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Transportrecht Haftung beschädigter Container aus Fernost


Jenenser Geschrieben am 27 Oktober 2010



Dabei seit
27 Oktober 2010
1 Beiträge
Hallo an die Gemeinde,

folgende Situation: Wir sind Spediteur und übernehmen in Hamburg Importcontainer aus Fernost im Auftrag des Empfängers. Lieferbasis ist CFR, Reederei-B/L Absender/Empfänger, Verschiffung erfolgt ohne unser Zutun im Verantwortungsbereich des Absenders. Wir übernehmen die Container, lassen diese an unser Lager bringen und entladen sie in Eigenregie.

Bei einer der letzten Lieferungen waren die Container innen in keinem sehr guten Zustand, prompt wurde bei einem der Container nach Rückgabe am Depot auch "beschädigt" im Interchange vermerkt. Nun erhielt ich eine Rechnung der Reederei über Reparaturkosten, die ich nicht wirklich gewillt bin zu zahlen. Die Art der dokumentierten Beschädigung (tiefe Kratzer am Holzboden) zeigt, daß dies definitiv nicht von unserer Ware herrühren kann. Letztlich sind wir hier nur das letzte Glied in der Kette und dummerweise diejenigen, in deren Namen der Container zurückgeführt wird. Aber im Grunde genommen habe ich als Spediteur ja überhaupt keine Chance, solche Beschädigungen im Inneren des Containers zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb meines Verantwortungsbereichs zu bemerken, geschweige denn festzuhalten. Ein Vermerk auf dem Frachtbrief des Containertruckers nach Entladung wäre meiner Meinung nach ja auch wenig hilfreich, geschweige denn statthaft gewesen, schließlich transportiert der ja nur den geschlossenen Container. Habe ich überhaupt irgendeine Handhabe, mich gegen diese Kosten zu wehren? Mein Kunde ist nicht gewillt, diese zu übernehmen, ist der Meinung er habe damit gar nichts zu tun.

Es geht ja auch um eventuell ähnliche Fälle in der Zukunft, gegen die ich mich gern schützen würde. Es kann doch nicht sein, daß den Reedereien hier Tür und Tor geöffnet sind, Ausbesserungsarbeiten an ihren Containern willkürlich weiterzubelasten.

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thomasj Geschrieben am 02 November 2010



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin,

ich verstehe das so, dass Ihr als offizieller Charterer der Container genannt seit richtig? Wenn das so ist, seit Ihr gegenüber dem Eigner des Container haftbar. Ihr habt dann nur die Möglichkeit diese Kosten Eurem Kunden, oder Packer in Fernost, soweit Ihr denn eine vertragliche Bindung habt, weiter zu belasten. Natürlich werden die sagen das der Container schon vorher so aussah bzw. der Kunde hat dieses ja schon abgelehnt.

In Zukunft würde ich von er Packstation in Fernost einen Surveyreport der Container verlangen bevor die gepackt werden, oder Ihr beauftragt einen vor Ort der das für Euch machen kann.

Vertrackte Situation!

Gruss
Thomas

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