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FBL Negotiable FIATA Multimodal Transport Bill of Lading


Kombinierter Verkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister zu multimodaler Transport. Unser Forum Kombinierter Verkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den multimodalen Transport von Waren? Wie wähle ich die richtigen Verkehrsträger für meinen multimodalen Transport? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für einen multimodalen Transport? Welche Risiken gibt es bei multimodalen Transporten? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des multimodalen Transportes verbessern?


TobiTobsen Geschrieben am 12 September 2010



Dabei seit
03 Juli 2008
5 Beiträge
Hallo!

Ich hoffe ich habe für meine Frage das richtige Forum ausgewählt.

Ich befinde mich derzeit in den Vorbereitungen zu meiner Abschlussprüfung. Dabei beschäftigt mich aus das Thema der Transportdokumente. Nun komme ich beim FBL nicht so richtig weiter. Da ich aus der Praxis nie mit diesem Dokument zu tun hatte, kenne ich es nur aus der Theorie.

Meine Frage lautet:
Was ist der Vorteil eines FBL für den Versender bzw. Verkäufer einer Sendung?
Nach meinem Kenntnisstand findet das FBL meist seine Verwendung im Kombinierten Verkehr unter Einsatz eines Seeschiffes.
Im Haftungsfalls haftet der Spediteur dann mit 2 SZR/kg wenn der Schadenort unbekannt ist bzw. bei bekanntem Schadenort entsprechend wie der Frachtführer der Teilstrecke.
D.h. also wenn der Schadenort unbekannt ist haftet der Spediteur nur gem. der Mindesthaftung nach § 449 HGB.

Wozu sollte also ein Verlader mit einem FBL arbeiten? FCR und FCT klingen doch viel besser?

Mag sein, dass für die Profis unter euch meine Frage doof klingt, aber leider sind die Quellen die ich bisher zu diesem Thema gelesen habe nicht wirklich aufschlussreich.

Grüße,
Tobias

CARGOFORUM PARTNER

konstadinos Geschrieben am 12 September 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Gruess dich Tobi und Wilkommen im Forum.

Die Fiata Documente Regeln nicht die Haftung oder Bedingungen.
Meistens werden sie fuer L/C's Benuzt oder Benoetigt.

Und nicht Jeder Spedi, kann oder Darf so ein Dokument ausstellen.

Zum FBL.

Beim FBL hast du einen Spediteur fuer alles. Ansprechen, Regress usw.

Bei Einem Kombinierten Transport ohne ein FBL hast du Frachtbriefe, B/L's, AWB's usw.

Das Heist du hast mehrere beteiligte die die Transparenz Erschweren, besonders bei einer Schadenfeststellung oder Haftungen und Besonders fuer die Weisungen an den Carrier.

Auch wenn den Auftrag nur ein Spediteur annimmt ist er nicht fuer die Ganze Transportkette zustaendig oder Haftbar.
Beim FBL aber Ja.

Bei dem FBL hast du die Stadart Conditions als Rechtsgrundlage die klar und Deutlich International und Durchgehend Gelten.

Ist besser als wenn du fuer die Transportkette Verschiedene rechtsgrundlagen Verschiedener Staaten den Ueberblick und die Zeit Investieren must.



Gruss

Kosta

TobiTobsen Geschrieben am 12 September 2010



Dabei seit
03 Juli 2008
5 Beiträge
Aaah, super! Jetzt macht das Ganze so langsam Sinn ;-)

Vielen Dank Kosta!

Stella Geschrieben am 13 September 2010



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
Hab da auch noch etwas gefunden:

Seit geraumer Zeit behilft sich die verladende Wirtschaft bei kombinierten Transporten auch mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prototyp ist hierbei das FBL Negotiable FIATA Multimodal Transport Bill of Lading (FBL) in der z. Zt. aktuellen Fassung von 1992. Dieses FBL hat der Internationale Spediteurverband unter Berücksichtigung der Regeln, die die Internationale Handelskammer Paris für Dokumente des multimodalen Transportes aufgestellt hat, entwickelt.

Das FBL differenziert zwischen bekanntem und unbekanntem Schadenort. Gemäß Ziff. 8.6a des FBL kommt bei bekanntem Schadenort das jeweilige Teilstreckenrecht zur Geltung.

Bei unbekanntem Schadenort besteht eine gespaltene Basishaftung, die davon abhängt, ob See- bzw. inländische Wasserstraßenbeförderungen vorgesehen sind oder nicht. Sollte neben einem kombinierten Transport Straße/Schiene keine See- oder Binnengewässerbeförderung vorgesehen sein, wird die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm gemäß Ziff. 8.5 des FBL reduziert. Dies entspricht der Regelung gemäß Artikel 23 Abs. 3 der CMR. Bei Vereinbarung entsprechender See- bzw. Binnenwasserbeförderungen ermäßigt sich die Haftung weiter auf 666,67 SZR/Einheit oder 2 SZR/kg gemäß Ziff. 8.3 des FBL. Hier wird entsprechend die Haftung gemäß dem 2. Seerechtsänderungsgesetz nach § 660 Abs. 1 HGB zugrunde gelegt.

Ziff. 7.1 des FBL enthält eine salvatorische Klausel, wonach zwingendes Recht generell Vorrang genießt.

Zu beachten ist, daß die oben genannten Regelungen jedoch nur die Haftungshöhe betreffen, während hingegen das FBL hinsichtlich des Haftungsmaßstabes und der Haftungsausschlüsse eigene Regeln aufstellt, die in Richtung einer modifizierten Einheitshaftung tendieren. Auch bezüglich der Beweislastverteilung weicht das FBL von der deutschen Rechtsauffassung des "Network-Systems" ab: Die Beweislast trägt grundsätzlich derjenige, der sich auf die für ihn günstigen Normen beruft.

Aus dem vorgenannten ergibt sich, daß, jedenfalls nach der gegenwärtigen deutschen BGH-Rechtsprechung, das FBL nicht in allen Punkten AGBG-konform und damit unwirksam ist. Bei unbekanntem Schadenort haftet gemäß der Rechtsprechung bei einer kombinierten See-/Landbeförderung der Beförderer, sofern in Deutschland ein Fernverkehrstransport stattgefunden hat, mit 80,- DM/kg nach KVO. Nach der derzeitigen Rechtsprechung kann sich der Beförderer AGB-mäßig hiervon nicht freizeichnen.

Mockel Geschrieben am 15 Dezember 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Hallo,

das entscheidene beim FB/L ist vor allem, dass es der Spediteur selbst ausstellt und somit um einiges flexibler ist als bei einem Reederei-B/L.

Gerade wenn ein L/C dahinter steckt, wie ja Kosta schon angemerkt hat.
Da kann man vor allem kurzfristig dem Kunden die geforderten Dokumente zur Verfügung stellen.

Das ist für mich einer der wichtigsten Punkte....

Die Haftung ist ja eher ein Nachteil und Schäden hat man ja zum Glück selten.

Und das FB/L ist ein Wertpapier/ Konnossement und wird daher von den
meisten Banken akzeptiert.
Das FCR hingegen ist kein Wertpapier und wird höchstens bei FCA oder EXW Sendungen mit L/C verwendet. Kommt wenn überhaupt in 0,5 % aller Fälle vor!
Gruß Mockel

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