdecke ich... Gesamtbetrag (Feld 22) identisch mit stat. Wert (feld 46), kostenlose Lieferung mit Betrag in Feld 22 ausgefüllt (sollte eigentlich 0€ stehen).
Da verzweifle ich schon an mir selbst...

Erzi4 Geschrieben am 29 Juli 2010



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02 Dezember 2008
488 Beiträge
LisaGTC wrote:
Danke vielmals für eure Hilfe!
Ich habe die Vollmacht überprüft. Da steht nichts von ind. Vertretung. Da steht sogar schwarz auf weiss, dass wir die ausgehenden Sendungen im Namen der Fa. (also unser Kd) abfertigen sollen. Es steht auch drauf, dass unser Kd die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmt.

Wenn ich das zusammen fasse, haben wir die AE eigentlich falsch ausgefüllt (Feld 14 ist mit 3 indirekt erfasst).

So, ich sehe, der Sachverhalt wird deutlicher. Du hattest leider vorher nicht geschrieben, dass es um Ausfuhren geht. Es könnte immer noch sein, dass Ihr nichts falsch macht. Im nächsten Schritt müssen die Antwortenden hier nämlich erst mal erfahren, in welchem Verfahren ihr abfertigt: Normalverfahren oder mit eigener ZA-Bewilligung? Bei Normalverfahren ist die indirekte Vertretung tatsächlich völlig sinnfrei. Habt ihr als Zollagent jedoch eine ZA-Bewilligung (ist zwar selten, kommt aber vor), dann solltest Du zunächst die Bewilligung studieren. Hier könnte die Vertretungsform vorgeschrieben sein.

Für den Fall, dass ihr im Normalverfahren arbeitet, hätte die "falsche" Vertretung u.U. noch negative Auswirkungen im Falle einer Betriebsprüfung. Als Anmelder habt ihr nämlich die Pflicht, dem Prüfer Zugang zur Buchführung des Ausführers (nämlich eures Auftraggebers) zu verschaffen. Das gilt natürlich auch bei einer ZA-Bewilligung, darum ist sie bei Spediteuren und Zollagenten auch selten zu finden. Allerdings werden diese Voraussetzungen bereits im Bewilligungsverfahren überprüft.

Weiterhin viel Spaß!
Erzi4


Zuletzt bearbeitet von Erzi4 am 30 Jul 2010 - 10:32, insgesamt einmal bearbeitet

LisaGTC Geschrieben am 30 Juli 2010



Dabei seit
06 Juli 2010
15 Beiträge
Den Sachverhalt wird für mich jetzt auch deutlicher... und komplizierter.
Ich habe dies mit meinem Chef besprochen und versucht Ihm das alles zu erklären (er kennt sich mit Zollsachen nicht aus).
Dabei hat er mir Papiere in der Hand gedrückt. Wir sind ZA und es wird uns vom Zoll vorgeschrieben, dass wir als ind. Vertreter arbeiten müssen. Wie das ganze prozedere zu Stande gekommen ist, weiss ich selber nicht, da ich in der Fa. noch neu bin.
Als ZA haben wir natürlich den Vorteil, daß wir nicht zum Zoll fahren müssen.
Mein Wissen ist aber nicht so breit, dass ich die ganze Tragweite erfassen kann.
Wir werden dies warscheinlich mit dem Zoll prüfen müssen.

Der_Staufer Geschrieben am 30 Juli 2010



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Hmm, bitte sei mir nicht böse Lisa, aber mit den Vorausetzungen hätte die Firma nie den ZA bekommen dürfen, wenn sich keiner in der Fa so recht auskennt ist mindestens ein Bewilligunskriterium nicht erfüllt. Ich finde es cool von dir, dass du dich diesem annimmst und versuchst, Licht ins Dunkele zu bringen. Irgendwie erinnert mich dein Chef an einen User hier, der von Zoll keine Ahnung hat, aber eine Zollagentur eröffnen wollte... Leider sind Zollagenturen und Speditionen vom Steuerberatergesetz ausgenommen, aber das ist ne andere Baustelle.

Wie dem auch sei, hier hast du auf jeden Fall eine gute Anlaufstelle gefunden (jaja, Eigenlob stinkt) aber die Zollämter sind sehr unterschiedlich, was Hilfestellung angeht.

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