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Sanktionen Iran


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Kata Geschrieben am 09 August 2010



Dabei seit
06 Mai 2009
7 Beiträge
Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Mein Kunde möchte gerne eine Sendung nach Bandar Abbas verschiffen.
Handelt sich hierbei um keine Dual-Use-Waren (!).

Jetzt fragt mein Kunde mich, ob die Erstellung eines Switch-B/Ls möglich ist.
Laut Info von meinem Kollegen ist die Erstellung von Switch und Waybills in den Iran aber NICHT erlaubt, aufgrund von Sanktionen.

Weiß jemand etwas genaueres über die Sanktionen? Hat jemand einen schriftlichen Nachweis für diese?
Bzw. ob dies überhaupt der Wahrheit entspricht und wie man diese Sanktion evtl. umgehen könnte?

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fxbleicher Geschrieben am 10 August 2010



Dabei seit
29 Juli 2010
26 Beiträge
Hallo Kata

Iran ist und bleibt ein heißes Pflaster. Aber in erster Linie ist der Versender der Ware gefragt der wissen muss ob seine Ware genehmigungspflichtig ist oder nicht, dabei handelt es sich nicht nur um Dual-Use Ware sondern auch um andere Waren die in der VO (EG) 423/2007 aufgeführt sind. Weiter gibt es im Iran viele Firmen und Personen die keine "Wirtschaftlichen Resourcen" erhalten dürfen. All diese Informationen stehen bei www.ausfuhrkontrolle.i...index.html

aber Achtnung !!
Umgehen dieser Sanktionen ist auch schon im Versuch strafbar !!

Gruß
Fxbleicher

thomasj Geschrieben am 10 August 2010



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin,

der Iran war ja schon immer Sanktionen unterworfen, aber diese sind ja nun noch einmal verschaerft worden. Soweit ich das mitbekommen habe, muessen ausser Lebensmittel alle Waren zur Ausfhr ueberprueft werden. Dies muss aber eigentlich der Ablader machen. Heisst er muss eine Unebdenklichkeitspruefung der Waren durch die EU durchfuehren lassen und dieses wird dann durch eine Nummer zertifiziert und dem Ablader mitgeteilt. Schon eine ganz normale Borhmaschine kann den Sanktionen unterworfen sein.
Wenn der Ablader diese Zertifizierung nicht hat, kann m.e. auch der Zoll hinzu gezogen werden.

Gruss
Thomas

fxbleicher Geschrieben am 10 August 2010



Dabei seit
29 Juli 2010
26 Beiträge
hallo thomasj,

ob und welche Waren noch in den Iran versendet werden dürfen kann man einzig und allein bei der BAFA erfragen. Im Endefekt sind alle DUAL-USE Güter sowie die Güter des Anhangs I und Ia der VO 423/2007 für den Export in den Iran Verboten oder Genehmigungspflichtig. Doch dafür ist der Versender zuständig. Deine Firma muss aber darauf achten das der Empfänger nicht auf der Personen bzw Firmenliste steht (ist erst mit vo 668/2010 geändert worden) da sehe ich einen switch b/l problematisch.

Gruß
Fxbleicher

Smart-Mellon Geschrieben am 27 August 2010



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo zusammen,

die Exportkontrolle bei gelisteten DU- Waren ist ja noch einfach.

Listentreffer = Genehmigung ! Zack!

Die ungelisteten DU Güter sind die gefährlichen für den Ausführer. Die Genehmigungspflicht ensteht dort nicht aus der Listung der Güter, sondern aus Empfänger und / oder Verwendungszweck.

Ergo: Die Kaffeemaschine (ungelistet) für Busher (verwendung) ist Genehmigungspflichtig! ;-)

Bei Nachträglichem umswitchen der Ware in dem Raum ist immer Vorsicht angebracht, um nicht an Proliferationen beteiligt zu werden.

Hier ist eine schöne Checkliste der Schweizer SECO
SECO CH RED FLAG CHECK LISTE DE

und hier noch das Merkblatt des BAFA für Außenhandel mit dem Iran:
BAFA MARKBLATT IRAN

Ich empfehle bei ungelisteten Gütern eine "Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr" beim BAFA zu stellen, geht schneller als Nullbescheid und man kann dem Zöllner bei der Ausfuhr die Exportkontrolle nachweisen. Oder habt Ihr schon einen Nullbescheid? (Vorsicht, könnte nach der letzten Verschärfung des Embargos nicht mehr gültig sein!)

Auf keinen Fall leichtfertig Sendungen in den Iran schicken!

Gruß
Smart

MagNet-99 Geschrieben am 14 April 2011



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Gruss
MagNet-99

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