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AEO Gegenseitige Anerkennung


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


waldorf Geschrieben am 18 August 2010



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Bei der (nicht leichten) Suche nach Vorteilen für den AEO stösst man regelmässig auf die "gegenseitige Anerkennung" des Status zwischen mehreren Ländern.
Was ist damit gemeint ? Wenn meine Firma in DE AEO ist, kann das ja nicht heissen, dass wir das automatisch auch in USA werden. Nützt auch nichts, da wir dort nicht zollmässig aktiv sind.
Ist damit vielleicht gemeint, dass Lieferungen von einem AEO an einen AEO im Ausland zukünftig nicht mehr oder weniger kontrolliert werden ?

Ich habe den Eindruck, dass diejenigen, die darüber verhandeln, selber nicht wissen, was das konkret bedeuten wird/soll.

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MagNet-99 Geschrieben am 18 August 2010



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Hallo waldorf,

anbei nur ein Beispiel für eine Veröffentlichung zur gegenseitigen Anerkennung. Wenn Du geschickt suchst findest Du auf der EU-Zoll-Seite noch mehr solche Meldungen.

Die WCO hat ja definiert, was ein AEO ist und was er für Kriterien erfüllen muss, den Ländern aber die Umsetzung überlassen, so gibt es meines Wissens bereits analoge Programme z.B. in Australien, Neuseeland, USA, Canada, Schweiz, China, Japan....und das mein ein Wissenstand, der etwa 2 Jahre alt ist.

Da die Systeme nicht alle AEO, sondern unterschiedlich heissen sowie sich in den Anforderungen unterscheiden, gilt es diese gegenseitig anzuerkennen. Diese Bestrebungen laufen aber......

Interessanter ist ob jemals eine gegenseitige Anerkennung AEO <-> C-TPAT erfolgen kann.....usw....

Gruss
MagNet-99

ec.europa.eu/taxation_..._japan.pdf

waldorf Geschrieben am 19 August 2010



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Hallo MagNet-99,

deine Antwort spiegelt leider genau die Situation wider - es wird viel über die gegenseitige Anerkennung diskutiert, geschrieben und verhandelt, aber niemend sagt, was konkret damit gemeint ist.
Ich habe den Eindruck, dass die die verhandeln, das selber nicht wissen und es geht lediglich darum, mit der "gegenseitigen Anerkennung" politisch auf Gut Wetter und "Es geht voran" zu machen.

Vielleicht bin ich aber zu pessimistisch und Bürokratie entwickelt sich doch noch zu einer wirksamen Waffe gegen den internationalen Terrorismus.

waldorf Geschrieben am 28 Februar 2011



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Noch immer konnte mir niemand wirklich erklären, was mit "Gegenseitiger Anerkennung" -ausser einem sehr abstrakten Werbeargument für den AEO- konkret gemeint ist.

Jetzt sehe ich in der ATLAS-Info 1833/2011, dass eine neue Codierung "Y031" für die gegenseitige Anerkennung des AEO Japan eingeführt würde. Jetzt muss man doch konkrete Folgen oder "Vorteile" sehen: wie reagiert der Zoll, wenn ein Einführer diese Codierung anmeldet ? Risiko null - nie Kontrollen - schnellere Zollabfertigungen ???

MagNet-99 Geschrieben am 28 Februar 2011



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Hallo waldorf,

ja, das Thema bewegt mich auch, auf den Seiten der WCO kannst Du nachlesen, das fast alle WCO-Länder (173 Länder = 98% des Welthandels) sich auch zum SAFE Framework of Standards und damit zum AEO committed haben. Nur heissen die Programme nicht überall gleich und noch nicht alle Länder haben tatsächlich mit der Umsetzung begonnen.

WCO Framework of Standards
www.wcoomd.org/home_pf...ackage.htm

WCO List of members Stand 20.09.2010
'Members who have expressed their intention to implement the
WCO Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade'
www.wcoomd.org/files/1...bil_04.pdf
Hier siehst Du auch wie die AEO-Programme in den jeweiligen Ländern heissen und in welcher Ausprägung umgesetzt wird.

Studio von PSCG zu den AEO Benefits aus April 2010 auf WCO.org
www.wcoomd.org/files/1...age_VI.pdf

Nach eigenen Angaben soll nun die WCO eine Art Best Practice oder Rahmenvereinbarung dafür entwickeln, wie bilaterale Verträge zur gegenseitigen Anerkennung aussehen können (witzigerweise am Beispiel EU-USA).....

Die Diskussion wie rechtssicher umgesetzt werden kann gibts in den einschlägigen Medien...AW-Prax...usw.....

Einen Vorteile sehe ich heute bereits umgesetzt, nämlich Vereinfachung bei der Erneuerung oder Erlangung von Bewilligungen. Allerdings hintenherum dadurch, das dort einfach die Anforderungen für die Sicherheit auf AEO-S Standard gesetzt wurden....

Gruss
MagNet-99

waldorf Geschrieben am 28 Februar 2011



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Hallo MagNet-99,

danke für die Informationen. Ich habe allerdings noch immer den Eindruck, dass auf Makro-Level über die "gegenseitige Anerkennung" diskutiert, geforscht und publiziert wird, ohne überhaupt zu wissen (oder sich festlegen zu wollen), was damit überhaupt auf Mikro-Level gemeint ist bzw. was man dort überhaupt bewirken will.
Ich fordere konkrete Zusagen wie : wenn AEO an AEO liefert, ist keine Risikokontrolle erforderlich und Ware kann schneller überlassen werden; wenn AEO an AEO liefert, ist keine oder lediglich eine summarische Eingangsanmeldung mit minimalem Datensatz nötig.

MagNet-99 Geschrieben am 28 Februar 2011



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Hallo waldorf,

ja, das unterschreibe ich sofort....

Es ist ja noch nichteinmal so, das in der Supply Chain erkannt wird, welche juristischen Personen beteiligt sind und welchen Status diese haben um im Rahmen einer Warenversendung tatsächlich eine Risikobewertung für diese einzelne Versendung vorzunehmen und diese Bewertung den an der Lieferkette Beteiligten (Versender, Empfänger, Dienstleister, Behörden) zukommen zu lassen.....

Gruss
MagNet-99

waldorf Geschrieben am 19 September 2011



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Da liest man, dass die EU und die CH das Abkommen über die "gegenseitige Anerkennung" des AEO abgeschlossen haben und denkt, das jetzt nutzen zu können.

Art. 14g Buchst. -a) ZKDVO verlangt aber neben dem Abkommen noch "Verwaltungsabsprachen über geeignete Kontrollen", die es offenbar noch nicht gibt ................also weiter abwarten und dem Werbeargument "gegenseitige Anerkennung" vertrauen, was immer damit konkret gemeint sein soll ???

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