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Gefahrgut Transport geringer Mengen


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Gans038 Geschrieben am 26 Oktober 2010



Dabei seit
26 Oktober 2010
3 Beiträge
Hilfee - wir wollen ca. alle 3 Monate max. 20 kg lösemittelgetränkte Putzlappen zur Sondermüll-Deponie transportieren. Wir dürfen das Zeug kostenfrei abgeben, aber scheinbar nicht selbst dorthin befördern?!

Kann uns jemand sagen, ob wir dafür tatsächlich einen Gefahrguttransport beauftragen müssen?

Abfallschlüssel 080117 und 140603, UN 1263, Wassergefährdungsklasse 2, Verpackungsgrupe III und ADR3.

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DieterB Geschrieben am 26 Oktober 2010



Dabei seit
19 Oktober 2010
94 Beiträge
Moin

frag mal in deiner zuständigen Umweltbehörde nach,
ob es sich evtl um "besonders umweltgefährdende Stoffe" handelt
(Sondermüll). Wenn ja, braucht ihr vielleicht dafür eine Genehmigung.
Dann wäre noch die Frage nach limited quantity zu beantworten.

Vielleicht lohnt es sich auch, jeden Monat zu fahren, evtl mit einem PKW,
um dieses zu umgehen.

#Edit#
www.wingisonline.de/wi...ETAIL=1102

im Frame in der Mitte scrollen.
#Edit#

Gans038 Geschrieben am 27 Oktober 2010



Dabei seit
26 Oktober 2010
3 Beiträge
Jeden Monat können wir nicht fahren, da nur alle 3 Monate die Sondermüll-Annahme ist. Laut dem Mitarbeiter auf der Deponie handelt es sich bei den 20 kg sogar um "haushaltsübliche Mengen" und die haben dort überhaupt kein Problem mit der Annahme (also sicher nicht besonders Umweltgefährdend).
Ein anderes Entsorgungsunternehmen meinte, wir sollen einfach mit dem PKW fahren und einen Feuerlöscher dabei haben - das sollte reichen?!
Und alle anderen Unternehmen wollen das Zeug bei uns abholen, aber nur 1x im Jahr (weil zu geringe Menge) - das wollen wir wiederrum nicht.
Warum ist es nur so schwer, irgendwo qualifizierte Auskunft zu erhalten, ob wir das selber befördern dürfen oder nicht? Wo frägt man da am Besten nach?

udobur Geschrieben am 27 Oktober 2010



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
Hallo,

ich denke nicht, das du hier eine entsprechende Antwort bekommst.
Zum Einen kann ein Forum keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen, zum Zweiten sind die Randbedingungen für diesen Transport - selbst für unverbindliche Aussagen - nicht genau genug bekannt.

Ich kann jetzt, trotz Recherche, nicht sagen, ob ihr diesen Transport überhaupt unter ADR 1.1.3.6. durchführen könnt bzw. dürft.

Mein Tipp:
Klärt die Angelegenheit (Schriftlich!) mit eurer zuständigen Gewerbeaufsicht.
Eventuell ist auch eine (kostenpflichtige) Beratung durch Fachkräfte vor Ort notwendig.
Letztendlich geht es ja nicht nur um den Transport, auch die Lagerung bis zum Transport darf nicht vernachlässigt werden.

Und noch eine weitere Frage - nur mal so:
Schon mal über eine Substitution (EMKG) nachgedacht?

Gans038 Geschrieben am 27 Oktober 2010



Dabei seit
26 Oktober 2010
3 Beiträge
Danke für die Hinweise - wir erwarten keine rechtsverbindliche Auskunft, da in Deutschland alles so formuliert ist, dass es überall Ausflüchte und Änderungen der Norm gibt.

Nur leider werde ich sogar von den professionellen Entsorgern abgewiesen und von offiziellen Stellen in unserer Gemeinde ist ebenfalls keine einheitliche Auskunft zu bekommen.

Die Lagerung in unserem Betrieb ist vorschriftsmäßig und vorbildlich - wir fürchten weder Gewerbeaufsicht noch BG. Nur eben dieser Abtransport stresst uns. Einfach aus dem Grund, daß wir kein 200 l -Faß 1 Jahr lang in unserem Betrieb aufstellen möchten, obwohl wir nur ein Gesamtvolumen von MAXIMAL 80 l im Jahr haben!!!

DieterB Geschrieben am 27 Oktober 2010



Dabei seit
19 Oktober 2010
94 Beiträge
Moin

mal ehrlich,
wird dieser Abfall bei euch produziert?
Wenn ja, ich als Betriebsinhaber würde da auch mit dem Privat-PKW hinfahren.
Das wäre sogar eine Werksfahrt, und somit sogar genehmigungsfrei.
Wenn ich Fuhrunternehmer wäre, würde ich auch nicht für 20 Kg bei euch vorbeifahren,
alleine aus dem Grund, weil die Kosten, die ich dem Kunden berechnen müsste,
unverhältnissmässig hoch wären.

Gefahrgut_oldi Geschrieben am 26 November 2010



Dabei seit
26 November 2010
3 Beiträge
Hallo,
bei diesem Stoff handelt es sich um gefährlichen Abfall. Abfälle dürfen nur von zugelassenen Beförderern oder Entsorgern transportiert werden.

Ein Transport im PKW ist nicht zulässig weil für diesen Abfall Dokumentation vorgeschrieben ist (Abfallbegleitschein oder Sammelentsorgungsnachweis)

Ich empfehle Ihnen einen Entsorger zu suchen, der diese Mange Abfall mit Sammelentsorgungsnachweis abholen kann.

Übrigens werden alle, die dieses Thema kommentiert haben, in Ihrem Unternehmen das oder ein ähnliches Problem haben.

Unabhängig bliebe zu prüfen ob es sich um Gefahrgut handelt.


Gruß aus Unterfranken

Gefahrgut_oldi

DieterB Geschrieben am 26 November 2010



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19 Oktober 2010
94 Beiträge
definiere gefährlich

Besonders überwachungsbedürftiger Abfall?
Auch dafür gibt es Kleinmenegenregelungen.

Gefahrgut_oldi Geschrieben am 08 Februar 2011



Dabei seit
26 November 2010
3 Beiträge
Hallo,
lösemittelhaltige Abfälle können unter UN 3175 eingestuft werden.

Sicher gibt es dafür auch eine Kleinmengenregelung, diese liegt bei
1 kg vorschriftsmäßig verpackt in einer Aussenverpackung usw.

Besonders überwachungsbedürftiger Abfall war gestern, heute
ist dies gefährlicher Abfall.

gruß

DieterB Geschrieben am 08 Februar 2011



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19 Oktober 2010
94 Beiträge
moment

besonders überwachungsbedürftig kann auch Altpapier sein.
Aber ist es deswegen gefährlich?

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