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Abschlußprüfung 13.03.2006
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Panika |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 20 Februar 2006 11 Beiträge
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Nabend,
in den ganzen letzten Prüfungen war keine einzige dabei, die sich mit Aufgaben des BAG, Luftfahrtbundesamt etc. befasst hat. Daher halte ich es auch ziemlich unwahrscheinlich, dass da plötzlich was gefragt wird.
Kombi mit Bahn, SCM/ECR (heiss!!), evtl. Marketing, auf alle Fälle Fragen zur Versicherung/ Haftung. Die habe ich leider beim ersten Versuch versemmelt.... :oops:
Richtig ist, das Rad wird nicht neu erfunden, die Prüfer sind irgendwann auch mal am Ende.
Was haltet ihr von den Änderungen im Zollkodex?
So, am Donnerstag heissts dann, München ich komme, sehe und siege hoffentlich..
Gestresste Grüsse
Panika
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CARGOFORUM PARTNER
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Panika |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 20 Februar 2006 11 Beiträge
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Ach ja, Umweltmanagement wird nun eher im ersten Teil gefragt, genauso wie Iso/ Öko-Gerumpel.
Ich wills auch gar nimma in der Prüfung sehen, wir haben wirklich genug zu lernen!!!! Mein Hirn weigert sich eh schon, dergleichen aufzunehmen. Wie lernt man am besten Marketing - auswendig????
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integrator |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 21 Oktober 2005 30 Beiträge
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Auf Umwelt und Quali habe ich überhaupt keinen Bock - Mut zur Lücke?
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senior-rossi |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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Das selbe denke ich mir zum Thema Bahn.... Nein, lieber doch nicht. :?
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mike |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 10 März 2006 76 Beiträge
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Leute gestattet mir mal eine Zwischenfrage.
Thema Versicherungswert und -summe.
Versicherungswert: gemeiner Handelswert + Hinzurechnung Versicherungskosten, Beförderungskosten, etc.......ist klar.
Versicherungssumme: müsste doch dann der Wert sein, den ich versichern lasse, oder ???
Dann die nächste Frage zur Berchnung:
Im Lorenz Band 2, Seite 251 finden wir ein Beispiel.
Schaden 5.000,00
V.summe 20.000,00
V.wert 40.000,00
Entschädigung 2.500,00
Wieso ???
Wenn ich die Güter versichern lasse, dann müsste ich doch hier den vollen Schaden ersetzt bekommen oder nicht ?
Ich meine ich verstehe schon was hier gemeint ist:
Man hat hier versucht, die Haftungshöhe zu verdoppeln, obwohl die Ware einen Gesamtwert von 20.000,00 hat, richtig ?
Aber wenn ich doch hier tatsächlich einen Schaden in Höhe von 5.000,00 habe, warum wird der nicht ersetzt ?
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senior-rossi |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung des Versicherers.
Versicherungswert = Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte oder durch AVB ( Allgemeine Versicherungsbedingungen) generell vorgegebene Wert des versicherten Interesses, in der Sachversicherung speziell der Wert der versicherten Sache. Der Wert einer Sache ist regelmäßig der gemeine Wert, d. h. der Veräußerungswert ohne Berücksichtigung eines Liebhaberwertes. Der Versicherungswert ist zu unterscheiden vom Ersatzwert.
Quelle: www.tis-gdv.de/tis/taz/taz_a.htm#a
2. Frage: Ich kann mir da jetzt nichts 100%iges aus den Fingern saugen. Irgendwie kommt mir aber hierbei der Begriff der Regelhaftung in den Sinn
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integrator |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 21 Oktober 2005 30 Beiträge
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Schätze mal schlicht und ergreifend, dass die Ware unterversichert war:
Wenn ich 40.000,-- WW habe, aber nur über 20.000,--WW eindecke, dann
bekomme ich anteilig auch nur:
20000,-- ./. 40000,-- = 50% von 5000,-- = 2500,--, otta ?
Mit krummen Zahlen vielleicht nochmal:
WW: 75.000,--
eingedeckter WW: 50.000,--
Schaden: 5100,--
Bekomme 50/75 = 2/3 * 5100,-- = 3400,--.
Jungs, wenn ich hier falsch liege, sofort Bescheid - sonst habe ich etwas falsches gelernt...
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Gast |
Geschrieben am 12 März 2006
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Ich sehe das genauso wie integrator.
Aber wenn ich mal so überlege. Der Kunde stellt speziell auf Anfrage die Ware her.
Bei uns tritt ein Schaden ein.
Wir bekommen die Rechnung unseres Kunden; es besteht eine Generalpolice. Da gebe ich doch meiner Versicherung nur den Schaden an; natürlich auch Gewicht, etc. Die fragen doch nicht nach Versicherungssumme und -wert, oder? Vielleicht bei einem einmaligen Auftrag, aber doch nicht wenn ich 300 to im Monat von diesem Kunden erhalte.
Sehe ich das so verkehrt.
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integrator |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 21 Oktober 2005 30 Beiträge
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Hab auch nochmal die Seite 251 angeguckt - war wirklich unter
dem Thema "Unterversicherung"
Hätt die Schusselbirne 40,000 eingedeckt, hätte er auch seine 5,000
bekommen. Der Pferdefuss kommt ja eigentlich noch...er hat schlicht und ergreifend falsch eingedeckt und kann in Regreß genommen werden.
Jetzt ihr mal, wie ist das denn nun mit den restlichen 2500,--, wenn er
im Rahmen des CMR als Fixkostensped. fungiert ?
Weiteres: Mit Absicht höher versichern= Vertrag nichtig, Prämie behält
Versicherer
Aus Versehen Doppelversicherung: Vers.Ges. teilen sich Schadensbeteiligung.
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integrator |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 21 Oktober 2005 30 Beiträge
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Eine Frage habe ich da auch noch:
Lieferfristüberschreitung CIM: 2, 3 oder 4-fach ?
:oops:
(Hintergrund: Meine alten Prüfungshefte sagen 4mal....)
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Panika |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 20 Februar 2006 11 Beiträge
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@ integrator:
CIM: International, also max. 4fache Fracht für Lieferfristüberschreitung. National ist bei Bahn 3fach.
Zum Vergleich LKW-Verkehr:
Innerdeutsch: dreifache Fracht (nach HGB!!)
International: einfache Fracht (nach CMR)
Beachtet bitte den Unterschied zwischen Speditionsrecht und Frachtrecht
Grundsätzlich kommt HGB zum Einsatz, dieses differenziert aber nicht zwischen nat. und international!
ADSP gelten nur zwischen Spediteur und Auftraggeber. Nicht zwischen Spediteur und Frachtführer (FRACHTRECHT).
Korrigiert mich bitte, wenns falsch ist: CMR internat. Frachtrecht, HGB, nationales Frachtrecht
Bei Fixkostenspediteur gelten Fracht und Speditionsrecht zugleich. Frachtrecht für sämtl. Beförderungsschäden inkl. Umschlag. Sped-Recht für organisatorische Tätigkeiten.
Das Beispiel aus Lorenz Band 2 steht unter ADS -nicht unter ADSp. Zumindest bei der 14. Auflage. ADS bezieht sich NUR auf sämtliche Seetransporte (Vertragsgrundlage). Gut, es steht auch dabei, dass sich die ADS auch im Landtransport durchgesetzt hat. Ich denke jedoch, dass sich dies eher auf Nachlauftransporte als auf reine LKW-Transporte beziehen kann. (je nach Lieferklausel/Incoterm)
:?
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integrator |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 21 Oktober 2005 30 Beiträge
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Danke Panika, da war mein Fehler - national, da HGB, Bahn 3-fach.
Int'l 4 fach CIM.
Meine Frage übrigens von vorhin ist noch offen: Wiederhole einfach nochmal:
Kunde beauftragt mich als Fixkostenspediteur zur Transportversicherungs-
eindeckung.
Warenwert ist 40.000,--, ich gebe aber nur einen WW von 20.000,-- an.
Schaden da, reguliert anstatt nun mit 5000,-- nur mit 2500,-- da 50%
Unterdeckung.
Nun kommt selbstverständlich der Kunde und möchte seine Differenz
von 2500,--.
Nun, worauf greife ich zurück:
Auf ADSp., da Vers.eindeckung zum Speditionsgeschäft gehörend ???
Auf CMR, da Schaden auf Transport ???
Und was ist mit Groben Orga/ positive Vertragsvertragsverletzung ????
Wer zahlt nun was auf Grund welcher Rechtsvorschrift.
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kobold |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 12 Dezember 2005 53 Beiträge
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Hallo,
also aus meiner Sicht ist die eine positive Vertragsverletzung,denn er wurde ja beauftragt die Versicherung einzudecken,also haftet er für die Differenz-falls er den Warenvert kannte.
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Gast |
Geschrieben am 12 März 2006
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Tja, die Differenz wird der Spediteur aus eigener Tasche zahlen müssen. Wie kobold schon schrieb, Vertragsverletzung, wenn er wusste, wie hoch der WArenwert war.
Wurden bei euch in den Kursen etwas von Marktanteil/ Absatzanteil besprochen. Wie weit wurde auf Segmentierung eingegangen? Ich hab wirklich den grössten Bammel vor dem trockenen Marketing... :(
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integrator |
Geschrieben am 12 März 2006
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Dabei seit 21 Oktober 2005 30 Beiträge
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Oh ja Marketing - Segmentierung und der ganze Scheiss - hoffentlich
bleibt uns dieser Kram erspart. Wenn du mir deine Mail Adresse gibst,
könnt ich dir was mailen...
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